Loop: muss man in 6- monatige Speicherung der Verbindungsdaten einwilligen?

  • hallo, ich habe da ein Registrierungsformular für Loop vor mir liegen.


    Darin sind drei "Punkte" die man mit unterschreibt:


    * ich versichere die Richtigkeit der gemachten ANgaben (..)
    * ich willige ein dass meine Verbindungsdaten für die Reklamationsbearbeitung bis zu 6 Monate lang gespeichert werden (..)
    * Ja ich habe meine SIM-Karte erhalten (...)


    sowie zwei Kästchen "ich will erreichbar sein" (Telefonbucheintrag) und "ich will auf keinen fall etwas verpassen" (Werbe-Spam-Einwilligung)


    Die kästchen kann man ausdrücklich ankreuzen oder nicht, die Punkte darüber scheinen aber nicht so freiwillig zu sein. Aber beim zweiten Punkt bin ich mir nicht so sicher. Soweit ich mich an die gute alte Telekom-Zeit erinnere, dürfen / durften die Telefonfirmen grundsätzlich 80 Tage lang speichern, aber wenn der Kunde es anders wollte, mussten sie sofort löschen. (gesetzliche Verpflichtung "auf Vorrat" mal aussen vor gelassen, hier gehts um die Speicherung für eigene Zwecke des Netzbetreibers!)


    Frage: kann die Registrierung schief gehen bzw. zurückgewiesen werden, wenn man diesen Passus streicht?

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Ob die Registrierung dadurch scheitert, weiß ich nicht. Tatsache ist, daß Onkel Wolfgang von jedem Telefonanschluss in Deutschland die Gesprächsdaten (wer weiß, vielleicht sogar noch das ganze Bewegungsprofil) wissen will. Da wirst Du wohl keinen Anbieter in Deutschland mehr finden, der da nicht mitloggt. Es sei denn, Du holst Dir eine PP-Karte aus dem Nicht-EU-Ausland...


    CU
    spurkie

    Hier könnte Ihre Signatur stehen...

  • Moment!


    Nicht so schnell!
    es geht mir gar nicht darum, durch Streichen dieses Passus Onkel Wolfgang auszubooten, das geht wohl nicht so einfach.


    Sondern: mir gehts darum zu vermeiden, dass der Netzbetreiber sozusagen im Windschatten von O.W. nachsegelt und die Daten für sich, für eigene Zwecke abgreift und damit allerlei Marketingbezogene Auswertungen macht! nach dem Motto, 'sind ja eh gespeichert, jetzt lassen wir uns das genehmigen'.


    o2 müßte sich diese Genehmigung nicht ausdrücklich extra beim Kunden abholen, wenn die Gesetzliche Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung (die ohnehin auf tönernen Füßen steht) automatisch mit erlauben würde, dass auch der Netzbetreiber auf diese Daten automatisch zu jedem beliebigen eigenen Zweck zugreifen dürfte.



    Hat jemand weitere Meinungen dazu?

    Dodge - Aus Freude am Tanken


  • berechtigter einwand. will ich auch wissen!


    Toby :D

  • ich habe das häkchen mit den 6 monaten bei einer tchibokarte nicht gesetzt.und schon wurde die karte nicht freigeschaltet

  • also, in meinem Tchibo-Formular zur Registrierung gab es da kein Häkchen zum Weglassen oder Setzen, sondern nur den Vermerk "(Bitte Nichtzutreffendes streichen)". :D


    So gesehen habe ich das Häkchen ebenfalls nicht gesetzt. Trotzdem habe ich zur Sicherheit die ganze Passage gestrichen und die Tchibokarte wurde dennoch freigeschaltet.


    Hier gehts allerdings um Loop.

    Dodge - Aus Freude am Tanken

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