Paypal und der Käuferschutz oder: Wenn man zweimal beschi**en wird

  • Zitat

    Original geschrieben von Jedi
    Hat der Käufer bei einer berechtigten Antragsstellung dann in die Röhre geschaut, oder kann ein PP Konto auch ins negative gehen?


    Ja, kann es. Mein (inzw. geschlossenes) PP-Konto steht seit über einem Jahr mit einem dreistelligen Eurobetrag in den Miesen. Und das wird es auch bis zum Sanktnimmerleinstag, oder bis ein Richter was anderes entscheidet. :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Auch auf die Gefahr hin hier auf dem Scheiterhaufen verbrannt zu werden:


    Habe drei mal den Käuferschutz bei Beträgen im Bereich von je 500€ in Anspruch nehmen müssen und jedes Mal habe ich anstandslos mein Geld zurückbekommen.


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Auch auf die Gefahr hin hier auf dem Scheiterhaufen verbrannt zu werden:


    Habe drei mal den Käuferschutz bei Beträgen im Bereich von je 500€ in Anspruch nehmen müssen und jedes Mal habe ich anstandslos mein Geld zurückbekommen.


    -Andi-


    Puuuh, Pechvogel? Ich musste erst einmal beantragen. Betrag war gut 65€. Auch recht flott zurück bekommen.

  • Ich habe vor ca einen Jahr anstandslos und mit nachvollziehbaren Unterlagenwünschen seitens paypal ca. 400 EUR für eine völlig schrottreif gelieferte Armbanduhr erhalten.
    ...und zwar auf den Versandbeleg hin, ganz ohne, dass der Empfänger den Eingang bestätigte, was er auch nie tat.


    Allerdings war mir bekannt, dass der Verkäufer das Geld zum Zeitpunkt meiner Konflikteröffnung noch auf dem Paypal-Konto hatte, da er mir eine "äußerst nette" Mail schrieb, in welcher er mich über die Sperrung in Kenntnis setzte und damit gleichzeitig - trotzig wie ein kleines Kind - seine nun folgende, absolute Nicht-Kooperation ankündigte, die auch eintrat.


    Letzlich dauerte es ca 10 Tage und ich hatte mein Geld zurück.

  • Will bei ebay uk mit paypal was bezahlen. Wie kann ich denn bei paypal aktuell sehen, was ich in euro zahlen muss?

  • Log dich über ebay.de ein und mach dort die Kaufabwicklung nochmal wenn es möglich ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ab Juni gibts bei PP neue AGBs. Neben ein paar berichtigten Typos und Schreibweisen ist auf den ersten Blick die wichtigste Neuerung, dass der bisherige Punkt 10.5, der eine pauschale Strafzahlung von 350 Pfund (also auch noch Fremdwährung) im Falle von Verstößen gegen die PP-Regularien vorsah, und der IMHO immer schon mit geltendem Recht unvereinbar war, offenkundig ersatzlos gestrichen wurde.


    Weiß da zufällig jemand was über die Hintergründe? Hat es jetzt doch mal irgendwo ein Gerichtsverfahren mit diesen Banditen gegeben?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Unter Punkt 13 ist nun der Käuferschutz der als eindeutig kostenlos definiert war nicht mehr als kostenlos beschrieben. Sie könnten nun also Gebühren dafür einführen, wenn ich das als Nichtjurist richtig verstehe :)


    Die höchste Auszahlungssumme ist nun 1000€ im Jahr und nicht mehr 2250€ pro 3 Monate. Kann aber sein dass sich das nur auf das erste Jahr bezieht.

  • Welcher Käuferschutz? ;)


    Käuferbeschiss triffts eher.

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