E+ 2 Jahre Grundgebühr von gekündigtem Vertrag abgebucht

  • Du kannst in der Regel bis zu 12 Monate geltend machen, hatte mal einen Kollegen bei Vodafone der mir das erklärt hat. Ich weiss aber nicht ob es stimmt!

  • Zitat

    Original geschrieben von Hilfsprofi
    Ob dieser Passus in den AGB einer gerichtlichen Überprüfung standhält ist fraglich. Diese Frist wurde ja gewählt, da Verbindungsdaten nicht beliebig lange überprüfbar sind. Hier geht es aber um eine Grundgebühr, für die E-Plus keine Anspruchsgrundlage hat. Klarer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung.


    so sehe ich das auch.
    Nach den Gesetzen der Logik gibt es schließlich keinen Vertrag, ergo auch keine AGB, die ich zu beachten hätte, ergo wie du schon sagst:

    Zitat

    Klarer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    Du kannst in der Regel bis zu 12 Monate geltend machen, hatte mal einen Kollegen bei Vodafone der mir das erklärt hat. Ich weiss aber nicht ob es stimmt!


    Nööö, seh ich nicht so, dass es nur bis zu 12 Monaten geltend gemacht werden kann ... ich verstehe die zivilrechtlichen verjährungsfristen da etwas anders. Ist wirklich eine ungerechtfertigte Bereicherung, aus der gewisse Ansprüche gegenüber dem Bereicherten resultieren, für die die jeweils gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen gelten.

  • Zitat

    Original geschrieben von s.ude
    Nööö, seh ich nicht so, dass es nur bis zu 12 Monaten geltend gemacht werden kann ... ich verstehe die zivilrechtlichen verjährungsfristen da etwas anders. Ist wirklich eine ungerechtfertigte Bereicherung, aus der gewisse Ansprüche gegenüber dem Bereicherten resultieren, für die die jeweils gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen gelten.


    Genau, so sehe ich da auch.
    Hast du da einen Paragraphen für mich parat.


    Hab die Antwort schon mal vorformuliert:



    Kündigung meines Eplus-Vertrages Kundennummer: 5xxxxxx
    Mobilfunknummern: 0163 xxxxxxxxx, Rückerstattung, Ihr Schreiben vom 31.7.2008



    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in o.g. Angelegenheit nehme ich wie folgt Stellung:
    Es gibt keinen Vertrag, der mich verpflichtet, Ihre Rechnungen binnen 8 Wochen zu reklamieren. Der o.g. Vertrag ist gemäß meiner Ihnen vorliegenden Kündigung vom 28.03.2004 bereits seit April 2006 gekündigt. Seitdem ist auch die Mobilfunkkarte deaktiviert.
    Mithin liegt ein klarer Fall von unberechtigter Bereicherung vor (§§ 812, 818, 194ff BGB).
    Ich erwarte daher die Rückerstattung in voller Höhe bis zum 21.08.2008 auf mein Ihnen bekanntes Konto.
    Andernfalls werde ich die Angelegenheit unverzüglich und zwar exakt am darauf folgenden Tag an meinen Rechtsanwalt zur weiteren Verfolgung übergeben, die Öffentlichkeit und Verbraucherschutzorganisationen einschalten.
    mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von s.ude
    §§ 812, 818, 194ff BGB.


    danke, schon eingebaut ;-) s.o.

  • Zitat

    Original geschrieben von frajo
    ...die Öffentlichkeit und Verbraucherschutzorganisationen einschalten.
    mfg


    Ganz ehrlich, warum müssen alle immer so schnell so unsachlich werden? Die Keule "Öffentlichkeit" zerstört doch jede konstruktive Zusammenarbeit.


    Außerdem - willst Du dann in der Bild lesen "Frajo merkte zwei Jahre nicht, dass ihm Geld vom Konto abgebucht wurde, ohne dass ein Vertrag bestand" :D

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

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