wann nach geburt steuerklassen wechseln?

  • hallo,


    vor einer woche ist unsere tochter zur welt gekommen.


    nun macht es ja sinn die steuerklassen zu wechseln, da meine frau für 12 monate zu hause bleiben wird.


    dazu hätte ich mal ein paar fragen an die experten:


    wann sollten wir unsere steuerklassen auf 3 und 5 ändern? sofort nach der geburt?


    meine frau bekommt jetzt ja noch mutterschaftsgeld für die nächsten 6 wochen. wird dies beeinflusst, wenn sie jetzt in 5 wechselt?


    bin der meinung mal gelesen zu haben, dass das mutterschaftsgeld steuerfrei ist. also würde es dann ja sinn machen, sofort zu wechseln.


    wie haben die väter hier bei tt das denn so gemacht seit dem es das elterngeld gibt?


    gibt es schon jemanden, der für 2007 nachzahlen musste, weil er in 3 gewechselt ist?


    über tipps und erfahrungen würde ich mich freuen!


    gruß
    lars

  • Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, für die Bestimmung der Höhe des prozentualen Steuersatzes wird das Einkommen einschließlich Mutterschaftsgeld herangezogen, dieser Steuersatz wird aber auf das Einkommen ohne Mutterschaftsgeld angewendet.


    Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hätte man ggf. durch vorherigen Wechsel der Steuerklasse der Mutter beeinflussen können, jetzt ist es dafür zu spät.
    Außerdem wird der Wechsel von Klasse 5 in Klasse 3 gern als Gestaltungsmissbrauch angesehen, wenn er unter anderen Gesichtspunkten keinen Sinn ergibt (d.h. wenn die Ehefrau weniger verdient als der Mann), und das Mutterschaftsgeld entsprechend gekürzt.


    Wann die Steuerklasse gewechselt wird, ist bestenfalls kurzfristig von Belang, die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, bei der Einkommensteuererklärung bzw. beim Lohnsteuer-Jahresausgleich wird das gesamte Jahreseinkommen herangezogen, deas Endergebnis ist immer gleich, unabhängig von der Wahl der Steuerklassen.

  • verwechselst du das mutterschaftsgeld jetzt nicht mit dem elterngeld?


    mutterschaftsgeld wird ja nur 8 wochen vor und 8 (hab vorhin 6 wochen geschrieben, was falsch war) wochen nach der geburt gezahlt.


    dann folgt das elterngeld.

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