ZitatOriginal geschrieben von Woler
Nicht wenn dem mahnbescheid innerhalb 14 tage mit einfachem kreuz widersprochen wird!
Hast du aus diesem Forum auch die Hintergrundinfo gehabt, dass Maxx Mobile ein so tolles Unternehmen ist, dass du es bis auf die Knochen verteidigt und jeden niedergemacht hast, der etwas dagegen gesagt hat?
Der von dir zitierte Beitrag ist aus dem Jahr 2003. Hättest du selber schonmal online das Mahnverfahren beantragt, wüßtest du, dass bei einem Widerspruch auf eine berechtigte Forderung direkt die Eröffnung eines Verfahrens folgt, so der Antragsteller dies mit beantragt.