Zeitliche Begrenzung bei Studentenjobs

  • Hab über die Suche leider nix geeignetes gefunden, vielleicht hat jemand eine (persönliche) Erfahrung mit der Situation:
    ich arbeite schon länger als Werkstudent (ca. 60-65 Stunden pro Monat)
    und ab September bin zusätzlich als SHK (Studentische Hilfskraft) an der Uni angestellt für 30 Stunden pro Monat.


    Muss man ja schon finanziell immer aufpassen, dass man bestimmte Grenzen nicht überschreitet, sind für mich jetzt speziell die zeitlichen Limits ein Problem.
    Im "worst case" arbeite ich ja ab September 90 Stunden im Monat. Als Student darf man aber nur 20 Std./Woche bzw. 80 Std./Monat arbeiten.
    Diese Grenze überschreite ich zwar, aber das ist soweit noch kein Problem, da die 20Std-Grenze nur für die Uni-Woche gilt. D.h.: am Wochenende kann man soviel arbeiten wie man will, das zählt für die 20Std-Grenze nicht. Als Werkstudent arbeite ich ca. 30 Stunden im Monat an den Wochenenden, also bin ich bei 60-65 Stunden pro Monat mit beiden Tätigkeiten - soweit alles okay. (hoffe ich?!)


    Jetzt hab ich aber gelesen, dass man nur 26 Wochen im Jahr die 20 Stunden/Woche überschreiten darf. Ich weiß nur nicht, ob das wieder wie oben beschrieben nur für die "Uni-Woche" gilt oder insgesamt.
    Weiß da jemand mehr über das Thema?


    Viele Grüße, schwedenfan

  • Stichwort: Sozialversicherungspflicht und Krankenversicherung.


    Durch die Überschreitung wirst du sozialversicherungspflichtig und darfst deine Krankenversicherung (falls noch familienversichert) selber zahlen.


    Falls du noch Kindergeld bekommst, ist das auch weg.


    Tipp: Rufe bei deiner Krankenversicherung an und frage da nach einem Spezialisten zu dem Thema. Der sollte dir da mehr dazu sagen können.

  • Re: Zeitliche Begrenzung bei Studentenjobs


    Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Als Student darf man aber nur 20 Std./Woche bzw. 80 Std./Monat arbeiten.


    Die 20h/w sind korrekt, aber die 80h/m-Regelung gibt es AFAIK nicht. Hört man immer wieder, aber mir wurde glaubhaft versichert, dass es das nicht gibt.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • schwedenfan,


    mein Informationsstand:
    1. MO-FR 20 Std
    2. SA & SO insgesamt 12 Std.
    also max 32 Std pro Woche (MO-SO), wenn 1. und 2. exakt eingehalten werden.
    Feiertagen sind gesondert geregelt.


    wenn du diese Grenzen überschreitest wirst du sozialversicherungspflichtig.


    Kindergeldgrenzen solltest du auch noch beachten, wenn du nur einen geringen Std-Lohn hast. Ansonsten ist es egal.

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!


  • Das ist ja genau meine Frage, ob ich jetzt überschreite oder nicht.
    Nach der Aussage von qwer640 tue ich das ja nicht. ;)
    Aber ich werde tatsächlich mal einen Anruf bei der KK tätigen. Bin nämlich tatsächlich noch familienversichert.

  • Die Krankenversicherung ist einkommensabhängig - und wenn Du nicht komplett unterbezahlt wirst, muss Du Dich selbst versichern. Kostet als Student so ~55 EUR, wenn ich mich richtig erinnere.
    Wenn Du Pech hast übrigens auch nachträglich, also Vorsicht was Du denen erzählst. ;)

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Naja, der SHK-Job ist unterbezahlt. ;) 5 EUR die Stunde, dafür sind die 30Std./Monat auch mehr als gut bemessen.
    Als Werkstudent hab ich 7,80 EUR, komm monatlich auf 450 EUR.


    SHK p.a. 1800 EUR
    Werkstudent p.a. 5400 EUR


    insges.: 7200 EUR


    Hier müsste zwar irgendwo die Grenze liegen, aber man hat doch dann noch Freibeträge, oder?


  • Vor ein paar Jahren lag der erlaubte Jahresverdienst als Student noch bei 7200 Euro/Jahr zzgl. Werbungskosten (??) in Höhe von xxx Euro. Dann also insgesamt etwa 8000 Euro. Diese Grenze gilt jedoch nur für das Kindergeld !
    Krankenvers wirst du zahlen müssen, da du mehr als 400 Euro/Monat verdienst, etwa 60 Euro mittlerweile.
    Welche Grenzen suchst du eigentlich? Kindergeldgrenze? Stundengrenze?


    Such dir einen anderen Job, da 5 Euro/Std doch viel zu wenig sind ! !

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Es sind 7.680 € + 920 € = 8600€ Freibetrag (also inkl. Werbungskosten).

    Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    Such dir einen anderen Job, da 5 Euro/Std doch viel zu wenig sind ! !


    Sehr guter Kommentar! :rolleyes:
    Schon mal dran gedacht, dass einem ein Job als Hilfskraft an der Uni oder als Werksstudent auch fachlich bzw. "für später" was bringen kann?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk


    Sehr guter Kommentar! :rolleyes:
    Schon mal dran gedacht, dass einem ein Job als Hilfskraft an der Uni oder als Werksstudent auch fachlich bzw. "für später" was bringen kann?


    Natürlich habe ich daran gedacht. Aber ich so wie ich, dass von SHK immer erzählt bekommen habe, erhalten die meist 7,xx /Std oder mehr. Deshalb mein Kommentar. Wenn Schwedenfan einen Job (studiennah) findet, der mit 7,xx entlohnt wird, kann Schwedenfan sich doch den zweiten Job sparen und hätte somit mehr Zeit fürs Studium.
    Natürlich kenne ich auch nicht die Tätigkeit, die für diese 5 Euro ausgeführt wird. Wenn es nur ein Aufpasserjob ist bei dem nebenbei noch private Dinge erledigt werden können, sind sogar 5 Euro "ok".

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

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