Vielleicht ein Fall für hier:
http://wortfilter.de/News/news2876.html
Dahinter steckt eine Anfrage des WDR.
Gruß bungee1
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Vielleicht ein Fall für hier:
http://wortfilter.de/News/news2876.html
Dahinter steckt eine Anfrage des WDR.
Gruß bungee1
ZitatOriginal geschrieben von ID4
Wenn man mal liest was Paypal sich so alles leistet nimmt man ganz schnell abstand davon.
Als Käufer lasse ich mir Paypal evtl. noch gefallen aber als Verkäufer würde ich auf jeden fall die Finger davon lassen!
Meiner Ansicht nach unverschämte Gebühren, wenn der Käufer einmal "Pups" macht frieren sie dir das Konto ein und buchen dem Käufer die Kohle zurück. Ende vom Lied ist du bist deine Ware los und hast kein Geld.
PAYPAL, NEIN DANKE!
Und wenn du zu viel von dem "Spielgeld" überwiesen bekommst, wird mal schnell dein Konto eingefroren, du stehst unter Geldwäscheverdacht, und kriegst es eventuell wieder wenn du Belege vorlegst und deine Identität mit Ausweiskopien und Gas-, Wasser- oder Stromrechnungen bestätigst. Diese bleiben dann auf Ewigkeiten bei denen in den USA gespeichert. Ach und natürlich werden diese auch mit Listen von Terrorverdächtigen abgeglichen. Man könnte ja ein Terrorist sein. :eek:
Mein Paypal-Käuferschutzfall ist mittlerweile geschlossen - natürlich zu meinen Ungunsten, da vom Verkäufer nichts mehr zu holen war.
Mich stört dieses Ergebnis gar nicht so sehr. Krass finde ich viel mehr den Weg zu diesem Ergebnis, die zig hirnlosen und völlig widersprüchlichen emails von diesem inkompetenen Sauhaufen.
Für meine Begriffe steht je nach Finanzlage des Paypal-Begünstigten schon von vorneherein fest, ob man dem Käufer Ersatz leistet oder nicht. Dennoch lässt man wohl den Käufer bewußt auch in letzterem Fall Nachweise beibringen, was einen immensen Zeitaufwand und nicht selten auch zusätzliche Kosten für den Käufer bedeutet, um den Antrag dann anhand fadenscheiniger Formalia ("Fax nicht lesbar") abzukanzeln.
Falls hier Interesse besteht, stelle ich gerne ein "best of" der dümmlichsten emails von Paypal zusammen.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Mein Paypal-Käuferschutzfall ist mittlerweile geschlossen - natürlich zu meinen Ungunsten, da vom Verkäufer nichts mehr zu holen war.
Tut mir leid für dich. Da sieht man wie nutzlos die "kostenlose Kulanzleistung" Käuferschutz im Ernstfall ist.
Zitat
Falls hier Interesse besteht, stelle ich gerne ein "best of" der dümmlichsten emails von Paypal zusammen.
Au ja - das wird bestimmt lustig - sinn- und zusammenhanglose Textbausteine ohne Ende
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Falls hier Interesse besteht, stelle ich gerne ein "best of" der dümmlichsten emails von Paypal zusammen.
Würde mich ehrlich gesagt auch interessieren.
Evtl kann ich auch ein paar Schmankerl aus meinen Erfahrungen beisteuern
Werde ich später mal aufbereiten, wird aber ein "langer" Beitrag!
Ich hatte bisher zwar noch keine allzu negativen Erfahrungen mit Paypal, aber wird sicher interessant das zu lesen :>
Ist wie bei so vielen Dingen - solange alles "normal" läuft, gibt es keinen Ärger.
Aber sobald irgendein winziges Problem auftaucht, geht der Ärger los.
Ich hatte auch mal so einen Fall.
Paypal ist schlicht und einfach ein Scheißverein. (Man verzeihe mir die Wortwahl)
Der E-Mail-Verkehr mit diesem "Unternehmen" war ein einziges Ärgernis.
Von Standard-copy-und-paste Antworten mit keinerlei Bezug zum Thema, über persönliche Nachrichten mit keinerlei Bezug zum Thema bis hin zu gar keiner Antwort.
