Sehe ich nicht so stressfrei...
Es gibt dann also 'ne sehr geringe Rechnung für das Notebook in Höhe der Zuzahlung, da Händler in der Regel nicht (z.B.) 1000 Euro für das Notebook und 400 Euro Auszahlung getrennt ausweisen, sondern nur die 600 Euro Zuzahlung hinschreiben. Dann könnte man nur 600 Euro so einfach absetzen und müsste um die 240 Euro Grundgebühren "kämpfen".
Es sei denn, man überzeugt den Händler die Geschäfte zu entkoppeln und einmal ne Rechnung für's Notebook über 1000 Euro zu schreiben und ne Extrarechnung für die Gutschrift (oder dieses zumindest getrennt auf einer Rechnung auszuweisen).
Aber ich bin kein Steuerexperte und würde solche Sachen auch nicht (für so kleine Beträge) machen - es sei denn, man kann das ganze Geschäfte (Gerät und Vertrag) ohne Probleme absetzen!