Namensrechte an .at Domains als Deutscher

  • Wie sieht es mit dem Namensrecht eigendlich aus, wenn man Deutscher ist und sich eine .at Domain mit seinem Vor- oder Nachnahmen registriert?


    Hat ein Österreicher mit dem selben Namen ein höheres Anrecht auf eine solche Domain und kann sein Anrecht einklagen?

  • Es spielt in dem Fall keine Rolle, ob du Deutscher bist oder Öschi. Außerdem spielt das IMHO eh nur bei geschützten bzw. schützenswerten Namen/Marken eine Rolle.


    Gruß,
    nutellatoast

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