Mal ganz ehrlich: Ihr könnt doch nicht von T-Mobile verlangen das sie eine Prämie ausschütten und dann auf die Grundgebühren verzichten. Oder nochmal ne Prämie an euch ausschütten.
Euer Ansprechpartner ist MM, so blöd es sich auch anhört
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Mal ganz ehrlich: Ihr könnt doch nicht von T-Mobile verlangen das sie eine Prämie ausschütten und dann auf die Grundgebühren verzichten. Oder nochmal ne Prämie an euch ausschütten.
Euer Ansprechpartner ist MM, so blöd es sich auch anhört
Naja, sooo einfach ist das nicht unbedingt. Wer Lust hat, kann sich ja mal mit den Voraussetzungen des § 313 BGB auseinandersetzen.
ZitatOriginal geschrieben von flatty
Naja, sooo einfach ist das nicht unbedingt. Wer Lust hat, kann sich ja mal mit den Voraussetzungen des § 313 BGB auseinandersetzen.
Kurze Frage dazu: Was hat T-Mobile den gemacht, dass sich die "Umstände schwerwiegend verändert" haben? Die Vereinbarung mit T-Mobile ist doch gewesen, dass der Vertrag freigeschaltet werden sollte, und der Dienst angeboten wird (Daten, Telefonie, etc.). Wurde mit T-Mobile auch noch eine Auszahlung - wenn ich es richtig gelesen habe - vereinbart? Oder mit Maxx-Mobile? T-Mobile hat doch dergleichen gar nichts zugesichert - oder täusche ich mich?
Daher dürfte es sehr schwierig sein, dieses durchzubekommen, da T-Mobile die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht hat / erbringt - davon gehe ich mal aus. Daher würde ich, wie DaRappa es sagte, nur freundlich auf Kulanz versuchen......
@ DaRappa
Moment, von MaxxMobile Herrn Schettki und Herrn Tepe
wurde mir zwar bestätigt, dass genau meine Provision von T-Mobile an MaxxMobile gezahlt, diese aber für andere Auszahlungen benötigt wurde. Somit müsse MaxxMobile erst weitere Provisionen seitens verschiedener Netzbetreiber bekommen und auch bei Ebay generieren, damit ich schlussendlich meine Auszahlung in welcher Form auch immer irgendwann erhalte.
Das finde ich sehr verwerflich und spreche von "Schneeballsystem". Dieses ist T-Mobile aber völlig egal und es werden weiter Verträge von und mit diesem Händler geschlossen.
Gruß
Händy-Män
MüKo-Roth § 313 Rn. 221 f. führt das am Beispiel eines Leasingverttrages (der auf andere Dreiecksverhältnisse erweiterbar ist) aus. T-Mobile weiß ja ganz genau, dass der Kunde vom Händler etwas erhält, was ihn zum Vertragsschluss bewegt, sei es ein Handy oder eben eine Auszahlung.
Stand auf deinem Vertrag drauf, was versprochen worden ist? Wenn nicht: Woher soll T-Mobile das wissen? Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass T-Mobile alle Instanzen beim unterliegen "durchklagen" wird, da es sich dann ja um eine wichtige Frage dreht: Haften wir für alle 35.000.000 (?) Kunden?
Ich bin kein Rechtsanwalt. Daher ist die Aussage so, wie ich es aus dem Bauch heraus meinen würde.... Aber wir leben in Deutschland; da gibt es einige "komische Gesetze"
ZitatOriginal geschrieben von TopFashion
Stand auf deinem Vertrag drauf, was versprochen worden ist?
Abgesehen davon, dass ich solche Details IMMER auch auf dem Mobilfunkvertrag vermerke, ist das egal. Wie ich schon schrieb, ist das dem Leasing sehr ähnlich und da steht im Leasingvertrag auch nicht, zu welchen Umständen der Kaufvertrag zustandekommt.
Flatty
Neue Adresse
Hallo,
konnte schon jemand die neue Postadresse der Maxxmobile GmbH rausfinden?
Danke & Gruss
kom
Re: Neue Adresse
ZitatOriginal geschrieben von kom
Hallo,
konnte schon jemand die neue Postadresse der Maxxmobile GmbH rausfinden?
Danke & Gruss
kom
Wieso sollten die unter dem Namen weitermachen bzw. neuen Räume anmieten?
Habt ihr immer noch nicht gemerkt, dass da ein kriminelles Ding zu eurem Nachteil gedreht wurde/wird?
Mag sein, dass ich etwas naiv bin, aber letztendlich ist Maxx Mobile GmbH eine Firma mit Handeslregistereintrag und Firmensitz. Die Geschäftsführer könnten sich natürlich in die Türkei abgesetzt haben und alles stehen und liegen gelassen haben. Aber wenn die GmbH weiter bestehen soll und die Geschäftstätigkeit aufrecht erhalten will muss ja eine Postanschrift vorliegen.
Ich vermute, dass doch auch Behörden, Krankenkassen, Finanzamt etc. Postverkehr mit einer GmbH haben und bei Nichtzustellbarkeit ihrer Briefe irgendwelche Maßnahmen ergreifen (müssen). Die Geschäftsführer werden - sofern auffindbar- doch dann sicherlich herangezogen.
Gruss
kom
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