Meines Wissens ist der Grund des Zeitvertrages egal und die Fristen gelten generell.
Völlig egal,ob du als Krankheitsvertretung eingestellt wurdest.
Arbeitszeitvertrag & Kündigung...Probleme & Fragen dazu
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Was mich so ein wenig wundert, ssind die unterschiedlichen Fristen.
D.h. der Chef darf jederzeit kündigen (mit Frist / ohne?), Du aber nicht.
Ich würd darauf mal einen Rechtsberater ansprechen. Oder Du erklärst einfach, dass Du nicht gedenkst, noch etwas zu tun. Dann setzt Du Dich vor Deinen Arbeitsplatz und sitzt Deine Zeit ab, bis der Chef Dich rauswirft. Das kann aber auch daneben gehen... Und denk daran, wie dann Dein Arbeitszeugnis für den betreffenden Zeitraum aussehen wird...
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Zitat
Original geschrieben von Nebelfelsen
Was mich so ein wenig wundert, ssind die unterschiedlichen Fristen.D.h. der Chef darf jederzeit kündigen (mit Frist / ohne?), Du aber nicht.
Nein,Du hast das Falsch verstanden.
Es gibt einen Passus,der (nicht zitiert) ungefähr heisst:
< Der Vertrag kann gelöst werden,wenn die Vertretene Person wiederkommt <
Meine Frage dazu lautet:
Wenn die Person wieder da ist,ob es dann Fristen gibt,oder man von heut auf morgen gehen kann ?!?
ciao
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Zitat
Original geschrieben von yox
...Die Stelle ist eine Vertretung für jemanden der auf jeden Fall wiederkommt.
Als Zusatz steht im Vertrag; leicht wiedergegeben:
> Falls derjenige(Krankheit) früher wiederkommt,können se gehen <
...Bist Du Dir bzw. Dein Chef sich sicher, das Du keinen unbefristeten Vertrag hast?
Gruß
Pitter
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Nein er wird keinen unbefristeten Vertrag haben da dies eine sog. "sachliche Befristung" ist auch wenn kein genaues Datum drin steht ("zeitliche Befristung")...
Da wir uns hier auf dem Sektor der befristeten AV`s befinden mal was grundsätzliches:
Ein Arbeitgeber muss einen befristeten Vertrag nicht kündigen, dieser läuft ja sowieso entweder durch Zeit oder Sachgrund aus.
(Meist der Passus: "Das AV endet am 15.xx.xx ohne das es einer Kündigung bedarf.)
"Falls derjenige(Krankheit) früher wiederkommt,können se gehen "
steht da so bestimmt nicht drin :p allerdings ist auch sowas eine auflösende Bedingung und es Bedarf keiner Extra-Kündigung.Ein vorzeitiges Beenden des AV`s durch den Arbeitgeber ist nur in Ausnahmen und bestimmten Situationen möglich, dass trift hier aber nicht zu.
In Deinem AV müsste eigentlich auch was zur Kündigung durch den Arbeitnehmer stehen bzgl. Fristen.
Wenn ich mich nicht gerade ganz täusche dann sind das momentan noch die von juwies geschriebene.Also wenn Du vorher raus willst musst Du fristgerecht kündigen.
Eine fristlose Kündigung+Krankheit ist doppelter Quatsch was für Gründe für eine fristlose Kündigung (die das Gesetz vorsieht) hast Du denn?
Gruß
CH -
Zitat
Original geschrieben von yox
... Also noch ein paar Facts: Gespräch über neue Stelle und so weiter hat nix gebracht.Chef denkt nur an sich selbst. Die Stelle ist eine Vertretung für jemanden der auf jeden Fall wiederkommt. Als Zusatz steht im Vertrag; leicht wiedergegeben:
> Falls derjenige(Krankheit) früher wiederkommt,können se gehen < Aber ich darf früher nicht kündigen ??? ...... Es gibt einen Passus,der (nicht zitiert) ungefähr heisst:
< Der Vertrag kann gelöst werden,wenn die Vertretene Person wiederkommt <
Meine Frage dazu lautet:
Wenn die Person wieder da ist,ob es dann Fristen gibt,oder man von heut auf morgen gehen kann ?!? ...Nach dem ersten Posting im Thread bin ich davon ausgegangen, dass in Deinem befristeten Vertrag eine Kündigung vor Ende der Befristung zulässig bzw. vereinbart war und keine individuellen, vom Gesetz oder einem Tarifvertrag abweichenden, Fristen geregelt wurden.
