ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von TM1
Was soll das wohl bringen?
Eine angemessene Entschädigung natürlich.
Je länger ich das so überdenke, desto unverschämter finde ich das Verhalten: Kleid beschädigt und sogar noch kassiert.
Ich denke sehr wohl, dass da weit mehr an Erstattung fällig sein muss, plus sogar so etwas wie Wertminderung beim Kleid.
Und vor der Klage gibt es häufig beim Handwerk solche Schlichtungsinstanzen.
Nicht mehr hingehen kann man sowieso immer - aber ich finde es ist relevant viel Geld um das nicht auf sich beruhen zu lassen.
Ich würd auch noch Schmerzensgeld einklagen für entgangene Freude auf dem Fest! Vielleicht auch noch beim EuGH für Menschenrechte klagen, da findet sich sicher auch was.
Beschädigt hat er das Kleid nun mal eben nicht, sondern nicht so umgestaltet wie es gewünscht war. Dafür gibt es 37 %Preisabschlag, das Kleid gibt es noch und es kann u.U. getragen werden, ansonsten wenn es nur für einen Auftritt gekauft war, auch weiterverkauft werden. Bei anderen Anlässen merkt keiner, dass es nicht wie andere Kleider aussieht.
Wie gesagt: ich find den Preisabschlag fair und die Konsequenz, da nicht mehr hinzugehen mehr als richtig. Aber jetzt noch die Konfrontation suchen? Imho völlig übertrieben.