Schadensersatz nach Ausleihen-wie vorgehen?

  • Hi,
    folgendes Problem schreit nach der fachmännischen Meinung oder Erfahrungsberichten der TT´ler:


    Fahrrad wurde verliehen, ohne Vertrag o.ä. Zeitraum von 2 Wochen.


    Jetzt kommt das Rad mit einer Delle im Rahmen zurück... Daneben noch weitere Spuren an Lenker, Schalthebel.
    Das Rad wurde in einem Transporter ohne Sicherung transportiert; wir vermuten mal, dass es bei den 2 Tagen dort ein wenig hin und her geschleudert wurde.


    Der Entleiher weigert sich, die Kosten dafür zu übernehmen bzw. das seiner Haftpflicht zu melden :(


    Kennt jemand die Lage? Wie gesagt, es steht kein Vertrag oder Übergabeprotokoll zur Verfügung. War ein Ausleihen unter Bekannten. Leider liegt der Schaden, da der Rahmen ersetzt werden müsste, bei ca. 1.000euro.


    Rechtsschutzversicherung beim Verleiher liegt nicht vor... Ob der Entleiher eine hat, weiß z.Zt. niemand.


    Wie geht man am besten vor? Man müßte den Entleiher wohl zivilrechtlich verklagen, oder? Oder kann man in der Hoffnung auf Einsehen mit Rechnung, Mahnung und Mahnbescheid hantieren (wohlwissend, dass auch hier am Ende eine Klage stehen müßte).


    Sind dankbar für alle fachkundigen Antworten oder Erfahrungsberichte!


    greetz
    cm

  • hallo,


    wenn ihr es verliehen habt, dann zahlt das eh keine haftpflicht.


    was da zivilrechtlich geht, dass wissen andere hier besser.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • @ muellix


    Naja, wenn der Entleiher eine Haftpflicht hat, würde ich ihm so viel Dampf machen, dass er es irgendwann schon seiner Haftpflicht melden muss/wird, wenn er nicht selber Löhnen will.


    Kann es aber sein, dass er garkeine hat?



    Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    hallo,


    wenn ihr es verliehen habt, dann zahlt das eh keine haftpflicht.


    Warum soll die Haftpflicht des Entleihers denn nicht zahlen (wenn es eine gibt)?

  • also das die Haftpflicht des Entleihers das nicht zahlt sollte man nicht pauschalisieren, es gibt Versicherungen, die schließen geliehene Gegenstände mit ein, Andere schließen sie direkt aus.
    Sonst geht hal mal wieder nur der Weg über den Awalt!
    Was ist das denn für ein Bekannter, für mich wäre das selbstverständlich etwas geliehenes zu ersetzen, wenn ich es kaputt mache!

    What i have in my heart, i'll take to my grave

  • tja,
    nachher ist mal immer klüger...


    Der Gute hat angeblich eine Haftpflicht, ist aber der Meinung, dass der Schaden nicht von ihm sei.


    Und unterstellt jetzt, hier wollte ihn jemand übers Ohr hauen. Zuerst ging es noch sachlich zu. Dann wurde er aber sehr förmlich, es kamen Sachen wie "Übergabeprotokoll" und dass man ihn ruhig verklagen könne :flop:


    Beim Lesen dieser Nachricht ging mir die Hutschnur bis unter die Decke !!!


    Nichts desto trotz möchte ich erst die rechtliche Lage klären, bevor die Kanonen ausgepackt werden ;)


    greetz
    cm

  • Also, der Kerl soll mal runterkommen.


    Sinn einer Haftpflichtversicherung ist


    1.) die Abwehr unberechtigter Haftpflichtforderungen gegen den Versicherten
    2.) die Leistung bei berechtigten Haftpflichtforderungen gegen den Versicherten



    Die Abwehr unberechtigter Forderungen nach 1.) umfasst im Zweifel auch eine juristische Vertretung auf Kosten der Versicherung, da die Versicherung ja hier ein ganz eigenes Interesse hat, eine möglicherweise unberechtigte Forderung gegenüber dem Versicherten aus dem Raum zu schaffen.



    Insofern kann der Entleiher die Angelegenheit eigentlich beruhigt seiner Haftpflichtversicherung melden.


    Dazu zwingen kannst du ihn natürlich nicht. Du kannst nur ihm gegenüber, am besten schriftlich, deinen Anspruch geltend machen. Wenn er ein kluges Köpfchen ist, meldet er dann deine Forderung und den Schaden an die Versicherung, die sich dann um die Abwehr deiner Forderung für den Versicherten kümmert oder in Leistung tritt.



    PS:


    Nette "Bekannte" hast du...

  • die wenigsten versicherungen zahlen bei geliehenen sachen. daher wird er das auch nicht seiner versicherung melden wollen ;)

  • Wo gab es noch einmal konkrete Rechtsberatung? Achja, beim Rechtsanwalt. :top:

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  • Geliehen gemiete Sachen sind Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gibt jedoch bei manchen Versichern die möglichkeit im großen Haftpflichtpaket diese Schäden einzuschließen.
    Du kannst also davon ausgehen das er dieses nicht eingeschloßen hat.
    Seine Haftpflichtversicherung würde diese Sache einem Anwalt übergeben wenn der Anspruchsteller unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer stellt (bsp. Gefälligkeitshandlung). Das ist hier allerdings nicht der Fall. Dieser Fall ist kein Versicherungsfall, jedoch hat der Anspruchsteller einen anspruch auf Ersatz von dem entleiher!


    Meine einschätzung als Versicherungskfm...


    MfG
    HT

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Hi,
    Anwalt erst dann, wenn es nicht anders geht.


    Die Sache mit "geliehen" und Haftpflicht war mir z.B. nicht ganz klar.


    Habe beim Googlen nur gefunden, dass der Entleiher grundsätzlich schadensersatzpflichtig ist...


    Aber ich hoffe ja noch, dass jemand aus ähnlicher Situation berichten kann ;)


    Danke schonmal!


    greetz
    cm

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