Wer muss Gartenzaun aufstellen?

  • Hi !


    Der Tiefbauunternehmer ist für die Absicherung seiner Baustelle zuständig - dazu gehört auch das Abgrenzen zu Deiner Seite mittels eines Bauzauns. Flatterband o.ä. hat dort beispielsweise nichts zu suchen.


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    naja wegen Erdarbeiten. Das komplette Erdreich wurde beim Nachbargrundstück ca 3m tief ausgetauscht. Deshalb musste auch unser Zaun weg....


    Die dürfen aber nicht so ohne weiteres auf Deinem Grundstück baggern. Die müssen beim Bodenaustausch auf ihrem Grundstück bleiben. Wieso wurde denn der Boden soweit ausgetauscht. Ist da Grenzbebauung geplant? "Normalerweise" muss man ja 3 Meter von der Grenze wegbleiben.


    Zitat


    Außerdem kommt das andere Grundstück jetzt dann ca 0,5m höher als vorher sprich da muss eh irgend ein neuer Sockel hin.


    Wenn der Nachbar höher auffüllen will, hat er auch für die Befestigung zu sorgen.


    Zitat


    Naja im Bauplan steht ja jetzt nichts explizit wegen des Zaunes. Was dort gebaut wird ist mir auch egal. Mir gehts einfach nur darum, dass ich später nicht auf Kosten sitzen bleibe.


    Momentan ist ja auch noch das Problem, dass ja jemand runterfallen kann. Ist ja nichtmal ein Bauzaun vorhanden.


    Wie schon geschrieben, dafür ist ebenfalls der Bauherr/das beauftragte Bauunternehmen zuständig.


    Wenn keine vernünftige / zufriedenstellende Lösung mit Bauherrn/Bauunternehmen/Architekt möglich ist, solltest Du Dich bzgl. des abgerissenen Zauns an das zuständige Bauamt und bzgl. der fehlenden Baustellensicherung an die Berufsgenossenschaft wenden.

  • und da sie deinen zaun weggemacht haben, sind sie dafür zuständig, dass ein gleichwertiger ersatz wieder aufgestellt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    nagut aber es war ja schonmal ein Zaun da (von uns errichtet). Der wurde jetzt aufgrund der Bauarbeiten abgerissen.


    Wer hat den Zaun denn abgerissen?

  • Die erste Frage die ich mir stellen würde: "Warum war da überhaupt ein solcher Bodenaustausch notwendig?" Nur wegen der Tragfähigkeit des Bodens oder sollte da noch was im oden sein.


    Als zweites kommt mir gleich in den Sinn: "Auf eine gute Nachbarschaft!" Warum hier im Forum das Wettrüsten beginnen, und nicht als ersters mit der Gegenparei das Problem erörtern. Eventuell ist ja schon lange eine Abhilfe für dieses Problem geplant, nur weißt du davon halt noch nichts.


    Gibt es für das neue Objekt überhaupt schon einen späteren Nachbarn aus Fleisch und Blut, oder ist dort doch nur ein Bauträger oder Generalübernehmer am Werk. Wenn es nämlich schon einen wirklichen Nachbarn gibt, würde ich so früh wie möglich damit anfangen, einen Kontakt aufzubauen. Und auch von Beginn an alles vermeiden um von vornherein schlecht Wetter aufkommen zu lassen. Ganz nach dem Motto. Der Baulärm kurz vor dem Einzug stört am Sonntag usw. . Die nervenden Bautätigkeiten gehen schnell vorbei, ein vergiftetes Nachbarschaftsverhältnis kann dagegen den Wohnwert nachhaltig negativ beeinflussen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    "Auf eine gute Nachbarschaft!"
    (...)
    Eventuell ist ja schon lange eine Abhilfe für dieses Problem geplant, nur weißt du davon halt noch nichts.

    An sich gebe ich dir Recht; doch du sagst es selbst: Auf gute Nachbarschaft. Und wenn ich soetwas mache, obliegt es doch wohl an erster Stelle auch mir, das im Vorfeld zu klären, oder?
    Vor vollendete Tatsachen stellen ist - auch, bzw. gerade seitens eines Unternehmens! - nicht die feine Art.


    Das hat ja auch nichts mit Säbelrasseln zu tun. Der TE möchte ja lediglich wissen, wer denn den Zaun wieder aufbaut, respekive wer dafür aufkommt. Und das kann man natürlich vernünftig mit dem Bauherren klären. Auch wenn der das vorher hätte von sich aus machen müssen/sollen.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    An sich gebe ich dir Recht; doch du sagst es selbst: Auf gute Nachbarschaft. Und wenn ich soetwas mache, obliegt es doch wohl an erster Stelle auch mir, das im Vorfeld zu klären, oder?
    Vor vollendete Tatsachen stellen ist - auch, bzw. gerade seitens eines Unternehmens! - nicht die feine Art.


