Erfahrungen mit Maxx-Mobile / MobiWorld24?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Die Panik resultiert nicht aus den Postings diverser User, sondern wegen Deines nur sehr begrenzt als seriös zu bezeichnenden Auftretens. Wir wollen doch Ursache und Wirkung nicht verdrehen, oder? :rolleyes:


    Christian, auf meine Warnungen hin und bedenken habe ich ständig eine drauf bekommen (sogar von MM Beleidigungen,aber hier ist nie einer von Euch eingegangen), aber warum wurde nie daran gedacht, ob nicht wirklich was wahres dran ist :confused: Anstatt dass hier nach weiteren Infos und Hinweise gesucht hätte?


    Schade das Woler nicht davon betroffen ist :mad:

  • Was tun, wenn MM nicht zahlt?


    Natürlich muss man - wenn nichts mehr hilft - einen Rechtsanwalt beauftragen oder das Geld über einen gerichtlichen Mahnbescheid versuchen, einzutreiben, wobei letzteres wohl preisgünstiger sein dürfte.


    Die Kosten hierfür trägt der Schuldner, falls er in Verzug geraten ist. Oft ist MM bereits im Verzug, weil sie selbst einen Termin zur Auszahlung angegeben haben, aber "ca."-Angaben können soetwas doch kaputtmachen.


    Daher: Mahnt MM schriftlich an und setzt sie somit letztmalig in Verzug. Danach dann Mahnbescheid veranlassen oder einen RA aufsuchen.


    Nachfolgend ein Formulierungsvorschlag, den ihr faxen oder per Post senden könnt; Am besten (wenn auch es nicht soo viel aussagt) das Faxprotokoll aufbewahren.


    Vorlage als RTF


    Viel Erfolg,


    Flatty, der im August seine Auszahlung noch Einwandfrei bekam

  • Zitat

    Original geschrieben von maus0019

    Christian, auf meine Warnungen hin und bedenken habe ich ständig eine drauf bekommen (sogar von MM Beleidigungen,aber hier ist nie einer von Euch eingegangen), aber warum wurde nie daran gedacht, ob nicht wirklich was wahres dran ist :confused: Anstatt dass hier nach weiteren Infos und Hinweise gesucht hätte?

    Weil Du bei Deinem Kreuzzug jeglichen Maßstab verloren hast und derart grandios über das Ziel hinausgeschossen bist, dass einfach alles zu spät war. Die Tatsache, dass Du vielleicht im Kern Recht hattest, rechtfertigt Dein Auftreten hier noch lange nicht.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.


  • Oder völlig KOSTENFREI einen mahnbescheid über


    http://www.mahnung-online.de


    beantragen und das am besten schnellstens.

  • Falsch.
    Die Kosten für das Mahnverfahren entstehen auch dort. Eine Übernahme durch RAe wäre in Deutschland gar nicht zulässig. Bei einem Wert von 180 EUR wären dies schon ca. 58 EUR, also erst gründlich selbst mahnen, damit die weiteren Verfahrenskosten auf jeden Fall von MM zu tragen sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Weil Du bei Deinem Kreuzzug jeglichen Maßstab verloren hast und derart grandios über das Ziel hinausgeschossen bist, dass einfach alles zu spät war. Die Tatsache, dass Du vielleicht im Kern Recht hattest, rechtfertigt Dein Auftreten hier noch lange nicht.


    Zu Spät war es nicht, weil man hier noch die Möglichkeiten des Stornos gegeben waren.

  • was sollte man tun wenn man auf eine ware wartet ? der Mahnbescheid ist doch nur dafür das wenn es um geld geht oder ?

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Falsch.
    Die Kosten für das Mahnverfahren entstehen auch dort. Eine Übernahme durch RAe wäre in Deutschland gar nicht zulässig.,



    Ließ mal, die werden von der Kanzlei vorgestreckt und mit dem eintreiben verrechnet. Da MM noch keine Insolvenz beantragt hat, kann der Gerichtsvollzieher gleich miteintreiben :D

  • Zitat

    Original geschrieben von maus0019

    Zu Spät war es nicht, weil man hier noch die Möglichkeiten des Stornos gegeben waren.

    Habe ich erwähnt, dass ich nicht wirklich darauf stehe, wenn man mich absichtlich missversteht und mir dabei noch die Worte im Mund herumdreht?


    Aber genau das ist dieses Auftreten, das ich meine, und wodurch Du Dich gnadenlos und komplett selbst ins Abseits gestellt hast. :rolleyes:


    Weitere "witzige" Sprüche in dieser Richtung darfst Du Dir gerne sparen.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • "Ließ" mal § 286 BGB.


    Die Kosten des "Eintreibens" trägt der Schuldner nur nach Verzug und den will ich mit o.g. Schreiben sicher herstellen (wenn auch er in manchem Fall sicher schon eingetreten ist).

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