maus0019: Ich habe mir deine Postings jetzt mal gegeben und finde das wir jetzt alle deine Meinung & Geschichte kennen. Ich stelle mich bestimmt nicht vor Maxx-Mobile, aber wenn die Hexenjagd hier nicht ein Ende bzw. eine Bremse findet dann mache ich das für dich. Diskussion, Warnungen und Erfahrungen über Händler ja, aber nicht in deiner Form hier.
Erfahrungen mit Maxx-Mobile / MobiWorld24?!
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Zitat
Original geschrieben von OB05
Unsinn. Wenn das Teil dort gekauft wurde, dann kommt auch mit dem BGB niemand bei mir vorbei von Kaufhof und holt das ab. Oder muss der Bäcker auch seine trockenen Brötchen abholen, die ich eben gekauft habe?So letzter Beitrag von mir in diesem Thread, bis neue Erkenntnisse aufkommen:
OB05 lies dir mal diesen § ausm BGB durch besonders Abs. 2:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. -
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
Alles gelesen? Urteile mit Haartrimmern zur Hand? Glaube ich kaum Und das die Garantie dank EU nur noch reale 6 Monate beträgt, dürfte Dir auch nicht unbekannt sein, wo dieser Paragraph überhaupt interessant ist.
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Zitat
maus0019: Ich habe mir deine Postings jetzt mal gegeben und finde das wir jetzt alle deine Meinung & Geschichte kennen. Ich stelle mich bestimmt nicht vor Maxx-Mobile, aber wenn die Hexenjagd hier nicht ein Ende bzw. eine Bremse findet dann mache ich das für dich. Diskussion, Warnungen und Erfahrungen über Händler ja, aber nicht in deiner Form hier.
hoffentlich hält die Maus sich dran: Es ist nicht mehr zu ertragen.
Maxx hat bestimmt bereits überall Mäusefallen im Laden aufgestellt
ok ist jetzt nicht so witzig, oder?!
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Zitat
Original geschrieben von OB05
Aber doch bitte die Kirche im Dorf lassen, denn 1,5 Wochen sind weder schnell noch langsam, noch Auftregung und 10 Anrufe wert mit Einschreiben - b ei solchem Unsinn greife ich mir an den Kopf. Das ist auch nicht unseriös, sondern normal im Onlinehandel. Natürlich bekommt man im Mediamakt sein geld sofort zurück. Aber dafür sollte man schon dahin gehen.
Tut mir leid, dass ich mich hier nochmals melde ohne einen Bezug zu einem Erfahrungsbericht, aber was du hier schreibst beweist, dass du mein Anliegen nicht verstanden hast.
Hast du denn allen Ernstes nicht verstanden, wozu 2 E-Mails, 1 PN, 1 Einschreiben und 1 Anruf nötig waren? Du glaubst für die Erstattung der Versandkosten in Höhe von 3,50 Euro?EDIT: zur Einhaltung der Netiquette! :top:
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Zitat
Original geschrieben von michael.loibl
aber was du hier schreibst zeugt nur von geistiger Zurückgebliebenheit.Bitte um Einhaltung der Netiquette!
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Zitat
aber was du hier schreibst zeugt nur von geistiger Zurückgebliebenheit.
Zitataber verstanden hast du davon nichts. Sorry, mein Beileid!
Ich habe Deinen 1. Statusbericht natürlich durchgelesen.
ZitatIch habe zwei E-Mails, eine PN, einen Brief per Einschreiben und ein Telefonat benötigt, damit endlich mein Vertrag storniert wird!
ZitatDie Rückerstattung der Versandkosten wurde mir zwar bis Ende dieser Woche versprochen, aber wie zu erwarten war, habe ich kein Geld überwiesen bekommen
ZitatVielleicht sollte man auch den jungen Mann, der die fehlende Personalausweisziffer am Telefon erfragt gegen einen sprachgewandteren Mitarbeiter ersetzen. Das Telefonat hat viel zu lange für diese kleine Angelegenheit gedauert - aufgrund von Sprachproblemen.
Und das alles binnen 1,5 Wochen. da würde ich auch nichts mit diesem "Kunden zu tun haben wollen, wenn man sich dann die Zitate hier ansieht, dann kann ich mir bildlich vorstellen, was der Kunde für ein "Typ" ist - um mal die Netiquette einzuhalten.
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Zitat
Original geschrieben von Jochen
Bitte um Einhaltung der Netiquette!
Ja, stimmt natürlich!Sorry @ OB05 - habe mich komischerweise zu solch einem Kommentar verleiten lassen. Ich versteh mittlerweile gar nicht mehr, was wir uns in diesen Thread so reinsteigern.
Um auf den Punkt zu kommen: ich habe nicht allzu tolle Erfahrungen mit dem Händler gemacht und das habe ich auch bereits sehr deutlich hier berichtet. Damit müsste es auch gut sein.
Ich denke es ist Zeit sich nun aus dem Thread hier rauszuhalten... :cool:
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schaut mal nach der ersten asus eee-pc-geschichte von audioelektronik, nach der er uns versprochen hatte, keine aktionen mehr anzubieten.
dagegen ist das hier geradezu lächerlicher kleinkram.
und das ist jetzt nur _ein_ beispiel. also lasst doch bitte mal die kirche im dorf. -
Was ist denn nun los?
Ich fragte bloß noch mal per Mail bei Maxx-Mobile an, ob meine Rufnummernportierueng klappt und egstern erhalte ich einen Brief von Vodafone, dass sie meiner Bitte entsprechen und den Vertrag stornieren?!?
Aber ich wollte den Vertrag nicht stornieren. Bitte um Stellungnahme!!!
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