Paypal und der Käuferschutz oder: Wenn man zweimal beschi**en wird

  • Da ich das Thema noch abonniert hatte:


    Auch bei meinem "leeren iPhone Karton Kauf" habe ich das Geld von Paypal wiederbekommen. Und der Verkäufer dürfte sich wegen Betrugea verantworten.
    Nochmal alles gut gegangen (dank paypal)

  • Welche Probleme soll dir Paypal machen können, wenn DU den Betrag wieder wieder auf dein KK-Konto zurück buchst?
    Willst du etwa warten bis dir PP den Betrag nach ca. vier - sechs Wochen selbst wieder überweist resp. zurück bucht? (Und die arbeiten derweil mit DEINEM Geld?)
    Habe ich bereits zwei Mal so praktiziert (weil ich ein Mal auf mein Geld von PP wochenlang warten musste!) - PP hat zwar gemeckert... Aber das war mir so was von egal! Sollen die mich doch rausschmeißen. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Das Versandrisiko liegt doch beim Privatkauf beim KÄUFER, oder?


    Nach dem BGB:Ja
    Nach PP AGB:Nein


    Alles klar? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Das Versandrisiko liegt doch beim Privatkauf beim KÄUFER, oder?

    Hier wurde aber noch nicht versendet. Ansonsten hätte der VK ja eine Sendungsnummer oder zumindest gesagt das er es als Päkchen verschickt hat.

  • Paypal wird das sicher vorher abklären, und ich bin mal gespannt auf die Reaktion des Verkäufers. Wenn der betrügen will hat der bestimmt einen Zeugen der angibt, bei der Aufgabe der Warensendung dabe gewesen zu sein...


    EDIT: handymans Beitrag habe ich eben erst gelesen. Das ändert die Sache.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    ...hat der bestimmt einen Zeugen der angibt, bei der Aufgabe der Warensendung dabe gewesen zu sein...


    Da kann der VK noch so viele Zeugen dabei gehabt haben (wollen)...


    Zitat

    ...erneute Nachfrage mit Bitte um Sendungsnummer. Seitdem keine Rückmeldung...


    Ja wo ist sie denn, die Sundungsnummer?


    ;) :D

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    [Versandrisiko Privatverkauf] Nach dem BGB:Ja
    Nach PP AGB:Nein


    Alles klar? ;)


    Nein. Denn


    Zitat

    6.5. Gesetzliche Rechte und Rechte unter Ihrem Kaufvertrag. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht und ist separat von diesen zu betrachten.


    D.h. bei Rückzahlung durch PayPal behält ein Verkäufer alle rechtlich bestehenden Ansprüche und kann sie ggf. auch einklagen. Es ist halt alles etwas lästiger und das Risiko, daß der Kunde das Geld (Kaufpreis+Anwaltshonorar etc.) nicht hat bleibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von kmak


    D.h. bei Rückzahlung durch PayPal behält ein Verkäufer alle rechtlich bestehenden Ansprüche und kann sie ggf. auch einklagen. Es ist halt alles etwas lästiger und das Risiko, daß der Kunde das Geld (Kaufpreis+Anwaltshonorar etc.) nicht hat bleibt.


    Du musst aber auch die ganzen AGBs lesen und nicht nur einen Teil davon und damit alles ableiten. ;)
    Insbesondere z.B. zum Versand inkl. Sendungsnummer oder die bestimmte Lieferadresse.


    Dies ist nuneinmal der von der Privatautonomie unterworfene Vertrag deinerseits mit der Bank Paypal.


    P.S:
    Dass es "erlaubt" ist gegen Entscheidungen von Paypal zu klagen ist übrigens nichts besonders und hätte nicht einmal eine Erwähnung benötigt. ;)

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