Paypal und der Käuferschutz oder: Wenn man zweimal beschi**en wird

  • Was halten die anderen hier von der Idee, die Kreditkartenzahlung von Paypal zurückbuchen zu lassen?
    Das gibt doch Ärger mit Paypal und zieht womöglich weitere Kosten nach sich, oder?
    Wie sind eure Erfahrungen? Wird mir Paypal im Rahmen des Käuferschutzes den Betrag zurückerstatten?
    Die Kombination von abgeschicktem, aber bisher nicht angekommenem Paket und Funkstille beim Verkäufer ist ja schon mehr als verdächtig.

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  • Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    Was halten die anderen hier von der Idee, die Kreditkartenzahlung von Paypal zurückbuchen zu lassen?
    Das gibt doch Ärger mit Paypal und zieht womöglich weitere Kosten nach sich, oder?
    Wie sind eure Erfahrungen? Wird mir Paypal im Rahmen des Käuferschutzes den Betrag zurückerstatten?



    Zuerst(!) zurück buchen lassen?
    Wieso solltest du das tun?
    Ums kurz zu machen:
    Keine gute Idee! ;)


    Stelle doch bei Paypal den Antrag auf Käuferschutz.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Zuerst(!) zurück buchen lassen?
    Wieso solltest du das tun?
    Ums kurz zu machen:
    Keine gute Idee! ;)


    Stelle doch bei Paypal den Antrag auf Käuferschutz.

    Genau so solltest du es auch machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    gegen Entscheidungen von Paypal zu klagen


    Nein, nicht gegen Paypal, gegen den Käufer.


    Wir haben hier zwei unabhängige Verträge:


    - Einen Versandkaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer ist zur Lieferung, der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Geht die Ware auf dem Transportweg verloren so ist dies bei gewerblichen Verkäufern das Problem des Verkäufers, bei privaten Verkäufern aber das Problem des Kunden.


    - Einen Geldtransportvertrag mit Paypal. Die Paypal-Bank kann nach ihren AGB (und ihrem Belieben) den Geldtransport ablehnen bzw. rückgängig machen. Dies ändert aber nichts an den aus dem Kaufvertrag bestehenden Pflichten von Käufer und Verkäufer. Wenn nun (siehe oben, Privatverkäufer) eine Zahlungspflicht des Käufers besteht und er sie nicht mehr über Paypal ausführen kann bzw. möchte so ist der Käufer verpflichtet, den Anspruch des Verkäufers auf anderem Wege auszugleichen. Und dazu kann notfalls auch der Verkäufer den Käufer verklagen.




    P.S.: Das alles gilt natürlich nur wenn die Ware tatsächlich auf dem Versandweg verloren ging und nicht der Verkäufer "vergessen" hat, sie zu versenden (oder der Kunde irgendwie "übersehen" hat das sie schon längst da ist). Ein Paypal-Käuferschutzverfahren ist daher zur ersten Situationsklärung durchaus sinnvoll.

  • So einfach ist die Geschichte mit Paypal doch nicht,da noch ein vermeintlicher "Versicherungsvertrag" eine Rolle spielt.
    Auch der Übergang der Preisgefahr ist weitaus komplexer,als dargestellt.


    Ist aber hier nicht das Thema.... ;)

  • Käuferschutzantrag ist gestellt, ich halte euch auf dem Laufenden.
    Da sich der VK ja seit Wochen "tot" stellt: Würdet ihr eine Anzeige erstellen lassen? Ich habe ja immerhin eine Adresse (und möglicherweise sogar Fotos von dem Typen und seinem Audi mit Kennzeichen).

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  • Was willst Du denn 'anzeigen'? Wenn Du was machen willst, verklag' den Verkäufer auf Lieferung bzw. Vertragserfüllung. Das ist eine Sache zwischen ihm und Dir.


    Gruß Jörg

  • Hallo,


    ich nutze Paypal nicht mehr. Ich bin bei ebay mal von einem Verkäufer veräppelt worden. Ich musste ewig mit Paypal rumzackern, zum Schluss ohne Erfolg. Ware nicht bekommen und Geld war auch weg. Kundenfreundlichkeit und Käuferschutz wird bei diesem Unternehmen nicht gerade groß geschrieben. Seit dem nehme ich Paypal nicht mehr in Anspruch und habe meinen Account gelöscht!


    LG

    Lieben Gruß
    Sandy

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Was willst Du denn 'anzeigen'? Wenn Du was machen willst, verklag' den Verkäufer auf Lieferung bzw. Vertragserfüllung. Das ist eine Sache zwischen ihm und Dir.


    Gruß Jörg


    Das ist mir bei 20€ Schaden ein zu großes Risiko, dass ich da schlechtem Geld noch weiteres hinterherwerfe. Aber warum sollte ich einen offensichtlichen Betrugsfall nicht zumindest zur Anzeige bringen?

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  • Reingefallen bei eBay: Wie weiteres Vorgehen?


    Hallo TT!


    Ich habe bei einem eBay-Verkäufer Ware im Wert von 1100,- EUR per Sofortkauf erstanden.



    - Kaufdatum war der 29.10.2014
    (vor der Bezahlung via Paypal habe ich dem Verkäufer seine Handynummer "abluxen" können und mit ihm ein ganz ordentliches Telefonat geführt - klang seriös)


    - Bezahlung dann auch am 29.10. und die Zusage seitens des Verkäufers, die Ware am 30.10. zu versenden.


    - Am 30.10. erhielt ich keine Sendungsnummer und telefonisch erreichbar war der Verkäufer nur noch mit unterdrückter Nummer. Seine Auskunft sinngemäß: Es gibt wichtigere Sachen als eBay, ich verschicke morgen am 31.10.


    - Am 31.10. dann gegen späten Abend eine Sendungsnummer von Hermes erhalten.


    - Einlieferung des Paketes fand aber nie statt!



    - Am 06.11. ließ sich erstmals ein Fall wegen Nichtlieferung eröffnen und zugleich telefonierte ich mit der eBay Hotline, die mir versicherte, ich brauche mir insofern keine Sorgen zu machen, als dass der Fall vom eBay Käuferschutz abgedeckt sei.


    - Nach 10 Tagen, also am 16.11., solle ich mich telefonisch erneut melden, man würde dann den Fall zu meinen Gunsten prüfen und schließen.



    Klingt erst einmal alles soweit ganz "gut".


    Gibt es einen Strickfall? Was gibt es für mich zu beachten?


    Mittlerweile sind noch andere negative Bewertungen bei dem Kerl eingegangen.


    Ist eine Anzeige bei der Polizei empfehlenswert oder gar notwendig? Oder kümmert sich eBay ganz allein um diesen "Patienten"?


    Danke für Infos :D

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

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