Vertragshandy Verkaufen?

  • Zitat

    Original geschrieben von morpheusbremer89
    Ich wollte wissen ob ich das darf.... ja gut ich verkaufe es jetzt im Endeffekt sowieso. Aber vielleicht hat das ja schonmal wer gemacht deshalb der Thread.


    Und woraus schliesst du bitte das ich deiner meinung nach Jugendlich bin? :rolleyes:
    Mfg


    Klare Antwort nach §903 Abs. 1 BGB: Nein, du darfst es nicht!
    Wenn Mobilcom davon wird bekommt (meist passiert sowas, wenn man es nicht erwartet), wirst du eine Schadensersatzforderung (mind.) über den Wert des Handys erhalten. Mobilcom stellt dir das Handy 2 Jahre zur Miete zur Verfügung - du hast es nicht gekauft. Erst nach den 24 Monaten geht es in dein Eigentum über.
    Rechtlich gesehen wäre es das gleiche, wenn du eine Wohnung als Mieter einfach weiterverkaufen würdest.


    Habe noch folgendes gefunden:
    "Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Verkäufer nicht Eigentümer, und somit nicht zum Verkauf berechtigt war, so hat der Eigentümer einen Rechtsanspruch gegen den Verkäufer, da der Gegenstand ja nicht frei von Rechten dritter war.
    Den Käufer wird man in einem solchen Falle nicht belangen können und auch nicht werden."

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  • Ja gut dann weiss ich es ja jetzt.. aber wirklich nett von dir das du mich mit 29 Als Jugendlich bezeichnest :) Seh ich durch das internet wirklich noch so jung aus :D :top:


    mfg

  • Na ja, aufgrund dieser "Ach, die können mir eh nix und ich mach mit deren Eigentum einfach was ich will"-Einstellung hatte ich jetzt auch eher auf 18-19 Jahre getippt als auf 29... ;)


    Was für'n Handy ist das eigentlich ? Hätte sich da eine 400 Euro Auszahlung nicht auf jeden Fall eher gelohnt ansonsten müsstest du das Handy ja schon für mindestens den Preis loswerden. Schwer vorzustellen... :confused:

  • Noch ein Hinweis: Wenn mit dem Gerät mal Unfug getrieben wird und damit über die IMEI an Mobilcom herangetreten wird, dann kann es im ungünstigsten Falle so sein, dass du dafür gerade stehen musst, da Mobilcom registriert hat, dass sie dir das Handy X zur Miete gegeben haben.


    Ein Kaufbeleg existiert für das Gerät ja auch nicht, von daher dürfte der Erlös aus dem Verkauf eher gering sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von morpheusbremer89
    Ja gut dann weiss ich es ja jetzt.. aber wirklich nett von dir das du mich mit 29 Als Jugendlich bezeichnest :) Seh ich durch das internet wirklich noch so jung aus :D :top:


    mfg


    Hehe, naja, die 89 hinter Deinen Namen könnte einen schon verwirren :p


    Gut, mit 29 würde ich Dich auch als jugendlich Bezeichnen, aber das liegt immer im Auge des betrachters :D


    So nun aber. Wie ist das eigentlich überhaupt mit der rechtlichen Seite bei Mobilcom. Also das Gerät bleibt Eigentum. Ist es dadurch an den Vertrag gebunden? Denn das muss ja dann mit im Vertrag vereinbart sein, dass es Mobilcom gehört.
    Wenn ich es jetzt beschädige, wie ist es dann gelagert?
    Wenn ich dafür eine Versicherung abschließe, dann darf ich ja nicht als Begünstigter eingetragen sein...
    Mobilcom ist dann der Vermieter, oder auch Verleiher. Dann sind die auch für sämtliche Reklamation zuständig?
    Boah, das ist ja echt kompliziert und gefährlich für die Kunden.
    Und ist es sicher, dass man das Gerät nach zwei Jahren als Geschenk bekommt?

  • Ja aber ich hab lieber n neues Handy in der Hand als Bares. Meine Freundin hat von anfang an gesagt ich soll das nich machen.:D Bei mir ist es nämlich immer so das ich ein Handy nach 1-2 Wochen wieder langweilig finde...aber ich sehe Trotz den ganzen Antworten kein Problem das zu Verkaufen weil ich mir denke das das sicher nich nur ich so mache aber das weiss ich ja nicht :D Und natürlcih liegt dem Gerät ein Kaufbeleg bei!


    mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von morpheusbremer89
    Ja aber ich hab lieber n neues Handy in der Hand als Bares. Meine Freundin hat von anfang an gesagt ich soll das nich machen.:D Bei mir ist es nämlich immer so das ich ein Handy nach 1-2 Wochen wieder langweilig finde...aber ich sehe Trotz den ganzen Antworten kein Problem das zu Verkaufen weil ich mir denke das das sicher nich nur ich so mache aber das weiss ich ja nicht :D Und natürlcih liegt dem Gerät ein Kaufbeleg bei!


    mfg


    Ein Kaufbeleg kann in deinem beschriebenem Fall nicht vorliegen, da ein Kauf einen Eigentümerwechsel zur Folge hat und der liegt hier nicht vor.


    Die 89 hat mich halt verwirrt, aber deine Einstellung hätte halt auch zu der 89 gepasst.


    Wenn du beratungsresistent bist riskier die ganze Klamotte. Dir wurden die Gefahren und rechtlichen Folgen ausführlich dargelegt...


    Bitte ein Schloss!

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  • Also ich habe hier definitiv eine Rechnung vor mir liegen, auf dem das Handy gelistet ist! Es gibt auch sog. Handyverträge wo eine Nutzungsgebühr zzgl. der Grungebühr erhoben wird. Dann ist das Handy definitiv eigentum des Anbieters. Ich muss nur eine Monatliche grundgebühr zahlen vielleicht gehört es ja doch mir und das ganze hin und her war völlig umsonst :D


    Mfg

  • :)


    Sooo es hätte auch alles viel einfacher laufen können :D Ich habe gerade einfach mal bei Mobilcom angerufen und nachgefragt und siehe daaa das Handy ist mein Eigentum und die Dame sagte mir ich könne damit machen was ich will ob verschenken, Verkaufen, in den Müll werfen oder oder oder das Handy ist meins... also wandert es Heute doch noch ins Ebay...


    Mfg

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