Weil die Richterin immer an ein 2 Personenverhältnis gedacht hat, und erst später bemerkte, dass es ein 3 Personenverhälnis ist.
Dazu wurde auf das
BGH Urteil vom 17.12.2009 Az IX ZR 16/09
verwiesen.
Nachfolgend auch Dreiecksverhältnis, ich habe mich für etwas verpflichtet bei einem bestimmten Vermittler und bekomme demnach auch eine Gegenleistung.
Zudem waren im Auszahlungstext die Bestellnummern vermerkt.