Arztbesuch während der Arbeitszeit

  • Hallo zusammen!


    Folgendes Beispiel aus dem Gleitzeitalltag...


    Erstmal die Betriebsverordnung:


    §15 Arztbesuche


    Arztbesuche sind generell außerhalb der Kernzeit (10:00 bis 16:00 Uhr) zu legen.


    Zeitgutschrift für Arztbesuche innerhalb der Kernzeit werden nur gutgeschrieben, wenn nachweislich der Termin unaufschiebbar und nur innerhalb der Kernzeit möglich war. Eine entsprechende Bescheinigung des Arztes ist vorzulegen. Eine Zeitgutschrift erfolgt bis maximal in Höhe der Sollarbeitszeit (8 Stunden). An- und Abreisen werden mit bis zu maximal 20 Minuten pro Weg berücksichtigt. Eine Zeitgutschrift für Arztbesuche außerhalb der Büroöffnungszeiten (Mo.-Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr) erfolgt nicht.


    Ich log mich um 8:30 Uhr ein, mache meine 1h Mittagspause und gehe um 17:30 Uhr, da ich einen Arzttermin habe, für den mir der Arzt auch ein Attest gibt (für einen Zeitraum von 30min).


    Frage: Wieviel Zeit bekomme ich gutgeschrieben? Bekomme ich überhaupt was gutgeschrieben?



    Bin auf Eure Meinung gespannt...

  • IMHO gar keine, ist doch nicht das Problem deines Arbeitgebers wenn du Abends zum Arzt gehst...

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Wenn das nicht anders geht -> soviel wie du brauchst. Also hast du den tErmin um 17.30, dann die zeit ab 17.10 ...


    Edit: Sry, passt wohl nicht ganz! :gpaul:

  • hallo,


    warum solltest du was gutgeschrieben bekommen?


    du warst doch 8 h auf arbeit, oder?



    was bist du auch so "doof" und machst den termin so spät? sowas macht man morgens - dann kann man ausschlafen - oder rechtzeitig mittags - dann kann man früher gehen!


    (war ein scherz - man sollte heute froh sein, wenn man nen job hat und nicht mit solch einem mist den arbeitgeber verärgern!)

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Also ich würde mal sagen, Du bekommst die Zeit von 17.30h bis 18.00h als Zeitgutschrift...
    Der Rest ist ja außerhalb der Büroöffnungszeiten und somit Privatvergnügen.

    Nokia Lumia 920

  • Zitat

    Original geschrieben von cyberdude
    Also ich würde mal sagen, Du bekommst die Zeit von 17.30h bis 18.00h als Zeitgutschrift...


    Nö, gibt nix: Eine Zeitgutschrift erfolgt bis maximal in Höhe der Sollarbeitszeit (8 Stunden)
    Die 8h sind ja schon um 17:30 rum.

  • Du hast eine Anwesenheitszeit (8.30h - 17.30h) von 9 h minus 1 h Pause = 8 h Sollarbeitszeit. Warum sollte dir dein AG eine Zeitgutschrift geben?

  • Außerdem ist es außerhalb der Kernzeit.


    Bei uns ist das ähnlich geregelt. Wobei man keine Bescheinigung vom Arzt abgeben muss. Mail an HR reicht. So viel Vertrauen ist da.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Schön, dass die Diskussion ins Rollen gekommen ist. Keine Angst, ich habe nicht vor, mich mit meinem Arbeitgeber auseinander zu setzen.
    Meine Lesart des Satzes "Eine Zeitgutschrift erfolgt bis maximal in Höhe der Sollarbeitszeit (8 Stunden)" war jedoch, dass eine Gutschrift durch Attest höchstens 8h betragen kann (k.A. was es da für ein praktisches Beispiel gibt... vielleicht eine Generalüberholung im Krankenhaus ;)), was ja auch logisch wäre.
    Unlogisch finde ich hingegen die Tatsache, dass diese Betreibsverordnung von unseren Personalern so umgesetzt wird, dass durch Attest die 8h Sollarbeitszeit aufgefüllt werden (egal ob Kern- oder Gleitzeit) und derjenige, der an dem Tag durch quasi Überstunden bereits auf 8h gekommen ist, das Nachsehen hat, weil ihm der Arztbesuch nicht angerechnet wird.
    Daraus folgt, dass wer diese Regelung kennt, am Tage seines Termines tunlichst darauf achtet um Punkt 9 da zu sein und seine Mittagspause auch exakt 1h macht... denn dann kriegt man den Arztbesuch gutgeschrieben.

  • Mich hat auch gewundert wie heftig gleich diskutiert wurde. Ich wäre froh wenn ich Gleitzeit hätte und einem der Arztbesuch noch gutgeschrieben werden würde. Du hast echt Glück! ;)

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