"halbe Jahr Händlergewährleistung"
nööp!
2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Die Betonung liegt auf gesetzlich, ohne wenn und aber! Und zwar dort wo man es gekauft hat, egal ob man ihn Händler oder Verkäufer nennt
Das halbe Jahr bezieht sich nur auf die Beweislastumkehr. Ist das halbe Jahr rum, musst du beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Sonst hätte dir der Verkäufer des Gegenteil beweisen müssen.
[böse]
Hast du das "halbe Jahr Händlergewährleistung" irgendwie schriftlich von deinem Händler!?
Falls ja... Suche dir einen Anwalt, vereinbare eine gute Provision mit ihm und lasse den Verkäufer abmahnen *LOL
[/böse]