Arbeitszeitvertrag & Kündigung...Probleme & Fragen dazu

  • hallo,


    Habe folgende Frage:


    Ich habe einen Zeitvertrag bis 26.Oktober.
    Mein Chef wird mich wahrscheinlich nicht übernehmen
    (Hinhalte-Taktik).Ich suche schon ne neue Stelle,
    aber mein Boss will mich nicht aus dem Vertrag lassen
    (Sie werden gebraucht,zuviel Arbeit, bla bla bla) :(
    Nun hätte ich eine Stelle in Aussicht,aber wie
    komme ich aus dem Vertrag raus?
    Nur über die übliche 4-Wochen-Kündig.-Frist ?
    Oder ist das bei Zeitverträgen anders ?
    Und wie ist das mit den Kündig-Fristen,ab welchem
    Zeitraum gelten die? Immer zum ersten und dann
    nächsten Monat die neue Stelle antreten,oder wie?


    Danke schon mal für Eure Tipps...! :)

    Nix..............

  • Da sollte man Nägel mit Köpfen machen. Jetzt ist noch viel Arbeit, und am 26.10. wirst Du gnadenlos abserviert, und kannst zusehen, wie Du den nächsten Winter überstehst.
    Ich würde bei dem neuen Job zusagen (wenn er sicherer als der jetzige ist) und dann beim alten Arbeitgeber fristlos kündigen! Wenn der bisherige Chef davon nichts wissen will, würde ich die Kündigung noch mit einem Krankenschein "unterstreichen", so das er froh sein wird, Dich schnell loszuwerden!
    Ob das so einfach funktioniert, kann ich natürlich nicht garantieren, aber sicher melden sich noch andere User, die sich mit der Rechtslage genau auskennen!;)

  • Re: Arbeitszeitvertrag & Kündigung...Probleme & Fragen dazu



    Auch bei Zeitverträgen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen,wennn nicht im Vertrag andere vereinbart sind.
    Und die gesetzliche Frist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.


    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen gibt, ergo kannst Du frühestens zum 28. Februar 2003 kündigen.


    Eine Ausnahme davon gibt es, nämlich wenn eine Probezeit von längstens 6 Monaten vereinbart wurde und diese noch nicht beendet ist. Innerhalb dieser Probezeit könntest Du mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.


    Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit, mit dem Boss über einen schnelleren Austritt zu reden, nach dem Motto: Feste Stelle in Aussicht, muss auch an meine Zukunft denken. Vielleicht geht er darauf ein oder er bietet Dir ab sofort einen unbefristeten Vertrag an, wenn er Dich unbedingt behalten will.

    juwies

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Da sollte man Nägel mit Köpfen machen. Jetzt ist noch viel Arbeit, und am 26.10. wirst Du gnadenlos abserviert, und kannst zusehen, wie Du den nächsten Winter überstehst.
    Ich würde bei dem neuen Job zusagen (wenn er sicherer als der jetzige ist) und dann beim alten Arbeitgeber fristlos kündigen! Wenn der bisherige Chef davon nichts wissen will, würde ich die Kündigung noch mit einem Krankenschein "unterstreichen", so das er froh sein wird, Dich schnell loszuwerden!
    Ob das so einfach funktioniert, kann ich natürlich nicht garantieren, aber sicher melden sich noch andere User, die sich mit der Rechtslage genau auskennen!;)


    Nee, *Hirschi*,
    so einfach funktioniert es nicht. Ganz im Gegenteil, denn eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn "Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigungstermin nicht mehr zugemutet werden kann".
    So steht's im BGB und - meine Meinung - Recht muss Recht bleiben.


    Außerdem kann so ein Verhalten auch massig Probleme bringen, denn die Firma kann Schadensersatz geltend machen, wenn vertragswidriges Verhalten bspw. zu Lieferverzug führt.


    Und hast Du schon mal daran gedacht, dass ein "unterstreichen" mit einem Krankenschein auch eine Verärgerung hervor rufen kann, die sich in einem Arbeitszeugnis verklausuliert als befriedigend statt gut oder sehr gut manifestiert?


    Ich empfehle immer, erst Hirn einschalten vor dem Handeln!:D

    juwies

  • ich würde mal bei der Verdi nachfragen...
    einfach mal ne mail hinschreiben und dann mal gucken!
    oder bei der gewerkschaft, der deiner branche entsprechend ist!

  • Zitat

    Original geschrieben von m.mumm
    ich würde mal bei der Verdi nachfragen...
    einfach mal ne mail hinschreiben und dann mal gucken!
    oder bei der gewerkschaft, der deiner branche entsprechend ist!


    :confused: Meinst Du, die nennen dann andere, als die bereits genannten gesetzlichen Kündigungsfristen? :confused:


    Man muss aber nicht mal "ne mail hinschreiben und dann mal gucken". Der download einer PDF-Broschüre vom Bumdesministerium für Arbeit tut es auch. Ist zwar noch mit Bild vom Ex-Minister Riester, nichtsdestotrotz weiterhin gültig:


    http://www.bma.de/download/broschueren/a163.pdf


    Und wem das zu ausführlich ist, hier noch eine Kurzfassung von JobWare.de

    juwies

  • hallo und danke erstmal...


    Also noch ein paar Facts:


    Gespräch über neue Stelle und so weiter hat nix gebracht.Chef denkt nur an sich selbst.


    Die Stelle ist eine Vertretung für jemanden der auf jeden Fall wiederkommt.
    Als Zusatz steht im Vertrag; leicht wiedergegeben:
    > Falls derjenige(Krankheit) früher wiederkommt,können se gehen <


    Aber ich darf früher nicht kündigen ???


    Toll,was ?!?


    Kann der mich wirklich "zwingen" den Vertrag zu erfüllen ?
    Habe im Netz gelesen das Zeitverträge bindend sind.Wie Mietverträge für z.b. eine Wohnung.


    ciao

    Nix..............

  • Re: Re: Arbeitszeitvertrag &amp; Kündigung...Probleme &amp; Fragen dazu


    Zitat

    Original geschrieben von juwies
    Auch bei Zeitverträgen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen,wennn nicht im Vertrag andere vereinbart sind.
    Und die gesetzliche Frist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.


    Äh nein, eher anders herum. Grundsätzlich ist ein auf Zeit abgeschlossener Vertrag einzuhalten und demnach nicht ordentlich kündbar, sondern zunächst mal nur außerordentlich.
    Ausnahme: im Vertrag ist anderes bestimmt, z.B. andere oder die gesetzlichen Kündigungsfristen.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

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