handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • So ich habe mein Geld nun auch bekommen. Hier mein Ablauf:


    Ende Dezember bestellt.
    Am 15.01.10 das Handy und die Simkarten erhalten.
    Am 15.03.10 im Chat nachgefragt. Dort wurde mir gesagt das das Geld Ende März überwiesen werden sollte. ---> War nicht der Fall.
    Dann habe ich die erste Mahnung, mit Zahlungsaufforderung bis zum 12.04.10, per Mail verschickt. ---> Kein Geld da.
    Dann am 12.04 direkt eine letzte Mahnung, mit Zahlungsaufforderung bis zum 16.04, per Einschreiben an Handyzek verschickt. Und am 15.04 war das Geld auf meinem Konto.



    Viel Glück an diejenigen die noch auf ihr Geld warten.



    Gruß,
    Sebi

  • Hallo,


    ich habe auch nach ewigen Warten mein Geld bekommen. ABER: Bisher fehlt immer noch die Anschlussgebühr, die mir ja garnicht erst hätte berechnet werden dürfen. VF meint, ich muss bei Handyzek das Geld einfordern. Dann tue ich das mal...


    Viel Glück euch allen!

  • Ich habe bisher dreimal per Email und einmal per Kontaktformular, eine Zahlungsaufforderung gestellt. Bis auf die letzte Mahnung wurde es jeweils durch eine Kundennotiz bestätigt.


    1. Email am 16.02.2010 (Frist: 02.03.), Antwort: Weiterleitung an Buchhaltung
    2. Email am 31.03. (15.04.), Antwort: Frist wird eingehalten.
    3. Kontaktformular am 16.04. (26.04.) Antwort: Auszahlung wird am 26.04. überwiesen.
    4. Email am 29.04.2010 (Frist 05.05.), bisher und vermutlich auch später keine Antwort


    Hier wurden drei Varianten genannt, das Geld einzufordern.


    1. Inkasso-Unternehmen
    2. Online-Anzeige
    3. Gerichtliches Mahnverfahren


    Ich tendiere dazu, den 2. Weg zu gehen. Ist der Link hier richtig, auch wenn man nicht in NRW wohnt?
    https://service.polizei.nrw.de…ment/service/anzeige.html


    Ich denke, dass meine zahlreichen Mahnungen für alle 3 Forderungswege genügen sollten und aufgrund Handyzeks Antworten eine weitere Mahnung per Fax oder Einschreiben überflüssig ist.


    Wahrscheinlich reicht die Anzeige nicht aus, um an mein Geld zu kommen. Ich scheue mich aber davor, die beiden anderen Wege zu beschreiten, weil ich dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterherwerfen möchte. Bei Kosten von maximal 50 EUR würde ich es aber doch wagen.


    Das gerichtliche Mahnverfahren scheint "nur" 23 EUR zu kosten, so dass ich es gerne damit versuchen würde. Den kann man auch ohne Anwalt und online erledigen, oder?


    http://www.justiz.nrw.de/BS/fo…en/mahnbescheid/index.php


    Auch hier frage ich mich, ob man den Link als nicht NRW-Bürger nutzen darf.


    Die Vorgehensweise von Handyzek ist mir völlig unverständlich. Bislang bin ich von chaotischer Organisation ausgegangen, aber es wirkt auf mich immer unseriöser. Es sieht nach bewußter Hinhaltetaktik aus.

  • Also mein geld ist am Mittwoch drauf gewesen.


    Hat sehr lange gedauert aber es kam.

    Spaßbeobachter

  • jerx:

    Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Ich habe bisher dreimal per Email und einmal per Kontaktformular, eine Zahlungsaufforderung gestellt. Bis auf die letzte Mahnung wurde es jeweils durch eine Kundennotiz bestätigt.


    Sende deine Letzte Mahnung per Übergabeeinschreiben und du wirst höchstwahrscheinlich dein Geld bekommen. Das Senden per eMail oder Kontaktformular ist nutzlos da Handyzek genau weiß, dass diese keine rechtliche Relevanz hat. Alles nur ein Hinhalten.


    Klappt das nicht beantragst du einen Gerichtlichen Mahnbescheid, was du auch als "nicht NRW Bürger" über das Formular machen kannst. Das ist in diesem Fall der Einzige weg.


    Eine Anzeige wird nahezu nutzlos bleiben da du kaum Chancen haben wirst einen Betrug nachzuweisen. Aber wenn du es unbedingt versuchen möchtest, kannst du auch dies als "nicht NRW Bürger" im Internet durchführen.

  • Haben die Mails trotz der Antworten (als Kundennotiz) keine rechtliche Relevanz?


    Kann man die Kosten für das Einschreiben meiner Forderung aufaddieren?

  • Zitat


    Das gerichtliche Mahnverfahren scheint "nur" 23 EUR zu kosten, so dass ich es gerne damit versuchen würde. Den kann man auch ohne Anwalt und online erledigen, oder?


    http://www.justiz.nrw.de/BS/fo…en/mahnbescheid/index.php


    Auch hier frage ich mich, ob man den Link als nicht NRW-Bürger nutzen darf.


    Beim Mahnverfahren ist entscheidend, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Einfach hier dasrichtige Bundesland auswählen:


    https://www.online-mahnantrag.…898&Command=start&bld=BAY

    Jurist (Univ.)

  • Du wirst die Kosten für eine Mahnung als Verzugsschaden geltend machen können, ja. Das setzt allerdings voraus, dass Handyzek eindeutig im Verzug ist. In deine Fall dürfte dies so sein.


    Schreibe eine Mahnung in Bezug auf deine vorherigen Kontakte und gebe Handyzek zu verstehen, dass sie in Verzug sind. Füge die Kosten für die Mahnung zu deinen Forderungen hinzu und Setzte Außerdem eine eindeutige Frist zu der die Zahlung zu erfolgen hat. Drohe eindeutige rechtliche Konsequenzen (Gerichtliches Mahnverfahren) an.


    Zu eMails oder sonstigen mündlichen Vereinbarungen: die rechtliche Relevanz tendiert im allgemeinen gegen null. Sie sind genauso schnell ignoriert wie geschrieben und im Zweifelsfall haben sie nie stattgefunden. Eine Kundennotiz hilft dir da auch nicht, da nicht nachvollziehbar ist wer diese geschrieben hat.

  • Alles klar. Vielen Dank für Eure Hilfe!


    Auch wenn die Mahnkosten nicht anrechenbar gewesen wären, so wäre es immer noch besser gewesen, darauf zu verzichten, als die komplette Forderung abschreiben zu müssen. Aber gut, dass ich die Kosten für das Einschreiben auch noch einfordern kann.


    In Zukunft werde ich Mahnungen nur noch per Fax oder gleich per Einschreiben verschicken, auch wenn es etwas umständlicher ist. Emails bringen in einem solchen Fall einfach nichts.

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