Beide Bescheide konnten noch zugestellt werden, doch was bringt ein vollstreckbarer Titel bei einer anscheinend insolventen GmbH? Außerdem: Wohin müsste denn jetzt der Gerichtsvollzieher geschickt werden? Es gibt ja keine bekannte Adresse...
Fragen über Fragen, deren Antworten mit Zeit und Kosten verbunden sind. Interessant wäre es andererseits schon, das Verfahren mal durchzuziehen, schon aus Prinzip. Muss mal kucken, wie hoch die weiteren Kosten wären.
Hier noch eine Info für alle zum Thema Insolvenzverschleppung, die ja hier fast offensichtlich ist:
Wikipedia-Artikel Insolvenzverschleppung
Eine Insolvenzverschleppung hat dann übrigens i.d.R. auch unangenehme Folgen für den/die Geschäftsführer: Sie haften dann mit ihrem Privatvermögen.
Wikipedia-Artikel GmbH-Geschäftsführer-Haftung
Neu und interessant ist für mich dabei, dass den Insolvenzantrag anscheinend jeder Gläubiger stellen kann (§14 InsO), also auch wir geschädigte TT-User.
Dann wirds für Herrn Tepe teuer oder gesiebt (§84 GmbHG).
Vermutlich versucht er sich daraus gerade herauszuwinden, indem er sämtliche noch verbliebene Insolvenzmasse an für Gerichtsvollzieher unbekannter Stelle bei ebay verdünnisiert. (vgl. auch Wikipedia-Artikel: "Die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter bleibt nur dann aus, wenn...")
Einer der Vorteile von ebay und Paypal: Paypal ist weder deutsch noch aktuell eine Bank --> eine Kontopfändung ist damit praktisch unmöglich, Akteneinsicht für Behörden aufgrund des Sitzes in Luxemburg schwierig / unpraktikabel / zeitaufwändig. Damit kann er letztlich sogar verschleiern / verzögern, wohin das ganze Geld aus den ebay-Verkäufen geht. Vermutlich ins Ausland. Paypal ist ja so schön international.
Tja, damit verbleibt die Möglichkeit der Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung. Die Strafe hätte er jedenfalls redlich verdient, aber was für ein Aufwand...