Nun sieht es so aus, dass Dein Vertrag eine Zweckbefristung oder eine genau definierte Zeitbefristung enthält, bei der eine Vertragskündigung vor Zweckerreichung oder Zeiterreichung ausgeschlossen ist - und zwar für Dich und Deinen Arbeitgeber.
Wenn nun diese Zweck-/Zeitbefristung zutrifft und eine Kündigung vor Ablauf ausgeschlossen ist, müssen wir uns jetzt mal noch die Vorschriften des TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, gültig seit 01.01.2001) genauer ansehen.
Danach stellt die Zeitbefristung den Grundfall der Befristungsabreden dar. Eine reine Zeitbefristung liegt vor, wenn sich unmittelbar aus einer getroffenen vereinbarung ergibt, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll (zum Beispiel: Das Arbeitsverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx. Es wird befristet abgeschlossen und endet mit Ablauf des xx.xx.xxxx, ohne dass es einer Kündigung bedarf).
Um eine Zweckbefristung handelt es sich, wenn der Beendigungstermin nicht durch Zeitablauf bestimmt ist, sondern sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der zu erbringenden Arbeitsleitung ergibt (zum Beispiel: Der Mitarbeiter X ist arbeitsunfähig krank und die Dauer ist nicht absehbar. Dieser Vertrag wird bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des X geschlossen).
Und dann gibt es noch die Kombination dieser beiden Vertragsformen, die rechtlich möglich ist und - wenn ich Dich richtigt verstanden haben - in Deinem speziellen Fall zutritt (Beispiel: Mit YOX wird vereinbart, dass er bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von X, längstens aber bis zum xx.xx.xxxx/26.10.2003 eingestellt wird).
In diesem letztgenannten Beispiel ist es nicht nur vorstellbar sondern auch, aus Arbeitgebersicht, sinnvoll, dass dann eine vorzeitige Kündigung eines Vertrages ausgeschlossen ist. Dieser Ausschluss muss nicht explizit vereinbart sein, es reicht, wenn nur dieses Textbeispiel im Vertrag steht.
Trifft dies so zu, ist (soweit ich das ohne Kenntnis des genauen Vertragstextes beurteilen kann) tatsächlich eine ordentliche Kündigung für beide Vertragparteien vor Ablauf der Frist nicht möglich. Nur eine außerordentliche Kündigung wäre dann noch machbar, wenn (wie bereits gepostet) "Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigungstermin nicht mehr zugemutet werden kann".
yox, haben wir nun alles oder gibt es noch ein paar wichtige Vertragsdetails?
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Zitat
Original geschrieben von juwies
Nee, *Hirschi*,
so einfach funktioniert es nicht. Ganz im Gegenteil, denn eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn "Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigungstermin nicht mehr zugemutet werden kann".
So steht's im BGB und - meine Meinung - Recht muss Recht bleiben.Außerdem kann so ein Verhalten auch massig Probleme bringen, denn die Firma kann Schadensersatz geltend machen, wenn vertragswidriges Verhalten bspw. zu Lieferverzug führt.
Und hast Du schon mal daran gedacht, dass ein "unterstreichen" mit einem Krankenschein auch eine Verärgerung hervor rufen kann, die sich in einem Arbeitszeugnis verklausuliert als befriedigend statt gut oder sehr gut manifestiert?
Ich empfehle immer, erst Hirn einschalten vor dem Handeln!:D
juwies: Den letzten Satz überlese ich mal, auf solche hohlen Sprüche kann ich gut verzichten (daran ändert auch der Smilie nichts)!
