Ja, was zählt aber mehr?
Ein Artikel von Computerblöd oder die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB?
Nur noch Handymiete?
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Die Möglichkeit bestand damals anscheinend, ist aber nicht Vertragsbestandteil geworden.
--> http://www.teltarif.de/arch/2008/kw41/s31534.html
Letztendlich gelten die Vertragsbedingungen.
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Richtig ...
und es gelten eben auch für mich die DAMALS geltenden Möglichkeiten .... eben die von Juni 2008 .... und nicht die aktuellen ....
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Zu Beginn der Handymiete hat E+ den Kauf zu 3 Monatsmieten mal kommuniziert. Ein E+ Shop hat es mir ebenfalls so mitgeteilt. In der letzten Zeit habe ich bei E+ nichts mehr dazu gefunden. Es scheint jetzt Richtung Kauf zum Zeitwert zu gehen, was die ganze Sache dann nicht mehr interessant macht.
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Falsch......
es gelten die damals zugrundeliegenden AGB und nicht die Möglichkeiten oder Artikel in der Computerbild.Also AGB lesen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß gültig waren
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Ja. Und zum 06.06.2008 gab es vertraglich keine Möglichkeit das Handy abzukaufen.
Dass E-Plus das später mal gemacht hat heißt ja nicht, dass die das heute unter gleichen Bedingungen machen.
Im Zweifelsfalle gelten die oben geposteten AGB, die keinen Kauf vorsehen.
Sieh die 174,99€ als Angebot von E-Plus an, dass du annehmen kannst - oder auch nicht.
Einen rechtlichen Anspruch auf eine "Ablösegebühr" von 63€ wirst du kaum durchsetzen können. -
auf jeden Fall werde ich mal ganz entspannt eine EMail an einen gewissen Herren schreiben und auch ein paar Faxe an die entprechenden Stellen senden ... ich habe nämlich damals ebenso die Information im originalen Baseshop erhalten bezüglich der dreimonats Ablöse .... und ebenso habe ich es damals auf Nachfrage an der Hotline so kommuniziert bekommen .
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Auf Kulanz kann man immer hoffen
Nur rechtlich gesehen hast du halt einen schweren Stand. -
Zitat
Original geschrieben von The_Voice_70
auf jeden Fall werde ich mal ganz entspannt eine EMail an einen gewissen Herren schreiben und auch ein paar Faxe an die entprechenden Stellen senden ... ich habe nämlich damals ebenso die Information im originalen Baseshop erhalten bezüglich der dreimonats Ablöse .... und ebenso habe ich es damals auf Nachfrage an der Hotline so kommuniziert bekommen .
Versuche es und infomiere uns hier im TT. -
versuchen werde ich es auf jeden Fall ... es ist ja nicht verboten ... ich werde sehen was dabei rauskommt und auf jeden Fall hier Rückmeldung geben
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