Arbeiten an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen? Firmensitz oder Arbeitsort?

  • Mahlzeit,


    am übernächsten Freitag 15.08.2008 ist hier in Bayern [small]wohlverdienterweise[/small] Feiertag.
    Meine Partnerin arbeitet hier in München und nicht im Firmensitz, der sich in Baden Würtemberg befindet. Dort ist bekanntlich Mariä Himmelfahrt nicht!


    Was gilt für sie?
    Hat sich Anspruch auf den Feiertag, weil sie in BAyern arbeitet oder muss sie zur Arbeit gehen, weil sich der FS in BW befindet.


    Würde mich freuen, wenn jemand seine Aussage mit einem Paragraphen untermauern könnte.
    Im Netz gibt es gegenteilige Meinungen. Nirgendwo ist ein § zu finden... Denn geschaut habe ich schon ;)


    Danke und Grüße!

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Arbeitszeitgesetz (§9-§21) gilt immer für den Arbeitsort wo der Feiertag ist.
    Der Arbeitgeber müsste sie also entweder an den Firmensitz oder ein anderes Bundesland ohne Feiertag beordern (falls Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung das überhaupt zulassen) oder wenn sie in München arbeiten soll Feiertagsarbeit für sie beantragen und den vorgeschriebenen Zeitausgleich ermöglichen und ggf. auch Zuschläge zahlen.

  • Wie war es denn letztes Jahr in der Firma? :)


    §9 ArbZG, gf. noch §13.
    Gehe von einer Firma mit normaler 5-Tage Woche aus.
    Dann gilt auch der Feiertag, sollte sie an dem Tag arbeiten
    müssen, bedarf es Bewillung vom Gewerbeamt.


    Wird sie in der Woche zum Firmensitz zitiert, wird gearbeitet am 15.8.
    Kann aber im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ein Ausgleich
    hierfür geregelt sein.


    Hat uns früher mit dem Buß-u.Bettag regelmäßig bei Seminaren
    getroffen. Arbeit in Nürnberg, Seminar i. Frankfurt :(


    GP

  • habe ich tomaten auf den augen, oder finde ich dort nichts zur problemstellung?
    das am 15.08. Frei ist weiss ich, aber wie verhaelt es sich wenn firmensitz und arneitsort in verschiedenen bundeslaendern liegen?

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Glaub es sind Tomaten... ;)


    Wenn Firmensitz und Arbeitsort in verschiedenen Bundesländern sind, zählt für Dich das Feiertagsrecht des Bundeslandes, in dem du arbeitest.
    Böse, wenn du kurz vor deinem Feiertag in deinen Firmenhauptsitz geordert wirst, dann gilt für dich das Recht in diesem Bundesland... (Ausser es gibt Regelungen in Tarifvertrag/Betriebsvereinbarungen)

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    habe ich tomaten auf den augen, oder finde ich dort nichts zur problemstellung?
    das am 15.08. Frei ist weiss ich, aber wie verhaelt es sich wenn firmensitz und arneitsort in verschiedenen bundeslaendern liegen?


    Du musst sehen was da nicht steht, dem Arbeitszeitgesetz ist egal wo der Firmensitz ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    habe ich tomaten auf den augen, oder finde ich dort nichts zur problemstellung?
    das am 15.08. Frei ist weiss ich, aber wie verhaelt es sich wenn firmensitz und arneitsort in verschiedenen bundeslaendern liegen?


    Wie deutlich brauchst du es denn?
    Entscheidend ist der Arbeitsort, nicht der Firmensitz.
    Wenn sie also in München arbeitet, gilt für sie auch der Feiertag.

  • Danke für die Tips und Paragraphen!!


    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    Wie deutlich brauchst du es denn?


    Bitte nicht unfreundlich werden...
    Als ich auf dem iPhone geantwortet hatte, sind die nächsten zwei Antworten gekommen. Meine Antwort bezog sich einzig und allein auf den Post von Borusch! ;)

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Ja, sorry. Ich habe deine Frage falsch verstanden. Ich ging davon aus, dass du wissen wolltest, ob Feiertag ist. Aber nun hat sich ja alles geklärt :top:

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