leider seit 0:52 alle wech....jaja 20 Tickets pro Account^^ Ein Satz mit X
Bahntastische Zeiten bei Ebay
-
-
-
Seit gerade gibt es neue
-
Zitat
Original geschrieben von Krabbenkopf
Wieviele wird es denn geben? Habe das Prinzip noch nicht geschnallt - es werden jetzt 3000 Stück verkauft, kommen da dann noch mehr nach?insgesamt 1 Million Tickets...die ersten 3000 sind weg, die nächsten laufen schon.
Es wurde auch mal ein Block von 7500 Tickets angeboten.
-
Insgesamt - was das aber für die jeweiligen Tagesaktionen bedeutet, weiß wohl niemand... Die 1. Klasse 99 Euro-Tickets gehen ja eher schlecht weg.
-
Naja, mal abwarten ob nicht noch ein oder mehrere Sätze nachgelegt werden.
Immerhin kosten die Tix mehr als bei der Tchibo-Aktion, und damals gab es später tonnenweise Tix zum Nennwert. Dürfte jetzt die erste Hysterie sein, das legt sich.Was nicht heisst, dass ich nicht schon zugeschlagen hätte - aber ich brauchte auch nur ein Doppelticket, das reicht mir.
Edith: Mann bin ich lahm...
-
Zitat
Original geschrieben von DeusExMachina
...und damals gab es später tonnenweise Tix zum Nennwert.Naja, aber auch erst, als es deutlich zum Ende der Gültigkeit ging! Man hat ja bis Ende Oktober Zeit.
-
So, jetzt habe ich auch mal zugeschlagen. Danke für eure Tips hier! Wäre sonst wahrsch. nicht auf das Bahn-Angebot gestoßen!
-
Zitat
Original geschrieben von petersandi
Wieso? Soll man die Dummheit von einigen denn unterstützen? Wer meint, er muss einen völlig unrealistischen (= nicht schnäppchenmäßigen) Preis für ein Ticket bieten, der soll dann auch damit leben.Wobei ich allerdings meine Zweifel habe, dass DB das Widerrufsrecht wirksam ausschließen kann, wie sie es gerne hätten.
Hallo petersandi,
ich zweifle nicht daran, dass die Bahn das Widerrufsrecht wirksam ausschließen kann.
Laut BGB gelten die Vorschriften für den Fernabsatz nicht im Bereich Beförderungsleistungen, zumindest nicht in jedem Fall
§312b BGB hat folgendes geschrieben - Zitat:
"(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
[...]
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,"Nachzulesen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html
Dieses ist konkret und korrekt angegeben - Zitat
"Reisezeitraum: 16.08. - 31.10.2008 (keine Freitage, nicht am 02.10.2008)."Es wird somit kein wirksames Widerrufsrecht geben!
-
Stimmt, du hast recht. Meine Zweifel sind ausgeräumt.
-
Sagt mal, wie ist das eigentlich mit der "einfachen Fahrt" genau zu sehen?
Darf ich auf einer Strecke umsteigen oder muß es eine Direktverbindung sein?
Wenn ich mich z.B. in Köln in den ICE setze und bis Berlin durchfahre, hat das Ticket seine Gültigkeit. Gilt es denn auch, wenn ich z.B. von einem kleineren Bahnhof aus starte und an einem anderen Bahnhof erstmal in den Zug umsteigen muss, der dann nach Berlin, München etc. fährt?Im Vor-und Nachlauf gelten ja die Züge des Nahverkehrs mit, wie ist es aber, wenn ich z.B. von einem IC in einen ICE umsteige?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!