Alles war dabei! Und immer von unterschiedlichen "Sachbearbeitern" (ein Gänsefüßchen finde ich fast schon untertrieben).
Ein reines Ärgernis. Ich nehme deshalb schon lange - soweit es geht - Abstand von ebay und Paypal.
Ui ich merk grad, wie die Wut wieder hochbrodelt in mir, wenn ich an die Thematik denke. Lieber nicht mehr drüber nachdenken.
Der eigentliche Sachverhalt meines Problems steht ja bereits im ersten Beitrag. Ich habe dann also form- und fristgemäß den Antrag auf Käuferschutz bei PP eingereicht und hörte zunächst wochenlang gar nichts von PP.
Das erste Ärgernis war die von PP geforderte Beibringung eines "Polizeiberichts" zur Sache binnen zehn Tagen. Problem: In meinem Fall lag nichteinmal ein Anfangsverdacht auf eine Straftat vor und mein "Schädiger" war mir auch hinreichend bekannt, so dass die Polizei mit dieser Sache eigentlich überhaupt nichts zu tun hatte.
Problem: So sah das auch meine Polizeidienststelle. Das schrieb ich nun an PP:
wie in Ihrer email vom 06.08. gefordert habe ich die für mich zuständige Polizeiinspektion aufgesucht und dort den Sachverhalt sowie mein Anliegen vorgetragen.
Der Beamte erklärte mir, dass sich der Verkäufer in meinem Fall nicht strafrechtlich relevant verhalten habe.
Insbesondere sei der Tatbestand des Betruges gem. § 263 StGB vorliegend nicht einmal ansatzweise erfüllt. Der Verkäufer habe ja nicht bewusst zu wenig geliefert und mich über die Vollständigkeit des Angebots getäuscht (Karton vom Hersteller war noch originalverpackt bei Lieferung, er hat also keine Teile entnommen). Auch dass sich nun der Käufer nicht an seine zivilrechtlich Pflicht zur Nacherfüllung hält, sei strafrechtlich nicht von Belang. Es handelt sich nach Auskunft des Beamten und seiner Kollegen hier um ein rein zivilrechtliches Problem, für welches die Polizei grds. nicht zuständig ist.
Daher sahen sich die Beamten nicht in der Lage, mir ein Dokument (Strafanzeige, Strafantrag, Tagebucheintrag) auszuhändigen. Sie könnten mir nur mit ihren Ermittlungen helfen, wenn die Identität des Verkäufers nicht feststünde (was hier nicht der Fall ist). Ansonsten würden sie gegen Dienstvorschriften verstoßen.
Darüberhinaus wies mich der Beamte ausdrücklich daraufhin, falls ich wider besseren Wissens um die strafrechtliche Nichtrelevanz des Handeln des Verkäufers gegen den Verkäufer Strafanzeige erstatte dies unter Umständen meinerseits ein strafbares Handeln darstellt ("falsche Verdächtigung").
In den Bedingungen zum Paypal-Käuferschutz ist zudem nicht festgelegt, dass sich der Verkäufer überhaupt strafbar nach dem StGB machen muss, damit der Käufer den Käuferschutz in Anspruch nehmen kann.
Gerne kann ich Ihnen Fotos vom zusammengebauten Ständer zukommen lassen, auf welchen eindeutig ersichtlich ist, dass die genannten Teile fehlen. Ebenso können Sie den bisher für den Verkäufer hinterlassenen, negativen Bewertungen den Frust der anderen Käufer dieses Ständers über die Qualität entnehmen.
PP-Antwort:
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Käuferbeschwerde mit der Bearbeitungsnummer PP-Beschiss-08-015.
Ich kann Ihnen bestätigen, dass es uns sehr leid tut, was Sie da bei der Beschaffung des Dokumentes erleben mussten.
Unfassbar, wie man Sie regelrecht "abgekänzelt" hat, denn es ist bei uns Gang und Gebe, dass die Polizei zumindest eine Bestätigung für die versicherung ausstellen muß!
