Mahnverfahren was nun?

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Soweit ich es verstanden habe hat sich der Anwalt aber nur gemeldet das er mit dem Mahnverfahren beauftragt wurde aber es noch nicht eingeleitet hat.


    Hmm das stimmt so hörte es sich an. Habe den Brief aber auch noch nicht gelesen.
    Inzwischen kümmert sich ein RA darum und gibt ein paar Tipps auch wenn es nicht sein Fachgebiet ist. Aber sowas hat wohl jeder RA drauf.

  • Threadersteller
    Du hast geschrieben, dass die Telekom eine Bestätigung geschrieben hat.
    Was steht denn da genau drin? Ist da auch vom Internetzugang die Rede?



    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer


  • Mahnbescheid > 14 Tage Frist für den Widerspruch


    Antrag auf Vollstreckungsbescheid


    Vollstreckungsbescheid > 14 Tage Frist für den Einspruch


    Bei Einspruch > Gerichtsverfahren
    Ohne Einspruch > vollstreckbarer Titel

  • Ok also es handelte sich nicht um ein CS-Paket sondern um Festnetz und I-net getrennt.


    Weiterhin handelt es sich nicht um einen Mahnbescheid sondern nur um einen RA der mitgeteilt hat, dass er beauftragt wurde ein Mahnverfahren zu eröffnen (oder was auch immer)
    Die Kosten belaufen sich auf 120€ (Telekom) und 40€ RA.

  • Zitat

    Original geschrieben von MasterBee
    Ok also es handelte sich nicht um ein CS-Paket sondern um Festnetz und I-net getrennt.


    Weiterhin handelt es sich nicht um einen Mahnbescheid sondern nur um einen RA der mitgeteilt hat, dass er beauftragt wurde ein Mahnverfahren zu eröffnen (oder was auch immer)
    Die Kosten belaufen sich auf 120€ (Telekom) und 40€ RA.


    Dann ist das ja geklärt und Ihr braucht nur die Kosten für den Anwalt zusätzlich zu übernehmen und die Sache ist aus der Welt.


    Gruß Gunn

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  • Wobei ich über die 40 Euro für den Anwalt mit der Telekom nachverhandeln würde,
    da sich die Kontodaten ja wohl nicht geändert hatten und die Abbuchungsvollmacht gegenüber T-Online nicht widerrufen wurde hätte T-Online seine Rechnungen ja weiter abbuchen können, dann wäre ggf. auch früher aufgefallen dass da bei der Kündigung des Telefonanschlusses etwas nicht ganz nach Plan gelaufen ist so dass auch keine 120Euro zusätzliche Kosten aufgelaufaufen wären.

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