Schadensersatz nach Ausleihen-wie vorgehen?

  • Nochmal: Netter Bekannter...


    Mit der Bekanntschaft ists jetzt aus, schätze ich?


    Also mal gemeinsam über den Versicherungsvertrag setzen wäre wohl nicht mehr drin?! Meiner deckt nämlich bis zu einer gewissen Obergrenze Schäden für gemietete und geliehene Gegenstände. Allerdings der billigere Tarif meines Versicherers soweit wie ich das sehe wiederum nicht. Insofern :top: an den Versicherungskaufmann hier für die Aufklärung!

  • @ muellix


    Sende dem Unredlichen doch mal ein Bild Deines Rechtsbeistands zu:



    ;)


    Ernst beiseite: In meinem XING-Netzwerk hab' ich einen Schwung Anwälte. 'Falls' ggf. ein rechtlich förmliches Schreiben[small]*[/small] versandt werden soll, kannst Du mich gerne kontaktieren. Kontaktadresse(n) hast Du ja hoffentlich noch, oder? MoFu Nummer hat sich seit ein paar Monaten geändert: 0171-abbbbbb.


    [small]* Bin optimistisch, dass dies kostenfrei ist/wäre.[/small]


    Cheers
    Laubi


    PS: Eigene Erfahrungen habe ich leider, bzw. zum Glück nicht.

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    die wenigsten versicherungen zahlen bei geliehenen sachen. daher wird er das auch nicht seiner versicherung melden wollen ;)



    Macht er es doch, so gibt er damit zu, das er den Schaden verursacht hat :D


    Generell ist er aber nach §823 BGB schadensersatzpflichtig.


    Dummerweise trifft DICH die Beweislast über den eingetretenen Schaden bzw. die Verschlechterung der Sache durch seinen Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

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