Bahntastische Zeiten bei Ebay

  • Zitat

    Original geschrieben von DrMac
    Was passiert eigentlich, wenn Tickets auf dem Versandweg "verlorengehen". Kann die Bahn das Verlustrisiko einfach auf den Kunden abwälzen ?


    Wenn der Brief "verloren geht" wird die Bahn bei den Preisen wahrscheinlich einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen, wo der Brief denn wirklich ist und/oder das betreffende Ticket sperren? Haben die alle eine unterschiedliche Nummer das sie das Ticket ungültig machen können bei Verlust?

  • Zitat

    Original geschrieben von fxesselborn
    Ich nicht und über alle Preise über dieser Marke war ich doch sehr überrascht. Jeder der sich mit den Ticket-Aktionen der Vergangenheit (Tchibo, McDonalds, Lidl) auseinandergesetzt hat kennt 58 EUR als Hausnummer!


    McD hatte auch mal Tickets von der Bahn? :eek: hab ich gar nicht mitbekommen

  • Zitat

    Original geschrieben von srkkm
    Wenn der Brief "verloren geht" wird die Bahn bei den Preisen wahrscheinlich einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen, wo der Brief denn wirklich ist und/oder das betreffende Ticket sperren? Haben die alle eine unterschiedliche Nummer das sie das Ticket ungültig machen können bei Verlust?


    Ticket wird kaum gesperrt werden können. Ist ja wahrscheinlich ein Papierticket, das im Zug einfach abgestempelt wird - und auch wenn die Dinger sicher irgendwie numeriert sind, wird kaum jeder Zugbegleiter eine aktuelle Liste gesperrter Tickets bei sich rumtragen und bei der Fahrscheinkontrolle abgleichen...


    Bei den normalen Online-Tickets ist das schon anders, da werden die Ticketnummern im Lesegerät des Schaffners gespeichert, die Geräte wiederum werden in regelmäßigen Abständen ausgelesen und die Daten des Geräts auf Unstimmigkeiten überprüft. Ein eigentlich storniertes Online-Ticket würde so im Nachhinein (also möglicherweise nach Wochen) auffliegen. Da Online-Tickets ja personengebunden sind, kann man dann auch problemlos den Richtigen zur Rechenschaft ziehen.


    Aber wie gesagt bei den Tickets aus diesem Angebot - höchstwahrscheinlich keine Chance für die Bahn.



    Ein Nachforschungsantrag bei einem regulären Brief (kein Einschreiben) bringt üblicherweise herzlich wenig.



    Dennoch hoffe ich, du planst hier keinen Betrug...



    Zitat

    Original geschrieben von srkkm
    McD hatte auch mal Tickets von der Bahn? :eek: hab ich gar nicht mitbekommen


    http://www.rp-online.de/public…et-Bahnticket-Aktion.html

  • Kann jemand von Euch die Rechtslage einschätzen, ob man von den Ebay-Käufen bei der Bahn zurücktreten kann?


    (Eigenverantwortung hin oder her: Die Verbraucher wurden hier z.Tl. ziemlich verarscht. So wurde z.B. in der Artikelbeschreibung suggeriert, die 66-E-Tickets seien nur am 3.8. erhältlich, was nicht stimmt)

  • Also ich bin ja mit Sunnymouse_NRW einer Meinung, dass hier ganz klar eine "Beförderungsleistung innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums" angeboten wird, und somit nach BGB kein Rücktrittsrecht besteht.


    Ob du dich jetzt von der Bahn persönlich verarscht fühlst, spielt meines Erachtens wirklich keine Rolle, so verärgert du sein magst. Rechtlich gesehen hat dich die Bahn wohl weder getäuscht noch anderweitig betrogen. Es gilt ja immer noch Vertragsfreiheit, wenn die Bahn lustig ist, verkauft sie dieselben Tickets morgen zu 11,- €, auch wenn sie vorher etwas ganz anders angekündigt hat, oder lässt das 66,- € - Angebot noch 3 Monate weiterlaufen. Dadurch entsteht für dich ja nicht plötzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht, das vorher auch nicht da war.



    Letztlich ... worauf kommt es dir an? Definitiv wird dir diese Frage nur ein Jurist beantworten können, und was bringt dir dann die Antwort? Willst du das juristisch gegen die Bahn durchfechten?


    Wenn du noch nicht bezahlt hast, hättest du die Möglichkeit, die Zahlung einfach zu unterlassen und die damit verbundenen Risiken einzugehen. Hieße evtl. Ärger mit der Bahn (wenn die Lust hat) und evtl. mit Ebay (wenn die Bahn die Nichtzahlung meldet).

  • Zitat

    Original geschrieben von Marian_78
    Kann jemand von Euch die Rechtslage einschätzen, ob man von den Ebay-Käufen bei der Bahn zurücktreten kann?

    siehe Meinung von Sunnymouse_NRW und s.ude


    Ich bin anderer Ansicht. Für eine Beförderungsleistung muss klar definiert sein, was von wo wohin befördert werden soll. Dies ist hier nicht gegeben. Weiterhin ist nicht vereinbart, wann die Beförderung erfolgt. Beides geschieht erst, wenn der Käufer dieses auf dem Blatt Papier ausfüllt. Bis dahin ist das Blatt Papier KEIN Beförderungsvertrag, sondern lediglich eine Option auf einen selbigen. Somit ist IMHO § 312b III Nr. 6 BGB nicht anwendbar.


