Paypal und der Käuferschutz oder: Wenn man zweimal beschi**en wird

  • Moin,



    habe im Juni einen Fahradmontageständer (zum Selbstaufbau in Teilen) bei ebay gekauft und per Paypal bezahlt (runde 60€).


    Es fehlten Teile. Zwar nur Centartikel (Adapterstücke), aber ohne diese ist der Ständer sehr instabil und daher nicht zu verwenden.


    Der Verkäufer war zu dumm die Teile nachzuliefern und ist mittlerweile raus bei ebay und wohl auch insolvent.


    Also fristgemäß Konflikt und Antrag auf Käuferschutz bei Paypal gestellt. Das war Ende Juni. Heute bekomme ich erstmals eine email von Paypal zu dem Fall:



    Nun möchte Paypal von mir einen "Polizeibericht" zu dieser Sache. Nach einiger Recherche meinen die damit, dass man zur Polizei geht, den Sachverhalt vorträgt, eine Anzeige erstattet und davon eine Kopie mit Stempel und Tagebuchnummer an Paypal weiterleitet.



    Dumm nur, dass in meinem Fall keinerlei strafrechtlich relevantes Verhalten des Verkäufers vorliegt. Es handelt sich bei der Schlechtleistung infolge Zuwenigleistung um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ohne jeden strafrechtlichen Bezug. Der Karton war originalverpackt vom Hersteller, der Verkäufer hat den Ständer nicht im Bewußtsein der fehlenden Teile verkauft unter Anpreisung der vollen Funktionsfähigkeit um mich zu täuschen, es liegt kein Betrug vor. Sowas passiert manchmal eben.


    Also wird mir auch kein Polizist dieser Republik den Sachverhalt aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.


    Ganz im Gegenteil würde ich mich ggf. strafbar machen, wenn ich (auf Druck Paypals hin) eine Strafanzeige gegen den Verkäufer stellen würde, obwohl ich weiß, dass dieser sich gar nicht strafrechtlich relevant verhalten hat.


    Im Übrigen müssen die Unterlagen binnen zehn Tagen bei Paypal vorliegen, ansonsten wird der Antrag abgewiesen. Also der gleich Beschiß wie früher beim ebay-Käuferschutz. Antragsteller abwimmeln.um jeden Preis. Paypal genehmigt sich für die "Prüfung" gute 5 Wochen, und ich soll das Ding in zehn Tagen vorlegen,


    Was macht einer, der auch nur eine Woche in Urlaub ist?


    Es wird wirklich langsam Zeit, dass eine Verbraucherschutzorganisation mal den Mut fasst, diese Bagage von ebay und Paypal wegen ihrer unlauterer Praktiken abzumahnen. In meinen Augen ist Paypal eine kriminelle Vereinigung :)


    Daher mein Tipp: Verlasst euch auf keinen Fall auf den Käuferschutz von Paypal!

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Daher mein Tipp: Verlasst euch auf keinen Fall auf den Käuferschutz von Paypal!


    Darauf darf man sich keinesfalls verlassen, völlig korrekt.


    Der Paypal-Käuferschutz ist eine "kostenlose Kulanzleistung" (Zitat Paypal Nutzungsbedingungen) die an viele Bedingungen geknüpft ist und bei weitem nicht für alle gekauften Artikel gilt.
    Sozusagen eine Käuferschutzlotterie :(


    Bezüglich deiner fehlenden Teile:
    Hast du versucht, dich an den Hersteller zu wenden und diesem die Sachlage zu schildern, um die fehlenden Teile auf diese Weise zu bekommen?

  • Re: Paypal und der Käuferschutz oder: Wenn man zweimal beschi**en wird


    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Daher mein Tipp: Verlasst euch auf keinen Fall auf den Käuferschutz von Paypal!


    Warum sollte man auch?


    Steht doch schon in den Bedingungen: "Der PayPal-Käuferschutz ist eine kostenlose Kulanzleistung." und "PayPal behält sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen den PayPal-Käuferschutz zu ändern oder zu streichen."


