ZitatOriginal geschrieben von morpheusbremer89
Ich wollte wissen ob ich das darf.... ja gut ich verkaufe es jetzt im Endeffekt sowieso. Aber vielleicht hat das ja schonmal wer gemacht deshalb der Thread.
Und woraus schliesst du bitte das ich deiner meinung nach Jugendlich bin?
Mfg
Klare Antwort nach §903 Abs. 1 BGB: Nein, du darfst es nicht!
Wenn Mobilcom davon wird bekommt (meist passiert sowas, wenn man es nicht erwartet), wirst du eine Schadensersatzforderung (mind.) über den Wert des Handys erhalten. Mobilcom stellt dir das Handy 2 Jahre zur Miete zur Verfügung - du hast es nicht gekauft. Erst nach den 24 Monaten geht es in dein Eigentum über.
Rechtlich gesehen wäre es das gleiche, wenn du eine Wohnung als Mieter einfach weiterverkaufen würdest.
Habe noch folgendes gefunden:
"Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Verkäufer nicht Eigentümer, und somit nicht zum Verkauf berechtigt war, so hat der Eigentümer einen Rechtsanspruch gegen den Verkäufer, da der Gegenstand ja nicht frei von Rechten dritter war.
Den Käufer wird man in einem solchen Falle nicht belangen können und auch nicht werden."