    Die Einschränkung des Gesetzgebers hat einen Grund, und der ist bei der Bahn nicht gegeben. Der Bahn ist es komplett egal, ob im Zug X an Tag Y eine Nase mehr oder weniger mitfährt. Sie erleidet keinen Schaden, wenn ein bestimmter Fahrgast sein "Ticket" storniert. Anders sieht das aus, wenn Busunternehmer Müller seinen 60sitzigen Reisebus versucht mit 60 Rentnern für eine Reise nach sonstwohin zu füllen. Wenn 60 Personen gebucht sind, muss er weiteren Personen absagen. Wenn jetzt aber 10 Mann in letzter Sekunde widerrufen dürften, wäre die Fahrt auf einmal unrentabel, weil er in der kurzen Zeit keine 10 Ersatznasen bekommt. In einem solchen Fall ist die Ausnahme vom Widerruf gerechtfertigt, bei der Bahn jedoch nicht.


    Wirklich eindeutig oder unstrittig ist die Sache aber nicht. Das wurde, soweit ich weiß, höchstrichterlich bislang nicht geklärt. Wenn du also noch nicht bezahlt hast, hast du keine Probleme. Dann liegt es an DB, dies klären zu lassen. Falls du bezahlt hast, bist du auf den guten Willen von DB angewiesen - oder du klagst.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • @ petersandi


    Laut http://www.fahrgast-rechte.de/…schuren/vzbv_Ratgeber.pdf gibt es kein Rücktrittsrecht bei im Internet gekauften Fahrkarten.


    Für mich sind die Ebay-Tickets Fahrkarten. Ich sehe im Moment nicht, wo der Unterschied zum Online-Kauf einer regulären DB-Fahrkarte sein soll. Da gibt es durchaus auch Angebote mit relativ weitem Gültigkeitszeitraum, ebenso Angebote, wo die Reisestrecke im Vorhinein noch nicht klar ist (Ländertickets). Immerhin sind beim Ebay-Angebot Art der Beförderungsleistung (Hin- und Rückbeförderung auf einer innerdeutschen Bahnverbindung) und möglicher Zeitraum genau definiert, wie bei anderen Tickets auch.


    So gesehen müsste ich ja bei jedem als Online-Ticket gebuchten Dauer-Spezial o.ä. ein Rücktrittsrecht haben - schön wärs (!)...


    Sicherlich hast du Recht, die Intention des Gesetzgebers war mit Sicherheit der Schutz des kleinen Bus- oder Reiseunternehmers, der seine Fahrten planen muss. Aber erklär das mal der Bahn, und wie du sagst, man hat noch von keinen höchstrichterlichen Urteilen gehört.


    Weitere juristische Spitzfindigkeiten können ja hier ausgefochten werden:


    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=154519


    ;)



    Ansonsten kann ich deinen Ratschlag, einfach nicht zu zahlen, nur bedingt unterstützen. Wenn die Bahn will, geht die Sache sofort den regulären hausinternen "Mahnweg", mit entsprechenden angeschlossenen Inkasso-Schuppen. Auch wenn man noch so im Recht ist, bedeutet das erstmal Ärger und Arbeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von s.ude
    Laut http://www.fahrgast-rechte.de/…schuren/vzbv_Ratgeber.pdf gibt es kein Rücktrittsrecht bei im Internet gekauften Fahrkarten.

    Dem stimme ich zu.


    Zitat

    Für mich sind die Ebay-Tickets Fahrkarten. Ich sehe im Moment nicht, wo der Unterschied zum Online-Kauf einer regulären DB-Fahrkarte sein soll. Da gibt es durchaus auch Angebote mit relativ weitem Gültigkeitszeitraum, ebenso Angebote, wo die Reisestrecke im Vorhinein noch nicht klar ist (Ländertickets). Immerhin sind beim Ebay-Angebot Art der Beförderungsleistung (Hin- und Rückbeförderung auf einer innerdeutschen Bahnverbindung) und möglicher Zeitraum genau definiert, wie bei anderen Tickets auch.

    Da ist der Unterschied. Für mich sind die eBay-Käufe eben keine Fahrkarten. Der Unterschied zu einer bahn.de-Fahrkarte ist der, dass bei diesem Gutschein weder Zeitpunkt noch Strecke eindeutig bestimmt sind. Auch ein Länderticket hat dieses, da ist es auf genau einen Tag und alle Strecken im Bundesland y bestimmt.



    Zitat

    Ansonsten kann ich deinen Ratschlag, einfach nicht zu zahlen, nur bedingt unterstützen. Wenn die Bahn will, geht die Sache sofort den regulären hausinternen "Mahnweg", mit entsprechenden angeschlossenen Inkasso-Schuppen. Auch wenn man noch so im Recht ist, bedeutet das erstmal Ärger und Arbeit.

    Jein. Ärger bedeutet es ja sowieso. Allerdings liegt es bei Nichtzahlung dann an der Bahn, den Nachweis zu erbringen, dass ein Widerruf nicht wirksam ist.
    Wobei dieser Ratschlag eher als "Was würde ich tun" zu sehen ist. Raten würde ich dies sicherlich nicht jedem.


    Aber lassen wir das. Wir werden an dieser Stelle sicherlich keine endgültige Lösung finden...

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Zitat

    Original geschrieben von Truebluecn
    Können Familien-Tickets getrennt benutzt werden? Darf jeder Kinder mitnehmen?


    2.3 Die vier Einzelfahrten können auch von bis zu 4 Personen für die gleiche Reise oder von 2 Personen als Hin- und Rückfahrt genutzt werden.


    Ich muss nochmals bzw erstmals fragen: So wie ich das verstanden habe, können 4 Erwachsene damit fahren, zwar als Quattro oder Duo, aber trotzdem günstiger als die 2x 66 Eur. Kinder unter 14 (egal wieviel), können umsonst fahren. Liege ich damit richtig?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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