    Nö, aber im Ernst. Der Artikel weicht von der Artikelbeschreibung gemäß § 4.2 ab. Darauf würde ich dringen. Wäre allerdings möglich, daß die sagen, der Lieferant hätte exakt geliefert, was bestellt wurde (original verpackter Artikel) und für die Gewährleistung seien sie nicht zuständig.


    Von daher, wie häufig bei Versicherungen: SCHADE!

  • Ja, mit dem Hersteller bin ich relativ früh in Kontakt getreten. Kontakt war sehr freundlich und man versprach mir, die Teile unentgeltlich zuzuschicken. Das war vor gut zwei Wochen. Italiener halt ;)


    Mittlerweile tendiere ich aber dazu, den Ständer wegen weiterer Mängel nicht behalten zu wollen. Mit dem Verkäufer ist keinerlei Kontakt mehr möglich, war wohl nur eine Briefkastenfirma. Von daher scheue ich den erhöhten Aufwand weiterer Formalitäten (Rücktrittserklärung, Mahnverfahren) wegen der schlechten Aussichten. Da käme mir die Rückzahlung von Paypal schon recht...


    PS: In einer Lotterie geht es wenigstens fair zu. Bei PP dagegen wird ja gemunkelt, dass einer Antrag immer dann abgelehnt wird, wenn das PP-Konto des Verkäufers schon leergeräumt ist. Nicht dass am Ende PP noch draufzahlen muss!

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Da käme mir die Rückzahlung von Paypal schon recht...


    Das kann ja sein. Aber was kann PayPal da dazu, daß Du Dir ein italienisches G'lump bestellt hast?

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Das kann ja sein. Aber was kann PayPal da dazu, daß Du Dir ein italienisches G'lump bestellt hast?


    Dafür können sie nichts. Aber dafür einstehen müssen sie, wenn sie nur einmal ein Gericht an ihren öffentlichen Äußerungen festnageln würde.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Bei PP dagegen wird ja gemunkelt, dass einer Antrag immer dann abgelehnt wird, wenn das PP-Konto des Verkäufers schon leergeräumt ist. Nicht dass am Ende PP noch draufzahlen muss!


    :D :top:


    Könnte man meinen, ja.

  • Wenn man mal liest was Paypal sich so alles leistet nimmt man ganz schnell abstand davon.


    Als Käufer lasse ich mir Paypal evtl. noch gefallen aber als Verkäufer würde ich auf jeden fall die Finger davon lassen!
    Meiner Ansicht nach unverschämte Gebühren, wenn der Käufer einmal "Pups" macht frieren sie dir das Konto ein und buchen dem Käufer die Kohle zurück. Ende vom Lied ist du bist deine Ware los und hast kein Geld.


    PAYPAL, NEIN DANKE!

  • Da PayPal doch irgendwo in der EU als Kreditinstitut (!) eine Zulassung hat, müsste man dieses Gebahren doch irgendwie mal unterbinden können.



    Edit:


    Na super, in Luxemburg :D.


    Aufsichtsbehörde ist die luxemburgische Finanzdienstleistungsaufsicht.

  • Dass PP vor allem für nicht-unternehmerische Verkäufer ein absolutes no-go (wo war der Anglizismen-Thread gleich nochmal?) ist sollte sich schon rumgesprochen haben.


    Mich macht vielmehr wütend, in welcher Weise dieses Unternehmen für diese den vielen Betroffenenberichten nach lächerlichen Käuferschutzleistung werben darf.



    Jedes mittelständische Unternehmen wäre bei derartig irreführender Werbung schon an Abmahnschreiben erstickt.


    s.ude: Die haben mittlerweile eine Bankenzulassung, m.W. nach in Irland. Von daher macht mein erster Gedanke, die BAFin in Kenntnis zu setzen wohl auch wenig Sinn.


    EDIT:
    PayPal wird EU-weit von der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (PayPal Luxemburg) als Bank geführt und von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert.

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