Arztbesuch während der Arbeitszeit

  • Es ist doch eh schon ziemlich entgegenkommend, dass es eine Betriebsvereinbarung gibt, in der Arztbesuche überhaupt gutgeschrieben werden. Normalerweise ist das reines Privatvergnügen, es sei denn Du bist arbeitsunfähig.
    Bei uns läuft das so, dass man für Abwesenheit während der Kernzeit einen Korrekturbeleg schreiben muss, damit man überhaupt abwesend sein darf, gutgeschrieben wird da nix, es sei denn s.o. ...


    Das Auffüllen auf 8 Stunden ist ja auch nur ein Entgegenkommen des Arbeitgebers, damit man durch den Arztbesuch keine Minusstunden aufm Zeitzähler bekommt.
    Als nächstes kommt noch einer an, und beantragt Überstunden für den Arztbesuch am Abend.... ;)

  • Hab auch ein bisschen das Gefühl, dass sich hier zwei Lager bilden: Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber/Selbstständige ;)


    Wie gesagt... ich finde das ja auch eigentlich OK so, aber die BV ist nicht gerade wasserdicht formuliert, oder?!

  • Hmm, also ich (Arbeitnehmer, Gleitzeit ohne Kernzeit) versuche meine Termine immer am frühen Abend zu bekommen und würde selbst wenn es so eine Betriebsvereinbarung bei uns gäbe diese nicht ziehen.
    ... Liegt aber vielleicht auch daran, dass mein AG recht großzügig ist und ich es als selbstverständlich ansehe, dass ich ihm bei so etwas entgegenkommen würde

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Man möchte also trotz feierabend noch freizeit vom AG geschenkt bekommen. hast Du es nötig oder wo liegt das generelle Problem? geldschwierigkeiten, müssen 30 Min bezahlt werden vom AG, damit Brot im Schrank ist - zu Gleitzeiten? Es gibt Themen, da fragt sich der normale Mensch, ob alles easy ist :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Man möchte also trotz feierabend noch freizeit vom AG geschenkt bekommen. hast Du es nötig oder wo liegt das generelle Problem? geldschwierigkeiten, müssen 30 Min bezahlt werden vom AG, damit Brot im Schrank ist - zu Gleitzeiten? Es gibt Themen, da fragt sich der normale Mensch, ob alles easy ist :rolleyes:


    Ohne Dir auf den Schlips treten zu wollen, aber Du hast des Pudels Kern leider nicht erkannt.


    PS: ...Und der ROLLEYES Smiley gehört abgeschafft!

  • Ich habe die Regelung von der Formulierung her eigentlich erst auch so verstanden, daß max. 8 Stunden für einen Arztbesuch erstattet werden.
    Und mir dann gedacht, was das wohl für eine Exklusivbetreuung sein soll... :rolleyes:

    Nokia Lumia 920

  • Bisschen Off-Topic:


    Nein, für 8 Stunden braucht man keine Exklusivbetreuung. Man muss nicht mal privatversichert sein.


    Ich war letzte Woche Freitag auch von 8:30- 16:00 Uhr beim Arzt. Plus 2x 45 Minuten Fahrt.


    Es liegt einfach an der Untersuchung, die gemacht wird. Wenn man etwas aufwendiges à la MRT, CT etc braucht, morgens direkt Blut abgenommen wird und man tierische Wartezeiten hat, dann ist das kein Problem.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!