Letztendlich habe ich auf der zweiten Dienststelle eine gnädige Beamtin gefunden, welche sich der Sache annahm. Nach eineinhalb Stunden Wartezeit erhielt ich dann einen Notizblockzettel mit Dienststempel und Tagebuchnummer. Die Beamtin musste sich mit etlichen Kollegen beraten und hatte erhebliche Probleme, da das Computersystem einen solchen Fall nicht akzeptiert.
Am selben Tag hatte ich gleich in der Früh diese Mail von PP erhalten, noch bevor ich die zweite Diensstelle aufsuchte:
Der Verkäufer hat angegeben, Ihnen die fehlenden Teile nachschicken zu wollen. Bitte bestätigen Sie ggf. den Empfang der Ersatzteile. Wenn Sie diese erhalten haben, so möchten wir Sie bitten, Ihre Käuferbeschwerde zurückzuziehen. Hierzu loggen Sie sich bitte in Ihr PayPal-Konto ein und klicken auf den Bereich Konfliktlösungen . Dort können Sie die entsprechende Käuferbeschwerde auswählen und auch zurückziehen.
Wir möchten Sie bitten, in den nächsten 72 Stunden auf diese E-Mail zu antworten. Sie können sich auch direkt an [email]bechiss@paypal.de[/email] wenden, um uns den aktuellen Stand Ihrer Ansprüche mitzuteilen. Sollten wir von Ihnen keine Antwort nach Ablauf dieser Frist erhalten, werden wir möglicherweise diese Beschwerde zugunsten des Verkäufers schließen.
Gut, da der Verkäufer damit indirekt auch zugibt, dass die Teile gefehlt haben, dachte ich mir, der Polizeibericht sei nun obsolet und fragte dies binnen Minuten bei PP an.
Da PP aber grundsätzliche mindestens 24 Stunden für eine Antwort benötigt, bin ich am Abend dieses Tages sicherheitshalber noch zur zweiten Polizeiwache, um die 10-Tages-Frist für den bericht wahren zu können.
Am nächsten Tag kam die Antwortmail.
Tolle Wurst. Der ganze Aufwand umsonst.
Den Bericht hatte ich inzwischen an PP gefaxt und vorher mit einem Testfax an mich die Übertragungsqualität geprüft: Einwandfrei! Umgehend nach dem Faxen erhielt ich eine Bestätigungsemail von PP, dass die Unterlagen erfolgreich eingegangen seien.
Aber nicht vergessen, wir sind ja bei PP!
Ob die Unterlagen nun tatsächlich unleserlich waren (trotz meines Testfaxes), sei mal dahingestellt. Ich vermute dahinter aber eine perfide Taktik, um Käuferschutzfälle "abzuwimmeln". Man gibt für PP ja sein Bestes, also faxte ich erneut und schickte zugleich eine email, an der der Bericht eingescannt angehängt war und zusättzlich ein Link zu dem Scan, der auf meinem Webspace lag.
Bald kam eine email, mein Fall sei geschlossen, da die Unterlagen nicht beigebracht worden sind. Natürlich sofort beschwert.
Und kurz darauf:
vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal. Mein Name ist Jeanette Blasebacke, und ich möchte Ihnen bezüglich der Käuferbeschwerde PP-Beschiss-08-15 behilflich sein.
Dumm nur, dass das Dokument eben nur aus der Tagebuchnummer und dem Dienststempel besteht (s.o.). Auch war der Scan der email angehängt, aber dies wird sicher auch nicht anerkannt.
Schließlich lud ich den Bericht dann über die PP-Webseite hoch (etwas kompliziert zu finden) und das Dokument wurde akzeptiert. Worin nun der Unterschied in dem Hochladen auf der Webseite und dem Zusenden als attachement via email besteht entzieht sich meiner Kenntnis.
Für ein Dokument, dass nach Angaben von PP obsolet ist, großes Theater wie ich finde.
Das war der erste Streich, der zweite folgt sogleich
BTW:
Insgesamt haben PP und ich in dieser Sache ganze 33 emails ausgetauscht. Allein daran wird der bei PP praktizierte Dilettantismus schon überdeutlich...
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