Meine Erfahrungen mit 7mobile beim Nokia E71 kauf

  • Zitat

    Du mußt dich schon entscheiden, ob du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder einen Mangel reklamieren willst

    so sehe ich das auch,
    ich habe bei Mobilebomber ein E66 gekauft,
    das Gerät fast 1 Woche getestet
    Widerspruch eingelegt - 2 Tage später hatte ich den Rückschein in der Post
    Samstag früh habe ich es wieder versendet,
    Dienstags war es aud der Homepage wieder verbucht,
    Freitags hatte ich mein Geld wieder aufdem Konto


    besser kann es nicht laufen
    ich würde jederzeit wieder bei Mobilebomber kaufen

  • Auch, wenn´s jetzt nicht wirklich hilfreich, oder produktiv ist, kann ich vor sevenmobile nur warnen und vielleicht dem Ein, oder Anderen Ärger ersparen....


    Ich habe mehrfach extreme Erfahrungen dort gesamelt.


    Finger weg und besser mal woanders schauen! :rolleyes:

  • Ich glaube mit einer rechtlichen Auskunft ist dem Threadersteller am meisten geholfen:


    1. Widerrufsrecht und Rückgaberecht sind zwei verschiedene paar Schuhe, will ich nicht weiter ausführen, aber ich gehe davon aus, das 7mobile ein Widerrufsrecht anbietet.


    2. Innerhalb von 14 Tagen kann man die Ware zurückgeben, und das ohne jede Begründung (vorausgesetzt man wurde ordentlich belehrt, wenn nicht hat man dieses Recht bis zum Sanktnimmerleinstag). Für den Widerruf der Vertragserklärung ist es vollkommen belanglos, wie sehr die Kaufsache genutzt wurden, wenn du willst kannst Du jeden Tag 24 Stunden mit dem Ding telefonieren. Allerding kann der Händler bei einer Nutzung, vor allem wenn Sie intensiv ist und vielleicht über die vollen 14 Tage geht, eine Nutzungsgebühr oder eine Wertersatzleistung von der Erstattung abziehen. Rückversandkosten muss er ab einem Wert von 40 EUR auch ersetzen.


    So: also den Händler auf den ausgesprochenen Widerruf innerhalb der Frist hinweisen, alles Andere nicht akzeptieren, auch keine Ersatzleistung, dem Ausspruch dessen ggf. widersprechen: Frist von 14 Tagen zur Erstattung setzten, ohne weitere Drohung "jetzt gehe ich zu meinem Anwalt" die Sache an den Anwalt übergeben und warten. Stell er sich stur kommt es zum Prozess und 7 mobile hat auch die Anwalts- und Gerichtskosten an der Backe - vorausgesetzt alles ist tatsächlich so wie du erzählt hast.


    Infos ohne Gewähr - vor Gericht und auf hoher See ist man auf sich allein gestellt.

  • Re: Nokia E71 - Scheiß Händler


    Zitat

    Original geschrieben von xulofex
    ...


    Am 22.07. habe ich das Gerät u.a. mit dem schriftlichen Hinweis auf das 14-tägige Rückgaberecht, einer Beschreibung eines Softwaredefektes (Totalabsturz, nix ging mehr) sowie einem festgestellten Pixelfehler des Displays, an den Händler zurück geschickt.


    ...


    Hast Du denn auch explizit darauf hingewiesen, dass Du vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet haben möchtest, oder hast Du dem Händler die freie Wahl auf Nachbesserung/Reparatur gelassen? Ein Hinweis alleine reicht da nicht.


    Für die Zukunft: Lerne daraus und nutze das 14-tägige Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. ;)


    Ich habe 1x bei 7mobile bestellt und alles lief problemlos; ist allerdings schon ein Weilchen her.

    Gruß
    kabubasa

  • Rückgaberecht


    Hallo Zusammen,
    habe ich eigentlich - wenn mein Handy denn dann endlich repariert bei mir wieder eintrifft (wovon ich ausgehe) - wieder die 14 Tage Rückgaberecht oder muß ich da die Tage abziehen, die ich das Handy schon genutzt (also 16.07. bis 22.07. entsprechend Poststempeln) habe oder habe ich gar kein Rückgaberecht mehr?


    Ciao X.

  • Du hast dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung/Reparatur eingeräumt, damit erlischt das 14-tägige Rückgaberecht für neue Artikel.


    Schließlich wurde das Handy repariert und ist kein Neugerät mehr. Du hast wohl nur noch bei zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen die Möglichkeit der Ersatzlieferung / Kaufpreisrückerstattung. Sollte die Reparatur den gewünschten Erfolg gebracht haben, hast Du keine Möglichkeit der Rückgabe - mir ist jedenfalls nichts bekannt.


    Vielleicht sind hier Fachleute / Anwälte, die Auskunft dazu geben können.

    Gruß
    kabubasa

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