Einen Versuch ist es allemal wert :top:
Klarmobil Special: 50€ Barauszahlung + 2x Klarmobil Tarif ohne Laufzeit
- eteleon_gmbh
- Geschlossen
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Zitat
Original geschrieben von mfk
Einen Versuch ist es allemal wert :top:Trotzdem schade um das Startguthaben. Sollte man wenigstens für die Fremdnetze verbraten :p
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„Nichtnutzung“
ZitatOriginal geschrieben von slop
Es gelten jawohl die klarmobil.de AGB´s.Nein.
Zitat(...Auszug klarmobil AGB´s)
Lustig, steht genauso in den AGB von Klarmobil.Zitat5.11 Aktionsangebote: klarmobil bietet vereinzelt Aktionen zu besonders günstigen Konditionen an [...] Im Interesse größtmöglichen Reibachs^W^Waller Kunden geht klarmobil davon aus, dass Kunden nur dann eine SIM-Karte bestellen, wenn sie auch tatsächlich beabsichtigen, sie zu nutzen [...] Gegenüber Kunden, die lediglich den gewährten Vorteil in Anspruch nehmen, behält klarmobil sich [...] vor, den Vorteil in Rechnung zu stellen
(...)
Bei Nichtnutzung fallen also ggfs. Gebühren an bzw. werden die 50,- Eur zurückgefordertDefiniere „Nichtnutzung“.
Ich nutze die Karte, um einen wackligen Tisch ruhigzustellen.
Oder um Koks zu dosieren.Gerhard
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Re: „Nichtnutzung“
ZitatOriginal geschrieben von Macgerhard
Nein.Lustig, steht genauso in den AGB von Klarmobil.
Definiere „Nichtnutzung“.
Ich nutze die Karte, um einen wackligen Tisch ruhigzustellen.
Oder um Koks zu dosieren.Gerhard
Die Gefahr sehe ich hier nur,wenn man Ärger mit dem Laden hat, dass man dann in Mogelcom und Konsorten auf der Blacklist kommt. Wie Freenet und konsorten. Ob das gut ist ?
Man kann die Karten auch nutzen um 0800 er Nummern anzurufen.
Ausserdem muss man es beabsichtigen die auch nutzen zu wollen, aber wenn man hinterher ein besseres Angebot gefunden hat, kann man nix für
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Re: Re: „Nichtnutzung“
ZitatOriginal geschrieben von maus0019
Die Gefahr sehe ich hier nur,wenn man Ärger mit dem Laden hat, dass man dann in Mogelcom und Konsorten auf der Blacklist kommt. Wie Freenet und konsorten.
Eben.
Mit derart schwammigen AGB-Formulierungen werden sie jedenfalls vor Gericht nicht viel reißen können.ZitatOb das gut ist ?
Wayne interessiert's?
Wenn man meint, später evtl. wieder was von denen wollen zu können — z.B. das nächste Aktionsangebot abgreifen — die Kündigung gleich mit einem T5F garnieren.ZitatMan kann die Karten auch nutzen um 0800 er Nummern anzurufen.
Oder um sich anrufen zu lassen.
Oder um die Netzqualität zu testen.ZitatAusserdem muss man es beabsichtigen die auch nutzen zu wollen, aber wenn man hinterher ein besseres Angebot gefunden hat, kann man nix für
Hehe.Gerhard
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Ach ja stimmt, sind ja noch 10 Euro drauf. Die muss ich natürlich vertelefonieren
Habe auch noch 2 Vodafone Karten, die ich einfach in einem alten Handy drin habe. Die Karten sind im Netz eingebucht, und somit nutze ich sie auch (um erreichbar zu sein *g*). Also keine Chance von wegen Gebühr wegen Nichtnutzung.
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War es bei TT eigentlich nicht so, dass reine Verweise auf eBay-Angebote nicht gestattet sind?
Ist das nun nicht mehr so und es darf jeder seine eBay-Angebote bewerben oder gibt es da eine Sonderregelung zwischen TT und der Firma eteleon mit den
unseriösenlustigen Handlinggebühren-AGB? -
Ups, da ist uns etwas durchgerutscht.
Die Regeln gelten für alle User gleichermaßen; Ebaylinks zur Bewerbung eigener Angebote sind aus den bekannten Gründen nicht erlaubt: Wenn hieder nur jeder dritte aktive User seine Ebay-Angebote bewerben würde, könnten wir das Forum wegen Überfüllung schliessen.
eteleon_gmbh:
Bitte in Zukunft die Regeln beachten! Gute Angebote sind immer willkommen, keine Frage. Nur müssen sie sich eben auch mit den Boardregeln vertragen.
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