E+ 2 Jahre Grundgebühr von gekündigtem Vertrag abgebucht

  • Hallo,
    ich hatte meinen 2004 geschlossenen E+ Vertrag pünktlich 2006 gekündigt.
    Und 2006 neue E+ Verträge abgeschlossen und diese auch pünktlich zu 2008 gekündigt.
    Vorige Woche kam dann noch eine Rechnung ins Haus und zwar von dem bereits 2006 gekündigten Vertrag, obwohl ich keinen Vertrag mehr bei E+ hatte.
    Ich habe dies sofort reklamiert. Die Kündigung von 2004 lag tatsächlich bei E+ vor, man wolle die Sache sofort klären.
    Gestern erhielt ich von E+ die schriftlich die Nachricht, ich hätte 8 Wochen nach Rechnungserhalt kündigen müssen, die Frist sei verstrichen, eine Rückerstattung der gesamten überzahlten Grundgebühr von 10,- € pro Monat sei deshalb nicht möglich, man würde mir 30,-€ erstatten.
    Ist E+ damit im Recht?
    Gruß frajo

  • Zitat

    Original geschrieben von s.ude
    Ich verstehe nur Bahnhof...


    Welche Rechnung und wieviel Grundgebühr wurde überzahlt?


    Ich hatte einen E+-Vertrag von 2004-2006. Obwohl die Kündigung bei E+ vorliegt, haben sie 24 Montate lang, also bis 2008 10,-€ Grundgebühr monatlich weiter abgebucht.

  • Du merkst erst jetzt, dass E-Plus monatlich was zu Unrecht von Deinem Konto abgebucht hat? Schickst Du mir mal Deine Bankverbindung, würde ich auch gern mal probieren.


    Im Ernst: Hast Du eine Kündigungsbestätigung von E-Plus erhalten?

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Du merkst erst jetzt, dass E-Plus monatlich was zu Unrecht von Deinem Konto abgebucht hat? Schickst Du mir mal Deine Bankverbindung, würde ich auch gern mal probieren.


    Im Ernst: Hast Du eine Kündigungsbestätigung von E-Plus erhalten?


    Ja, ich weiß, ist keine Glanzleistung. Keine Entschuldigung aber eine Erklärung: Ich hatte 4 oder 5 E+ Verträge nur um für 3 ct ins Festnetz zu telefonieren, deshalb wusste ich keine Nummer.


    ja, E+ hat die Kündigung bestätigt.

  • Trotzdem hast du eine Rechnungsprüfungspflicht. Du kannst nicht nach 2 Jahren alte Rechnungen reklamieren und das Geld zurückforder. Ziemlich übel gelaufen bei E-Plus, aber ein recht auf Rückforderung dürftest du nicht haben. Du kannst da höchstens auf Kulanz von E-Plus hoffen...

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  • So isses. Steht sogar in den AGB von E-Plus, denen Du ja zugestimmt hast. Demnach hast Du acht Wochen Zeit, die Rechnungen zu prüfen. "Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung" steht da.

  • Du kündigst einen Vertrag, merkst nicht das der einfach weiter läuft und wunderst dich nicht das jeden Monat eine Rechnung kommt und die dir 10€ abbuchen.


    Tja da kann ich nur sagen selbst schuld :top:

  • Ob dieser Passus in den AGB einer gerichtlichen Überprüfung standhält ist fraglich. Diese Frist wurde ja gewählt, da Verbindungsdaten nicht beliebig lange überprüfbar sind. Hier geht es aber um eine Grundgebühr, für die E-Plus keine Anspruchsgrundlage hat. Klarer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung.

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