Es gelten jawohl die klarmobil.de AGB´s. Ist dieses Angebot ein "Aktionsangebot" im Sinne der klarmobil AGB´s ?:
(...Auszug klarmobil AGB´s)
5.11 Aktionsangebote: klarmobil bietet vereinzelt Aktionen zu besonders günstigen Konditionen an, bei denen z.B. das Startpaket verbilligt oder eine Zugabe wie z.B. ein Handy beigefügt wird. Im Interesse aller Kunden geht klarmobil davon aus, dass Kunden nur dann eine SIM-Karte bestellen, wenn sie auch tatsächlich beabsichtigen, sie zu nutzen und nicht nur der Aktionsvorteil genutzt werden soll. Gegenüber Kunden, die lediglich den gewährten Vorteil in Anspruch nehmen, behält klarmobil sich im Interesse aller Kunden vor, den Vorteil in Rechnung zu stellen, allerdings erst dann, wenn die Nutzung der SIM-Karte auch nach wiederholtem Hinweis unterbleibt. Die Kosten der einzelnen Produkte und der ggf. gewährten Vorteile sind den jeweils aktuellen Preislisten oder der Angebotsbeschreibung zu entnehmen.
(...)
Bei Nichtnutzung fallen also ggfs. Gebühren an bzw. werden die 50,- Eur zurückgefordert ?
gruß, slop