Mahnverfahren was nun?

  • Folgender Sachverhalt:
    Person A zieht vor etwa einem Jahr um. A geht mit einer Rechnung in einen T-Punkt und sagt, dass sie umzieht um bittet um Kündigung des Anschlusses. Kündigung wird auch bestätigt.
    Nun, ein Jahr später, erhält A einen Brief von einem Anwalt, der erklärt, dass er beauftragt wurde ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. A ist ratlos, denn A hat seit Monaten keine Post von der Telekom bekommen.


    Mein erster Gedanke war: Gerichtsverfahren ohne Mahnbescheid? Hmmm fehlt da nicht der erforderliche Titel?


    Vermutlich hat die Telekom Zahlungsaufforderungen an As alte Adresse geschickt inklusive Mahnbescheid. Den ganzen Krempel hat A jedoch nie erhalten.


    A ruft also bei der Telekom an und die schauen nach und stellen fest: Festnetzanschluss wurde gekündigt, Internet jedoch nicht. Zu diesem Zeitpunkt waren es noch 2 getrennte Firmen: T-Online und T-Com.


    Was ist also zu tun: Zum einen will die Telekom ihr Geld, zum anderen möchte der Anwalt Geld...


    Über die Gebühren der Telekom kann man sich streiten, aber meiner Meinung nach ist das ganze Mahnverfahren für die Katz weil kein Mahnbescheid und damit kein Titel durch fehlenden Widerspruch vorliegt oder nicht?

  • Du hast einen Denkfehler drinnen.


    Gerichtliches Mahnverfahren = Mahnbescheid. Wenn es jetzt eingeleitet werden soll vom RA, dann beantragt der RA im Namen der T-Online einen Mahnbescheid gegen A.


    Die Kosten für die Inanspruchnahme des RA und ein evtl. Mahnverfahren können dann von A ersetzt verlangt werden, wenn sich A mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte in Schuldnerverzug befindet.


    Dafür spricht Einiges, wenn A den wohl gesonderten Vertrag mit T-Online seinerzeit nicht wirksam gekündigt hat und eine Mahnung an die nicht ggü. der T-Online geänderte, alte Adresse erfolgt ist bzw. die Mahnung sowieso entbehrlich war.





    Hat sich denn beim Umzug von A auch die Bankverbindung geändert bzw. wurde noch auf Rechnung gezahlt?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Hat sich denn beim Umzug von A auch die Bankverbindung geändert bzw. wurde noch auf Rechnung gezahlt?


    Guter Einwand, werde ich direkt erfragen.




    Ist es denn zulässig direkt einen RA für einen Mahnbescheid zu beauftragen? Bzw wo ist der Unterschied zu einem MB den ich beim (Amts?)Gericht ausstellen lasse? Verstehe die Rolle des RA in diesem Fall nicht so ganz.
    Ob und inwiefern man sich mit T-Online wegen der Kosten einigen kann ist eine ganz andere Sache. Mir geht es jetzt hauptsächlich darum ob Kosten für den RA bezahlt werden müssen...

  • Der RA ist in diesem Falle (wie so oft) einfach nur Stellvertreter des Anspruchinhabers, der kraft seiner Bevollmächtigung wirksam Handlungen ggü. dem Schuldner oder den Gerichten für und gegen den beauftragenden Gläubiger vornehmen kann.


    Es ist ein- und dasselbe Mahnverfahren und derselbe MB, egal ob es/er nun vom Gläubiger selbst oder von dessen RA beantragt wird. Letzteres ist regelmäßig aber teurer :D


    Es ist durchaus legitim, einen RA mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.


    Wenn nicht gerade Rechtsmißbräuchlichkeit gegeben ist, sind die Rechtsberatungskosten ein Teil des Verzugsschadens, welchen der Schuldner, wenn er sich vor Eintritt dieser "Auslagen" schon in Verzug befunden hat, ersetzen muss.


    Hier wurde der RA evtl. schon zur Ermittlung der neuen Anschrift des A benötigt, da sich T-Online und T-Com in solchen Sachen plötzlich nicht mehr kennnen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hätte T-Online nach der Integration nicht auch offiziell Zugriff auf die neue Adresse von A - und hätte dort Rechnungen/Mahnungen hinschicken können? Ich find diesen Aspekt viel interessanter - du hast bei der T-Com damals gekündigt, T-Online gehört aber seit geraumer Zeit wieder zur T-Com. Schließlich gibt's T-Online als Firma nicht mehr wirklich, das ist jetzt wieder die Telekom.


    Au revoir...

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  • Auf jeden Fall den Betreffenden Anwalt und ggf. auch die Telekom kontaktieren. Falls zusätzlich ein Mahnbescheid eintreffen sollte diesem unbedingt wiedersprechen um negative Schuaffolgen zu vermeiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Auf jeden Fall den Betreffenden Anwalt und ggf. auch die Telekom kontaktieren. Falls zusätzlich ein Mahnbescheid eintreffen sollte diesem unbedingt wiedersprechen um negative Schuaffolgen zu vermeiden.


    Hmm? Ich denke ein gerichtliches Mahnverfahen ist ein Mahnbescheid?

  • Ein gerichtliches Mahnverfahren hat noch mehrere Stufen, der Mahnbescheid ist der erste. Dann gibt es in der Regel eine Vollstreckungsbescheid hinterher (es sei denn der Schuldner legt Einspruch gegen den MB ein, dann gibt es normalerweise ne richtige Gerichtsverhandlung) Mit dem Vollstreckungsbescheid kann dann lustig gepfändet werden.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Denke mal der erste Weg führt zur Telekom. Kann mir kaum vorstellen, dass Anwalt da groß mit sich reden lässt. Schließlich möchte er geld sehen...


    Edit: Bankverbindung wurde beim Umzug nicht geändert und T-online/Telekom hat nicht versucht abzubuchen.
    Vermutlich kannten die beiden Firmen sich zumindest zum Teil doch...anscheinend fiel ja die Einzugsermächtigung weg.


    Edit2: Geht Internet bei der Telekom/T-Online überhaupt ohne Festnetzanschluss(der war ja gekündigt)

  • Soweit ich mich erinnere, ist die Flatrate (für die soll ja hier anscheinend gezahlt werden) immer automatisch weggefallen, sobald der Anschluss gekündigt wurde. Geht ja auch nicht anders, da man die Telekomflatrate ausschließlich mit einem Telekom DSL-Anschluß nutzen kann.


    Ich mein, die Telekom kann ihre Leistung ohne DSL nicht erbringen-denn über Leitungen anderer Telcos kann sie ihre Flat nicht schalten.

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