Folgender Sachverhalt:
Person A zieht vor etwa einem Jahr um. A geht mit einer Rechnung in einen T-Punkt und sagt, dass sie umzieht um bittet um Kündigung des Anschlusses. Kündigung wird auch bestätigt.
Nun, ein Jahr später, erhält A einen Brief von einem Anwalt, der erklärt, dass er beauftragt wurde ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. A ist ratlos, denn A hat seit Monaten keine Post von der Telekom bekommen.
Mein erster Gedanke war: Gerichtsverfahren ohne Mahnbescheid? Hmmm fehlt da nicht der erforderliche Titel?
Vermutlich hat die Telekom Zahlungsaufforderungen an As alte Adresse geschickt inklusive Mahnbescheid. Den ganzen Krempel hat A jedoch nie erhalten.
A ruft also bei der Telekom an und die schauen nach und stellen fest: Festnetzanschluss wurde gekündigt, Internet jedoch nicht. Zu diesem Zeitpunkt waren es noch 2 getrennte Firmen: T-Online und T-Com.
Was ist also zu tun: Zum einen will die Telekom ihr Geld, zum anderen möchte der Anwalt Geld...
Über die Gebühren der Telekom kann man sich streiten, aber meiner Meinung nach ist das ganze Mahnverfahren für die Katz weil kein Mahnbescheid und damit kein Titel durch fehlenden Widerspruch vorliegt oder nicht?