Bahntastische Zeiten bei Ebay
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Original geschrieben von Sliders
EDIT: nicht mein Fall, aber generell würde mich mal folgendes interessieren: Käufer kauft Ticket, merkt, dass die Ware 1 Tag später günstiger ist zB wie bei diesen 66Eur Tickets. Er bezahlt daher nicht, weil er es doch nicht haben will. Kann die Bahn was dagegen machen? Es ist sicherlich ein Fakt, das hier bei dieser Auktion öfters bei ebay auftauchen wird, daher frage ich mal neugierig nach.Rein juristisch kann die Bahn da sehr viel gegen machen. Und zwar deftig.
Ob sie es praktisch tun wird, weiß keiner. Gerade wenn sich die Verbraucherzentralen gerade schon juristisch aus dem Fenster lehnen soweit es geht... Naja.
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Zitat
Original geschrieben von s.ude
Rein juristisch kann die Bahn da sehr viel gegen machen. Und zwar deftig.Ob sie es praktisch tun wird, weiß keiner. Gerade wenn sich die Verbraucherzentralen gerade schon juristisch aus dem Fenster lehnen soweit es geht... Naja.
Ich würds mir wünschen, diese Hochbieter haben jedem "normalen" die Auktion versaut und hinterher wollen sies dann doch nicht mehr haben. Klasse
Die Verbraucherzentralen haben irgendwas gesagt von wegen "künftig widerspruchsrecht einräumen", fordern sie also schon nicht mehr für bestehende. Auch ne schwache Aktion, wenn schon denn schon
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Achja, srkkm:
Am letzten Tag gibt es wieder massig Tickets zum Sofortkaufpreis, evtl auch die 111er.
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Zitat
Original geschrieben von Sliders
nicht mein Fall, aber generell würde mich mal folgendes interessieren: Käufer kauft Ticket, merkt, dass die Ware 1 Tag später günstiger ist zB wie bei diesen 66Eur Tickets. Er bezahlt daher nicht, weil er es doch nicht haben will. Kann die Bahn was dagegen machen?Sofern der Käufer form- und fristgerecht widerruft, dann meiner (und nun auch nach Ansicht der VZ Berlin) Ansicht nach nein.
ZitatOriginal geschrieben von s.ude
Ob sie es praktisch tun wird, weiß keiner. Gerade wenn sich die Verbraucherzentralen gerade schon juristisch aus dem Fenster lehnen soweit es geht... Naja.Inwiefern lehnt sich die VZ denn aus dem Fenster? Dass in den Tickermeldungen fälschlicherweise von 14 Tagen Widerrufsrecht statt 1 Monat die Rede ist, oder was meinst du?
ZitatOriginal geschrieben von srkkm
Die Verbraucherzentralen haben irgendwas gesagt von wegen "künftig widerspruchsrecht einräumen", fordern sie also schon nicht mehr für bestehende. Auch ne schwache Aktion, wenn schon denn schonRichtig, du hast die Feinheit erkannt. Allerdings werden Unterlassungserklärungen regelmäßig nur für die Zukunft abgegeben.
Dennoch: Wer so eine UE abgibt, der erklärt quasi auch, dass das Verhalten in der Vergangenheit falsch war.
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@ petersandi
Die vermeintlichen 30 Tage Widerrufsrecht bei Ebay basieren auch nur auf einem einzigen Urteil betr. des Zeitpunkts der erfolgten Widerrufsbelehrung.
Im Gesetzestext stehen immer noch 14 Tage und es ist lediglich im Moment zu empfehlen, als gewerblicher Verkäufer bei Ebay sicherheitshalber die 30 Tage einzuräumen, solange die rechtliche Situation noch nicht ganz endgültig gekärt ist.
Was ich meine, ist, dass die Bahn auch Juristen hat und ich als juristischer Laie die Argumentation der Bahn, dass auf Ebay sehr wohl Fahrkarten und keine Gutscheine auf Fahrkarten verkauft werden, und es für Fahrkarten kein Widerrufsrecht gibt, plausibel finde. Aber das weißt du ja schon ;).
Die Verbraucherzentralen wollen einfach gerade auch mal was zu sagen haben...
Im Übrigen gibts bei etlichen anderen Sparangeboten der Bahn auch kein Umtauschrecht, und jetzt nur mal rein lebenspraktisch und nicht spitzfindig-juristisch gesprochen, lassen sich solche Angebote auch nur zu diesen Preisen kalkulieren, wenn man beispielsweise den Umtausch ausschließt. Ansonsten wäre ja auch die Gerechtigkeit gegenüber den Normalpreis zahlenden Kunden nicht mehr gegeben (da du ja so wehement die Kundenposition hier vertrittst).
War wahrscheinlich das letzte Mal, dass die Bahn eine derartige Aktion startet - über die ich mich sehr gefreut habe und die mir persönlich viel Geld gespart hat.
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Also ich habe mich trotz Bedeken mal breitschlagen lassen und gerade drei Europa-Tickets in drei verschiedenen Auktionen gekauft. In meinem Ebay-Account werden diese zusammengefasst und es gibt eine Bestellnummer. Trotzdem will die Bahn dreimal Porto, also 7,50 €. Ist das korrekt...?
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Ja, da es nicht 3 x dieselbe Auktion war. Die Ersparnis gibt es derzeit nur bei den Sofortkaufpreisen.
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Zitat
Original geschrieben von Sliders
Ja, da es nicht 3 x dieselbe Auktion war. Die Ersparnis gibt es derzeit nur bei den Sofortkaufpreisen....und bei gleicher Auktionsnummer.
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Soetwas darf sich vermutlich auch nur die Bahn erlauben - jedem anderen Verkäufer würden doch die Versankosten um die Ohren gehauen werden :flop:
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