handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Ich habe auch nen DSL an eine Bekannte vermittelt, die hat etwas in 02/2010 das Geld bekommen, wann habt ihr denn das Geld bekommen, dass ihr es zurück zahlen sollt ?


    Weiß einer, ob das überhaupt rechts ist, hier sind ja rechtsgültige Verträge geschlossen worden....

    MfG


    HH

  • Ich habe das Geld nach langem Kampf am 16.04. bekommen. Bestellt hatte ich im Dezember...


    Laut dem Brief betrifft das Insolvenzverfahren alle Zahlungen vom 02.04-02.07.


    Ich habe echt einen Hass auf dieses ganze Unternehmen... -.-

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi51
    Ich habe das Geld nach langem Kampf am 16.04. bekommen. Bestellt hatte ich im Dezember...


    Laut dem Brief betrifft das Insolvenzverfahren alle Zahlungen vom 02.04-02.07.


    Ich habe echt einen Hass auf dieses ganze Unternehmen... -.-


    Ich krieg weiche Knie, hoffe war nicht April so macht man unbeliebt..... :mad:


    Geht der Insoverwalter auch hin, zur Telekom die Ihre Gebühren eingezogen haben, zur Post wg. Briefporto, und überall und holt da die Rechnungen zurück ?


    Das glaube ich nicht, so ein Saftladen !


    Ist ja bei uns dassgleiche, oder ?

    MfG


    HH

  • Habe mir mal den Text von Herrn Franzke (Rechtsanwalt) durchgelesen und bin nun eher der Meinung dass das Geld nicht zurückgefordert werden kann.


    Weder wußten die Menschen dass er kurz vor der Insolvenz war, noch standen Sie Ihm Nahe um das zu wissen.


    Und zu Unrecht wurde das Geld auch nicht erhalten.

  • Zitat

    Der Gläubiger als Empfänger einer anfechtbaren Leistung muss die Zahlungsunfähigkeit gekannt haben. Nach der Rechtsprechung kennt er die Zahlungsunfähigkeit dann, wenn er seine Leistungen bereits ernsthaft z. B. per Mahn- Vollstreckungsbescheid eingefordert hat und Forderung verhältnismäßig hoch ist.


    Naja, laut Franzke gehen die Gerichte bei Einforderung per Mahnbescheit etc. davon aus, dass man die Zahlungsunfähigkeit gekannt hat.


    Jetzt geht es um die Frage, ob das so sein muss oder ob man einen Gegenbeweis erbringen kann. Ich bin jedenfalls von Betrug ausgegangen und nicht von Zahlungsunfähigkeit und das kann ich anhand der Korrespondenz mit Handyzek beweisen. Im Übrigen haben die schon immer nicht bezahlt. Waren die denn schon immer zahlungsunfähig?


    Finde noch die Frist unverschämt!

  • Also ich hab grad mit der Insolvenzverwalterin telefoniert weil ich auch das Schreiben bekommen habe.
    Die müssen alle Zahlungen bis 3 Monate vor der Insolvenz anfechten.


    Meine Zahlung sollte eigentlich im Januar kommen, ist also nur verschleppt worden und gehört nicht zu der Insolvenzmasse.


    Man soll den mit E-Comm geschlossenen Vertrag dahinschicken damit die nun sehen das die Zahlung nur nachgelagert war.


    Das Problem was ich jetzt habe, ich hab das von Handyzek nie schriftlich ne Bestätigung wegen der Auszahlung bekommen. Das stand auch nicht auf der Bestellung. Nur in dem Angebot hier bei TT

    Spaßbeobachter

  • Rückzahlung Insolvenz


    Ich habe ebenfalls heute die Aufforderung bekommen, meine Auszahlung in Höhe von 480€ bis spätestens 29.09.2010 wieder zurück zu zahlen. So wie es aussieht, wird man das wirklich tun müssen. Ich habe soeben mit meinem Rechtsschutz telefoniert und die Fakten besprochen.
    Da mein Geld innerhalb des Forderungszeitraums liegt, muss ich wohl bezahlen. Die Tatsache, dass ich das Geld hätte im Februar bereits bekommen sollen, und es dann nicht mehr von der INsolvenzverwaltung einforderbar gewesen wäre, wird hier wohl keine Rolle spielen.


    Mal sehen, ich werde morgen bei der Insolvenzverwaltung anrufen und die Möglichkeiten mit ihr besprechen.


    Letztendlich kann ich wirklich über mich selber lachen. Ich hatte bei diesem Hr. Erdin von Anfang an ein schlechtes Gefühl, dann dieses ewige Hinauszögern der Auszahlung. Wirklich nur Ärger. Und jetzt als Krönung, Geld zurück. Ich bin echt bedient...


    Gruß an alle Betroffenen, und natürlich auch an alle Nichtbetroffenen...


    yugob

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