    Da hast du natürlich ebenfalls Recht. Auch kennt man die Umstände ja nicht wirklich, die diesem Fall zugrunde liegen.


    Ich verfolge jedoch immer die Strategie, egal worum es geht, gar nicht erst die "Spirale" in Gang zu setzen.


    Ist es ein Bauträger, der für den Abriss verantwortlich ist, so würde ich einen netten Brief mit Schilderung des Sachverhaltes schreiben, und um Abhilfe bitten.


    Tobt da schon der spätere Nachbar aus Fleisch und Blut herum, würde ich ihn mal freudlich ansprechen, und erst im zweiten Zuge den Zaun erwähnen. Natürlich hätte er den ersten Schritt machen müssen, und Fragen. Aber in seinem aufkommenden Baustress würde ich da zu Beginn noch freundlich drüber stehen. Stellt sich dann natürlich im Laufe des Geschehens heraus, dass er ein nachbarschaftlicher Kotzbrocken ist, dann würde ich auch zu einem solchen mutieren.


    Oftmals habe ich übrigens ein Phänomen erlebt, besonders bei Baulückenschluß. Nämlich dann, wenn der Altnachbar den heimlichen Wunsch hatte, zukünftig genau diese Baulücke einmal hinzu zu erwerben. Und dieser Wunsch durch den Neunen vereitelt wurde. Dieses kann auch von Beginn an eine Nachbarschaft nachhaltig stören. Ohne dass jemals ein wirklicher Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten ala "Maschendrahtzaun" zu erkennen war.



    Natürlich muß der Grundtenor in diesem Fall sein, der der abgerissen hat, muß auch für gleichwertigen Ersatz sorgen!

  • Ich kenne es in und um Hamburg so, sofern ein ein- oder beidseitiger Zaunwunsch besteht: Wenn man sich vor das Grundstück (Straße) stellt, ist man für die rechte Seite alleine zuständig und die hintere gemeinsam. Der gemeinsame hintere Zaun gilt natürlich nur, wenn das nicht die rechte Seite eines anderen Grundstücks ist. Wenn diese Regelung nicht greift, wie zum Beispiel beim Zaun zur Straße/Eckgrundstück, dann bleibt das sowieso wieder an dir hängen. Eine Zaunpflicht besteht meines Wissens in den meisten Gemeinden trotzdem nicht, obwohl das ohnehin typisch deutsch von ganz alleine geschieht...
    Egal wer den Zaun errichtet, muss das natürlich immer auf eigenem Grund tun.


    Wenn man Deinen Zaun entfernt, muss man natürlich auch dafür sorgen, dass da etwas neues gebaut wird. Mit den Nachbarn nett reden, hat schon die häßlichsten Zäune der Welt verhindert, schießlich sieht man das Ding ständig.

  • Grundlegend nochmal.


    Es sind noch keine Nachbarn da sondern ein Bauträger und besser gesagt eine Architektin. Diese ist nicht mehr gut auf mich zu sprechen weil ich ihr nichts von meinem Grundstück verkaufen wollte das steht fest.


    Ich bin weder ein streitsuchender Mensch noch sonst irgendwie böswillig. Eher das Gegenteil.


    Ich frage auch hier erstmal das Forum und mach mich im Netz kundig und renne nicht sofort zum Anwalt.


    Grund war einfach, dass die Architektin einfach blöd kam als ich den Zaun angesprochen habe. Es ging ja noch nichtmal darum wann wo wie sondern nur allgemein wie sie es geplant hat!!!


    Und wenn man darauf hin abserviert wird und dann noch ignoriert ist in meinen Augen keine Gesprächsgrundlage mehr vorhanden.



    Noch werden keine Messer gewetzt aber morgen werde ich mal freundlich anrufen mit der Bitte einen Bauzaun aufzustellen. Wie ich erfahren habe bin nämlich auch ich haftbar falls dort jemand von meinem Grundstück aus runterfällt.


    Nachdem der Zaun von der Gegenseite entfernt wurde ist es auch ihre Aufgabe für eine Absicherung zu sorgen.



    Wäre ein Nachbar (jemand der dort wohnen wird) verfügbar würde ich das persönlich mit ihm klären keine Frage aber das ist hier einfach nicht der Fall.

  • Weder war/bin ich Bauherr noch Anwalt, aber spontan fallen mir bei der Sache die Begriff Sachbeschädigung (abgerissener Zaun) und Bauamt (ungesicherte Baustelle) ein.


    Aber das ist nur meine ganz private Meinung.


    Frank

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