Trotz verklausulieren und manifestieren (tolle Wörter!:top: ) würde ich es auf diese Art versuchen! Ich hatte mich falsch ausgedrückt. Man sollte natürlich versuchen, sich fristlos kündigen zu lassen ! Wenn jemand krank wird, wird es kaum möglich sein, diesen Mitarbeiter auf Schadenersatz oder sonstiges zu verklagen. Ausserdem wird sich bei der derzeitigen Wirtschaftslage jeder Chef gut überlegen, ob es sich lohnt, für einen solchen "Schauspieler", der sowieso abhauen will, noch weiter Lohn zu zahlen. Und auf das Arbeitszeugnis kann man getrost schei...., wenn man den neuen, unbefristeten Vertrag in der Tasche hat. Sicherlich wäre es ratsam, den neuen Arbeitgeber diesbezüglich zu kontaktieren. Evtl. hat er sogar gute Tricks in der Schublade, wie man aus solchen "Knebelverträgen" möglichst glimpflich herauskommt und auf diese Art und Weise möglichst schnell an seinen neuen Mitarbeiter kommt!?
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Zitat
Original geschrieben von *Hirschi*
juwies: Den letzten Satz überlese ich mal, auf solche hohlen Sprüche kann ich gut verzichten (daran ändert auch der Smilie nichts)!
Trotz verklausulieren und manifestieren (tolle Wörter!:top: ) würde ich es auf diese Art versuchen! Ich hatte mich falsch ausgedrückt. Man sollte natürlich versuchen, sich fristlos kündigen zu lassen ! Wenn jemand krank wird, wird es kaum möglich sein, diesen Mitarbeiter auf Schadenersatz oder sonstiges zu verklagen. Ausserdem wird sich bei der derzeitigen Wirtschaftslage jeder Chef gut überlegen, ob es sich lohnt, für einen solchen "Schauspieler", der sowieso abhauen will, noch weiter Lohn zu zahlen. Und auf das Arbeitszeugnis kann man getrost schei...., wenn man den neuen, unbefristeten Vertrag in der Tasche hat. Sicherlich wäre es ratsam, den neuen Arbeitgeber diesbezüglich zu kontaktieren. Evtl. hat er sogar gute Tricks in der Schublade, wie man aus solchen "Knebelverträgen" möglichst glimpflich herauskommt und auf diese Art und Weise möglichst schnell an seinen neuen Mitarbeiter kommt!?Schspielern, krank feiern, aufs Arbeitszeugnis schei..., tricksen
In diesem Thread ging es um einen befristet abgeschlossenen Arbeitsvertrag, den nun eine vertragsschließende Partei vorzeitig beenden will, was die zweite ablehnt.
Yox will raus aus dem Vertrag, da er woanders sofort einen unbefristeten Job haben könnte. Sein Chef will ihn nicht gehen lassen, um nicht eine weitere Vertretung für die Vertretung eines ausgefallenen Mitarbeiters einarbeiten zu müssen (und vielleicht auch, weil yox seinen Job gut macht). Und wenn bei dieser Konstellation eine Partei nicht will, dann geht's halt nicht. Punkt.
Was wäre - nur rhetorisch gefragt - wenn der Mitarbeiter morgen zurück kommt den yox jetzt vertritt, er keine Stelle in Aussicht hätte und sein Chef ihn trotz gültigem Vertrag fristlos vor die Tür setzen würde?
Wer meint, auf ein Arbeitszeugnis verzichten oder ein schlechtes in Kauf nehmen zu können, nur weil man jetzt einen "neuen unbefristeten Vertrag in der Tasche hat", der sollte auch daran denken, dass dieser neue unbefristete Vertrag in den ersten 6 Monaten ohne Kündigungsschutz sehr schnell enden kann. Und dann wird's schon etwas schwieriger mit der Jobsuche, arbeitslos mit schlechtem Zeugnis.
Und den Arbeitgeber möchte ich gerne kennen lernen, der für einen künftigen Mitarbeiter Tricks parat hat, um einen rechtsgültigen, keinen "Knebel"- Vertrag zu brechen. Eher denkt der neue Chef daran, ob und wann sein künftiger Mitarbeiter vielleicht auch bei ihm vertragsbrüchig werden könnte.
