Du solltest auch mitbedenken, dass Dich der Vermieter bei *Deinem* Auszug dazu verdonnert, die Küche zu entfernen. Sie gehört nämlich nicht mit zur Wohnung und wenn Du sie nicht Deinem Nachfolger überlassen kannst (weil er sie nicht will oder Du fristgerecht ohne Nachmieter stellen ausziehst und der Vermieter so schnell keinen Nachmieter zum Verhandeln über die Küche anschleppt) wirst Du sie abbauen müssen und gucken, was Du mit machst. Sprich: hier können Dir nochmal Kosten entstehen und entsprechend würd ich dieses Risiko noch mit in die Waagschale werfen.
Und ich kenne das nicht unbedingt so, dass wer zuerst eine Zahl sagt den "Kürzeren" zieht (auch wenn die erste Zahl im Raum natürlich einen Anker setzt von wo aus weiterverhandelt wird!), sondern dass derjenige "gewinnt", der länger und hartnäckiger erstmal auf seiner Ausgangszahl bleibt