handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Re: Rückzahlung Insolvenz


    Zitat

    Original geschrieben von yugob
    Die Tatsache, dass ich das Geld hätte im Februar bereits bekommen sollen, und es dann nicht mehr von der INsolvenzverwaltung einforderbar gewesen wäre, wird hier wohl keine Rolle spielen.


    aber wenn die das selbst so sagen?

  • Re: Rückzahlung Insolvenz


    Zitat

    Original geschrieben von yugob
    So wie es aussieht, wird man das wirklich tun müssen. Ich habe soeben mit meinem Rechtsschutz telefoniert und die Fakten besprochen.
    Da mein Geld innerhalb des Forderungszeitraums liegt, muss ich wohl bezahlen. Die Tatsache, dass ich das Geld hätte im Februar bereits bekommen sollen, und es dann nicht mehr von der INsolvenzverwaltung einforderbar gewesen wäre, wird hier wohl keine Rolle spielen.


    Na das kann ja noch spannend werden :flop:



    NAchtrag:


    In dem Schreiben steht das nach §129 InsO angefochten werden kann:


    Hier der §:
    § 129
    Grundsatz


    (1) Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 anfechten.


    § 130
    Kongruente Deckung


    (1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,
    1. wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der Gläubiger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte oder


    Ich verstehe das so:


    Der Vetragsschluss ist eine Rechtshandlung, diese wurde vor der Insolvenz und auch vor dem Zeitraum 02.042010 - 02.07.2010 vollzogen. Die Auszahlung ist teil davon.
    Dies kann auch nur in den 3 Monaten vor der Insolvenz angefochten werden.


    Bitte korrigiert mich wenn ich das falsch verstehe, denn ich bin kein Jurist.

    Spaßbeobachter

  • Zitat

    Original geschrieben von Monotone
    Das Problem was ich jetzt habe, ich hab das von Handyzek nie schriftlich ne Bestätigung wegen der Auszahlung bekommen. Das stand auch nicht auf der Bestellung. Nur in dem Angebot hier bei TT


    Geht es da um das Vodafone Surf Sofort Paket vom November? (Angebot im TT)


    Da hätte ich noch einen Screenshot von der Homepage wenn der dir weiter hilft.


    Grüße

  • Hi, es geht bei mir sogar um die Aktion vom Oktober. Habe da auch nen Screenshot,aber nur von der TT-Seite, befürchte nur das das nicht ausreichend sein könnte.


    Danke aber für das Angebot. Hat jemand nen Screenshot von der Oktober Aktion mit 250€ auszahlung?

    Spaßbeobachter

  • Als nicht Betroffener darf ich Fragen wie die Briefe der Forderung des Insolvenzverwalters
    euch erreicht haben (Einschreiben, sonstiges)

  • Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    Als nicht Betroffener darf ich Fragen wie die Briefe der Forderung des Insolvenzverwalters
    euch erreicht haben (Einschreiben, sonstiges)


    Normaler Brief

    Spaßbeobachter

  • Zitat

    Original geschrieben von Monotone
    Normaler Brief


    Naja ein wichtiges amtliches Dokument !

  • Habe auch mit der Insolvenzverwaltung telefoniert. Sofern man denen schriftlich bestätigt, nichts von der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Firma E-Comm gewusst zu haben, wir die Leistung auch nicht anfechtbar sein. Also keine Panik.


    Ich denke, die müssen das als Insolvenzberater tatsächlich erstmal so machen.
    Die Telefonistin meinte bei denen wäre die Hölle los wegen zahlreicher Anrufe...selber Schuld ;D

  • Zitat

    Original geschrieben von lomax
    Sofern man denen schriftlich bestätigt, nichts von der drohenden.....



    Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst !

  • @ Iomax


    Probleme könnte es jedoch geben, falls man ein Mahnverfahren gegen Handyzek eingeleitet hatte und daraufhin das Geld erhalten hatte. Dies könnte juristisch als Mitwissen über die Zahlungsunfähigkeit interpretiert werden.
    Aber wenn es dir telefonisch von der Insolvenzverwaltung so mitgeteilt wurde, dann macht mir das wieder einwenig Hoffnung, dass ich meine Auszahlung (480€) behalten kann.

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