Mahlzeit,
am übernächsten Freitag 15.08.2008 ist hier in Bayern [small]wohlverdienterweise[/small] Feiertag.
Meine Partnerin arbeitet hier in München und nicht im Firmensitz, der sich in Baden Würtemberg befindet. Dort ist bekanntlich Mariä Himmelfahrt nicht!
Was gilt für sie?
Hat sich Anspruch auf den Feiertag, weil sie in BAyern arbeitet oder muss sie zur Arbeit gehen, weil sich der FS in BW befindet.
Würde mich freuen, wenn jemand seine Aussage mit einem Paragraphen untermauern könnte.
Im Netz gibt es gegenteilige Meinungen. Nirgendwo ist ein § zu finden... Denn geschaut habe ich schon ![]()
Danke und Grüße!