Paypal und der Käuferschutz oder: Wenn man zweimal beschi**en wird

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher Von mir würden die niemals Gebühren sehen, schon alleine wegen dem nicht vorhandenen Verkäuferschutz


    Es ist ein Unterschied, ob man einen Service nutzen möchte (dann zahlt man selbstverständlich auch die Gebühren) oder nicht (dann fallen auch keine Gebühren an).


    Für die einen ist dieser vorsätzliche Gebührenbeschiss "normal", genau so wie für andere "normal" ist beim Verkauf ein paar Kleinigkeiten in der Beschreibung wegzulassen...


    Einfach mal drüber nachdenken.

  • Nehme heute auch den Käuferschutz in Anspruch.
    Aber anders als bei den vorangegangenen Beispielen mit Gutscheinverkäufen, habe ich ein Produkt bekommen, das ich nicht erworben aber dennoch bezahlt habe. Oder mit anderen Worten: Es wurde mir das Falsche Produkt geliefert.


    Und wieder anders als bei den Gutscheinen, wurde eine Rückgabe + Rückerstattung bereits bewilligt.
    Und hier bin ich sowohl über Paypal, als über ebay als auch so abgesichert. Sollte der Verkäufer Wiedererwarten nicht reagieren, kann ich mein Produkt immer noch verkaufen.
    ---
    Gestern hatte ich es zum ersten mal, das Ebay und Paypal nicht ganz korrekt miteinander Kommuniziert haben.
    Aber das konnte sich bereits innerhalb weniger Stunden klären.
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    Und auch wenn es sich meistens um nicht so viel Geld handelt, versucht man alles zufriedenstellend zu lösen.
    ---
    Mit Gutscheinen ist das ohnehin so eine Sache.
    Als Nutzer eines iPads, iTunes, App-Store weiß ich ein Liedchen davon zu singen.
    Doch hier klappt es erstaunlicherweise gut. Doch da käme ich auch nicht auf den Gedanken, mir den Gutschein online zu ersteigern, da es die Gutscheine an fast jeder Ecke offline zu kaufen gibt.

    Zurück in die Zukunft - Vom NOKIA 808 Pureview übers iPhone X zum 15 Pro MAX :):thumbup:

  • Hallo. Ich hole das Thema mal hoch.


    Irgendwie ist es etwas verwirrend, wie man den Antrag auf Käuferschutz stellt. Ich sollte erst mit dem Verkäufer kommunizieren. Habe ich gemacht. Ergebnislos. Dann sollte ich mit dem Verkäfuer über PayPal das Problem klären, Ergebnislos. Nun warnte mich PayPal, dass man das Ticket storniert, wenn ich nichts mache. jetzt konnte man beantragen, dass PayPal das Problem mit dem Verkäufer klärt. Der hat nun Zeit sich bei PayPal zu äußern. Habe ich damit schon einen Käuferschutzantrag gestellt?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Wenn du den Fall an Paypal übergibst. Dann dauert es etwas (Mail an Käufer) und Paypal entscheidet.

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  • Über Kleinanzeigen habe ich immer automatisch Paypal Friends benutzt, sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Machen doch gefühlt alle oder irre ich mich ?


    Aber das mit dem Betrug ist ein dickes Ding da bin ich in Zukunft aber vorsichtig. Größere Beträge mache ich aber eh nur mit Überweisung (wobei da so ein Trick mit einem Phishing Konto auch funktionieren kann)

    Es ist und bleibt ein Restrisiko.

  • Machen doch gefühlt alle oder irre ich mich ?

    Nur Minibeträge.

    Bei 50€ Überweisung oder Barzahlung.


    PPF, Stichwort unberechtigter Zugriff ;)

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  • Bei eBay Kleinanzeigen kommt es darauf an, wie vertrauenswürdig der gegenüber ist. Ist er noch nicht lange angemeldet, hat keine positiven Bewertungen und verkauft auch kaum andere Artikel, dann Finger weg oder maximal über Käuferschutz. Aber nun habe ich das Problem über den Käuferschutz an mein Geld zu kommen. Dauert auch erst mal eine Weile.

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