Hallo zusammen!
Folgendes Beispiel aus dem Gleitzeitalltag...
Erstmal die Betriebsverordnung:
§15 Arztbesuche
Arztbesuche sind generell außerhalb der Kernzeit (10:00 bis 16:00 Uhr) zu legen.
Zeitgutschrift für Arztbesuche innerhalb der Kernzeit werden nur gutgeschrieben, wenn nachweislich der Termin unaufschiebbar und nur innerhalb der Kernzeit möglich war. Eine entsprechende Bescheinigung des Arztes ist vorzulegen. Eine Zeitgutschrift erfolgt bis maximal in Höhe der Sollarbeitszeit (8 Stunden). An- und Abreisen werden mit bis zu maximal 20 Minuten pro Weg berücksichtigt. Eine Zeitgutschrift für Arztbesuche außerhalb der Büroöffnungszeiten (Mo.-Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr) erfolgt nicht.
Ich log mich um 8:30 Uhr ein, mache meine 1h Mittagspause und gehe um 17:30 Uhr, da ich einen Arzttermin habe, für den mir der Arzt auch ein Attest gibt (für einen Zeitraum von 30min).
Frage: Wieviel Zeit bekomme ich gutgeschrieben? Bekomme ich überhaupt was gutgeschrieben?
Bin auf Eure Meinung gespannt...