Ein schlechter Vergleich - aber besser als gar keiner: Ist es ein Knebelvertrag, wenn man für 2 Jahre einen Mobilfunkvertrag unterschreibt, nur um günstig an ein neues Handy zu kommen?
Auf irgendwelche smilies habe ich bewusst verzichtet und sorry, falls mir wieder "tolle Wörter" durch die Tastatur gerutscht sind.
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Zitat
Original geschrieben von juwies
......
Was wäre - nur rhetorisch gefragt - wenn der Mitarbeiter morgen zurück kommt den yox jetzt vertritt, er keine Stelle in Aussicht hätte und sein Chef ihn trotz gültigem Vertrag fristlos vor die Tür setzen würde?
Das wäre auch nicht übel. Dann würde ich vors Arbeitsgericht ziehen, und den Arbeitgeber auf Erfüllung des Vertrages oder auf eine entsprechende Abfindung verklagen!
Wer meint, auf ein Arbeitszeugnis verzichten oder ein schlechtes in Kauf nehmen zu können, nur weil man jetzt einen "neuen unbefristeten Vertrag in der Tasche hat", der sollte auch daran denken, dass dieser neue unbefristete Vertrag in den ersten 6 Monaten ohne Kündigungsschutz sehr schnell enden kann. Und dann wird's schon etwas schwieriger mit der Jobsuche, arbeitslos mit schlechtem Zeugnis.
Wenn man vom neuen Arbeitgeber ein gutes Zeugnis bekommt, sollte das für die Zukunft auch genügen.
Und den Arbeitgeber möchte ich gerne kennen lernen, der für einen künftigen Mitarbeiter Tricks parat hat, um einen rechtsgültigen, keinen "Knebel"- Vertrag zu brechen. Eher denkt der neue Chef daran, ob und wann sein künftiger Mitarbeiter vielleicht auch bei ihm vertragsbrüchig werden könnte.
Ich persönlich kenne mehrere Firmeninhaber, die bereit wären, für einen Mitarbeiter sowas zu tun. Und ein Chef, der motivierte, dankbare und zufriedene Mitarbeiter hat, braucht sich keine Gedanken machen, das diese vertragsbrüchig werden könnten. Einen guten und unbefristeten Job gibt man in der heutigen Zeit nicht einfach auf!
Ein schlechter Vergleich - aber besser als gar keiner: Ist es ein Knebelvertrag, wenn man für 2 Jahre einen Mobilfunkvertrag unterschreibt, nur um günstig an ein neues Handy zu kommen?
Natürlich ist das kein Knebelvertrag. Man bekommt Papier und ein Stück Plastik, das man getrost auch in der Schublade verschwinden lassen kann. Man erzielt dadurch persönlich (bei geschickter Vertragswahl) einen Vorteil, dann lässt man sich doch gern mal "knebeln".
Auf irgendwelche smilies habe ich bewusst verzichtet und sorry, falls mir wieder "tolle Wörter" durch die Tastatur gerutscht sind.
Im Prinzip lese ich gern "tolle Wörter", aber allem Anschein nach, vertrittst Du eher die Seite der Arbeitgeber. Wenn man an einen guten und vor allem unbefristeten Job kommen kann, sollten einem alle, auch nicht ganz legale, Mittel recht sein!
P.S.: Das Zitieren muss ich noch üben!:D
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Zitat
Original geschrieben von *Hirschi*
Im Prinzip lese ich gern "tolle Wörter", aber allem Anschein nach, vertrittst Du eher die Seite der Arbeitgeber. Wenn man an einen guten und vor allem unbefristeten Job kommen kann, sollten einem alle, auch nicht ganz legale, Mittel recht sein!P.S.: Das Zitieren muss ich noch üben!:D
Ich bin kein Arbeitgeber und vertrete (als Angestellter) auch nicht deren Seite.
Allem Anschein nach vertrittst Du aber die Seite Legal, illegal, sch***egal. Zumindest so lange, bis Dich mal einer anschmiert.
PS: Als (Junior-)Profi solltest Du das Zitieren inzwischen können oder so lange üben, bis es richtig ist.:flop:
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