Also ich würde mit dem potenziellen Nachmieter im vorraus einen direkten Kaufvertrag abschliessen. Andernfalls kannst du Ihn halt nicht als Nachmieter vorschlagen.
Der Zusatz im Kaufvertrag das dieser nur wirksam ist wenn auch der entsprechende Mietvertrag zustande kommt sollte ausreichen.
So sind beide Seiten abgesichert.
PS : Die in der Küche befindlichen Geräte sind doch auch sicherlich 9 Jahre alt?
Dann unbedingt jegliche Gewährleistung ausschliesen !
Viel Erfolg