Schneider hat Kleid beschädigt, wie weiteres Vorgehen?


  • Ich würd auch noch Schmerzensgeld einklagen für entgangene Freude auf dem Fest! Vielleicht auch noch beim EuGH für Menschenrechte klagen, da findet sich sicher auch was.


    Beschädigt hat er das Kleid nun mal eben nicht, sondern nicht so umgestaltet wie es gewünscht war. Dafür gibt es 37 %Preisabschlag, das Kleid gibt es noch und es kann u.U. getragen werden, ansonsten wenn es nur für einen Auftritt gekauft war, auch weiterverkauft werden. Bei anderen Anlässen merkt keiner, dass es nicht wie andere Kleider aussieht.


    Wie gesagt: ich find den Preisabschlag fair und die Konsequenz, da nicht mehr hinzugehen mehr als richtig. Aber jetzt noch die Konfrontation suchen? Imho völlig übertrieben.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ich würd auch noch Schmerzensgeld einklagen für entgangene Freude auf dem Fest! Vielleicht auch noch beim EuGH für Menschenrechte klagen, da findet sich sicher auch was.


    Na Du scheinst ja sehr duldsam zu sein wenn Du das so lächerlich findest.
    Ich würde eine solche Schlechtleistung jedenfalls nichts bezahlen und je nach Zustand des Artikels (ob das Kleid beschädigt ist, müsste man mal nach dem Foto beurteilen - der Beschreibung nach würde ich es als beschädigt bezeichnen) mit Sicherheit auch Schadenersatz in Erwägung ziehen.
    Würdest Du bspw. eine Autolackierung zu 3/4 bezahlen wenn der Lackierer Dir sagt er hätte leider eine Beule in eine Tür gemacht, diese dann aber nett ausgespachtelt und überlackiert - leider aber in einer anderen Farbe?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • nö, aber ich vergleiche ja auch nicht Äpfel mit Birnen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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