Oma hat "sauteuren" Staubsauger aufgedrückt bekommen...

  • Ich bräuchte mal einen kleinen "Rechtstip" für die folgende Situation:


    Meine Oma (83 Jahre, sehr stark sehbehindert, geistig nicht mehr ganz gut beieinander, allein lebend) bekam Ende Juni d.J. unaufgefordert Besuch von zwei Männern einer Firma aus Fulda, die ihr einen (Industrie-!)Staubsauger und einen Lufterfrischer vorführen wollten. Nach Vorführung dieser Geräte im Wohnzimmer lehnte sie dankend ab und begleitete beide Herren zur Haustür. Zum Abschied sollte sie allerdings noch einen Beleg unterschreiben, daß die beiden Herren ihr die Geräte wirklich vorgeführt haben. Das hat sie dummerweise auch getan, obwohl sie dieses Formular überhaupt nicht lesen konnte!!!! Außerdem arbeiten beide angeblich mit ihrer Sparkasse zusammen, ihren Enkeln sollte sie allerdings nichts von diesem Besuch erzählen. Nachdem beide weg waren, stand urplötzlich der besagte Staubsauger in ihrem Schlafzimmer.


    Jetzt flattern ihr die Mahnungen für beide Geräte ins Haus, die Summe beläuft sich auf ~2800€, allerdings ist der Lufterfrischer niemals geliefert worden. Oma hat auch niemals eine Durchschrift des Vertrages bekommen.


    Kommt sie aus dieser Sache ohne Anwalt raus? Sie hat keine Vertragsdurchschrift (okay, hätte sie ja verschwinden lassen können) und sie kann einfach nichts mehr lesen. Die eigentlich recht große Firma (mit privaten Vertretern) lehnt ein normales Gespräch ab und will alles schriftlich haben.


    Hat schon jemand so einen Fall in der Familie oder im Bekanntenkreis gehabt? Mir fehlt irgendwie die richtige Argumentation in diesem Fall, vom gesunden Menschenverstand ist die Sache ja klar, aber so rein rechtlich?



    Gruß


    Pingu

  • 14 Tage Rücktrittsrecht ab Erhalt der Wiederrufsbelehrung. Wenn die nicht erfolgt ist läuft das Rüchtrittsrecht unbegrenzt. Lass Dir von der Firma eine Kopie von den Kaufvertrag schicken. Dann muss man weitersehen.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Würde ich auch sagen. Fällt ja ganz klar unter "Haustürgeschäft"


    "Dem Verbraucher, der einen solchen Vertrag abschließt, steht nach § 312 Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB oder ein Rückgaberecht gemäß § 356 BGB zu. Diese Rechte sind fristgebunden; die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss (siehe dazu Widerrufsbelehrung)."
    http://de.wikipedia.org/wiki/Haustürgeschäft


    Das wichtigste ist erstmal: In der Frist reagieren und: nichts zahlen.


    Gruß,
    Alexander

  • Wobei ich darauf achten würde, im Widerruf (wenn dieser überhaupt noch rechtzeitig ist) nicht Fakten zu nennen, die sich später evtl. zum Nachteil auslegen lassen.


    Besser sofort zum Anwalt oder mindestens zur Verbraucherberatung.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Also heißt das jetzt so frei übersetzt: Oma hat nichts schriftliches bekommen also auch keine Widerrufsbelehrung. Dementsprechend kann ich den Vertrag anfordern und dann widersprechen und dieses Ungetüm von Staubsauger abholen lassen?


    EDIT: Denkfehler meinerseits, auf dem Vertrag wird ja ihre Unterschrift drauf sein, also hat sie die Widerrufsbelhrung wohl doch bekommen...

  • Es geht nicht darum, dass man eine Widerrufsbelehrung unterschreibt, die dann mitgenommen wird. Man muss ein Exemplar ausgehändigt bekommen, d.h. man muss es behalten dürfen. Das hat sie ja nun nicht, oder?


    Gruß,
    Alexander

  • Dieser Fall wird leider hier falsch behandelt. Hier sprechen TTler von Widerruf & Co! Das wäre ja der Fall gewesen, wenn Sie die Ware tatsächlich bewußt angenommen hätte. War nicht der Fall, daher auch keinen Widerruf schreiben, sondern direkt 1. Anzeige und 2. Anwalt bzw umgekehrt natürlich besser: 1. Anwalt und 2. auf Rat des Anwaltes evtl ne Anzeige. Zahlen muss sie eh nicht!

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von real_proximus
    Es geht nicht darum, dass man eine Widerrufsbelehrung unterschreibt, die dann mitgenommen wird. Man muss ein Exemplar ausgehändigt bekommen, d.h. man muss es behalten dürfen. Das hat sie ja nun nicht, oder?


    Gruß,
    Alexander



    Genau! Ich fordere mir den Vertrag mal an, den Brief setzte ich auf, der geht dann morgen per Einschreiben zur Firma.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Dieser Fall wird leider hier falsch behandelt. Hier sprechen TTler von Widerruf & Co! Das wäre ja der Fall gewesen, wenn Sie die Ware tatsächlich bewußt angenommen hätte. War nicht der Fall, daher auch keinen Widerruf schreiben, sondern direkt 1. Anzeige und 2. Anwalt bzw umgekehrt natürlich besser: 1. Anwalt und 2. auf Rat des Anwaltes evtl ne Anzeige. Zahlen muss sie eh nicht!



    Dummerweise ist der Staubsauger, ohne daß sie den Vorgang beobachten konnte, in ihr Schlafzimmer gestellt worden. Dafür gibt es keine Zeugen. Die "Drücker" haben jetzt ein Gerät geliefert und angeblich eine Unterschrift...

  • Zitat

    Original geschrieben von Pingu
    Dummerweise ist der Staubsauger, ohne daß sie den Vorgang beobachten konnte, in ihr Schlafzimmer gestellt worden. Dafür gibt es keine Zeugen. Die "Drücker" haben jetzt ein Gerät geliefert und angeblich eine Unterschrift...


    Ganz ehrlich? Dafür braucht man nicht mal Zeugen! Wenn du den Widerruf stellst, dann wird objektiv davon ausgegangen, dass der Vertrag bewußt getätigt wurde. Ganz ehrlich: das sind Leute, die (zB bei Gerichten/Polizei) bekannt sind und natürlich auch deren Maschen! Also, nicht selber agieren und auf gar keinen Fall so nen sinnlosen Widerruf senden (du glaubst ja wohl nicht tatsächlich, dass die dir den Widerruf so einfach akzeptieren werden?!), sondern den Anwalt sprechen lassen!

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!