Beitrag von Postkartenuserin ()
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Das ist hier aber auch schon genau entgegengesetzt geschildert worden; also Aktivierung im Aktionszeitraum und Freischaltung nach der Aktion und im Ergebnis gab es keinen Bonus.
Also verarschen der Leute so wie üblich bei diversen Anbietern 👎
Genauso ist es ein Betrug, die Karte im Laden zu verkaufen und dann sagen, dass man die nicht aktivierten darf, ohne dass die Gründe dafür irgendwo angegeben wären. Und kein Geld zurück.
Genauso ist es ein Betrug, die Karte im Laden zu verkaufen und dann sagen, dass man die nicht aktivierten darf, ohne dass die Gründe dafür irgendwo angegeben wären. Und kein Geld zurück.
Das sehe ich auch so. Die Aktivierung der Karte ist ja kein Geschenk das Anbieters, sondern nur die Erfüllung der Leistung, die man mit dem Erwerb der Karte bezahlt hat.
Ich vermute eher die dürfen verweigern aber müssen dann das bezahlte erstatten. Sinnvoll wäre es eine Verbraucherzentrale zu fragen.
Das sehe ich auch so. Die Aktivierung der Karte ist ja kein Geschenk das Anbieters, sondern nur die Erfüllung der Leistung, die man mit dem Erwerb der Karte bezahlt hat.
Natürlich kennen wir den genauen Sachverhalt beim Kollegen sensemunne nicht und wir wissen auch nicht, was ihn bei der Telekom Deutschland GmbH (das ist die Firma hinter den Marken congstar, penny, ja und fraenk) so sehr zur unerwünschten Person hat werden lassen, aber das ist eindeutig ein Fall für den Verbraucherschutz. Solange er nicht die Netzinfrastruktur stört oder die Flatrate als Standleitung mißbraucht, wird es sehr schwierig werden ihm die durch Vorausbezahlung bereits beglichene Gegenleistung (die Nutzung des Mobilfunknetzes) zu werweigern. Die Ausnutzung von Kundenaktionen, wie Bonusguthaben bei Portierung, etc. dürfte jedoch kein Grund sein, solange selbst nach Ansicht des Kundenservice mit jeder Prepaidaktivierung ein neuer Kundenvertrag begründet wird.
Ich finde das tatsächlich eine interessante Frage, ob ein Mobilfunkanbieter das Zustandekommen einer Prepaid Mobilfunkvertrages ohne valide Gründe wie
verweigern darf.
Es herrscht zwar in Deutschland Vertragsfreiheit, aber die ist auch in vielen Fällen eingeschränkt. Was dagegen sprechen könnte, das Zustandekommen eines Prepaid Vertrag zu verweigern sind das Prinzip der Gleichbehandlung (man darf nicht willkürlich Kunden ablehnen) und Verbraucherrechte, denn grundsätzlich jeder das Recht angebotene Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Ich finde das tatsächlich eine interessante Frage, ob ein Mobilfunkanbieter das Zustandekommen einer Prepaid Mobilfunkvertrages ohne valide Gründe wie
- Verstoß gegen Vertragsbestimmungen
- gesetzliche Anforderung an Identifizierung nicht erfüllt
verweigern darf.
Es herrscht zwar in Deutschland Vertragsfreiheit, aber die ist auch in vielen Fällen eingeschränkt. Was dagegen sprechen könnte, das Zustandekommen eines Prepaid Vertrag zu verweigern sind das Prinzip der Gleichbehandlung (man darf nicht willkürlich Kunden ablehnen) und Verbraucherrechte, denn grundsätzlich jeder das Recht angebotene Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Beim Grundrecht auf ein guthabengeführtes Bankkonto hat es aber auch erst einer höchstrichterliche Entscheidung bedurft, die Vertragsautonomie der Banken in die Schranken zu weisen. Gleiches fehlt für den Prepaidmarkt. Aber: wir sind hier way off-topic...
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