ZitatOriginal geschrieben von s.ude
Ist ja alles richtig. Allerdings weiß ich gerade nicht, ob Mobilcom dass in irgendwelchen früheren AGBs so vorgesehen hat, die ich seinerzeit akzeptiert habe.
Ob das irgendwelche AGB vorsehen oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren ist generell unzulässig, vgl. § 309 Nr. 9 BGB.