T-Mobile w'n'w DUO Angebote August: Stick + Handy od. Zugabe od. Notebook

  • Zitat

    Original geschrieben von dsl123
    Hi,


    wie sieht es aus mit der Lieferzeit des MSI Wind schwarz?


    lt. Großhändler ca. 14 Werktage.

    Service-Anfragen telefonisch oder per Mail! Mail: service @ 24mobile .de
    24service GmbH | Hallerstraße 76 | 20146 Hamburg | Tel.: 040-605900315 Fax: 040-605900349
    HRB 107628 Amtsgericht Hamburg | Geschäftsführer: Thorsten Piontek | UST-ID: DE263358814

  • kann man sich auch den dell vostro 1000 in der 299 version bestellen lassen



    da sind 2 gb ram und ein besserer prozi drin



    wenn ihr sowieso bei dell einzeln bestellt dann könnt ihr doch auch den bestellen oder ...natürlich mit dem geringen aufschlag den ich dann zahle


  • Hallo,


    wir bestellen nicht bei Dell einzeln, daher können wir auch keine SOnderbestellungen annehmen.


    Das ist nur der E-Value Code des Gerätes, was der Großhändler uns anbieten kann.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Squall03456
    ist mit der PS 3 80 GB wirklich nix zu machen?


    - Würde mich auch interessieren (80GB Version)


    - Sind von der 40er noch welche da?

  • hallo vesat, mein daddy ist selbststaendig und braucht gerade einen laptop. dann habe ich ihm erzaehlt von den subventionen mit nem "handy"vertrag. er meinte jedoch er braucht ja keine mwst zahlen und am ende des jahres kann er nochmal den laptop von der gewinnsteuer abziehen oder sowas ..
    kann man den tarif auch von der mwst absetzen? und diese gewinnversteuerung?


    weiss jmd bescheid? ist der belinea noch da?

  • Zitat

    Original geschrieben von J0rd4N
    kann man den tarif auch von der mwst absetzen? und diese gewinnversteuerung?

    Natürlich können auch Telekommunikationskosten steuerrechtlich geltend gemacht bzw. abgesetzt werden. Die Auszahlung (zzgl. MwSt.) muss hierbei natürlich in seiner Steuererklärung berücksichtigt werden.

    ·!· WENN DUMMHEIT FETT LÖSEN KÖNNTE, WÄRST DU DER KÖNIG VON VILLA RIBA ·¡·

  • Hmm, "natürlich" ist beim Finanzamt nüscht...


    Viel Spaß dabei, dem Finanzamt das System "Finanzierung von Geschäftsnotebooks über Schubladenverträge" klarzumachen.


    Wenn er natürlich als Selbstständiger sowieso zwei dieser Verrtäge braucht, dann sollte das ganze kein Problem sein...

  • Zitat

    Original geschrieben von E51-user
    Viel Spaß dabei, dem Finanzamt das System "Finanzierung von Geschäftsnotebooks über Schubladenverträge" klarzumachen.

    Das sollte gar kein Problem sein. Denn zu dem Notebook sollte ja eine Rechnung mitkommen, in welcher die Gutschrift vielleicht aufgeführt ist. Und der Händler macht ja och 'ne Buchhaltung.

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