Erstaunlich, dass es überhaupt funktioniert mit abweichenden Namen bei aufnehmendem und abgebendem Anbieter. Siehe hier den Standpunkt der Bundesnetzagentur bei abweichenden Namen/Personen/Identitäten:
Nicht erstaunlich, sondern der Tatsache geschuldet, dass Rufnummern nicht etwa einem Besitzer bzw. einer Besitzerin gehören, sondern Eigentum der BNetzA sind. Daher sind Rufnummern auch nicht an Personen gebunden, sondern weitergebbar. Z.B. im Rahmen einer Rufnummernportierung. Damit muss der/die bisherige Nutzer:in selbstverständlich einverstanden sein.
Bei Telefónica können Rufnummern schon seit jeher personenübergreifend portiert werden. Scheinbar hat sich daran auch die BNetzA noch nicht gestört.